Konstruktionszeichnung Schalldämpfer

Jagd mit Schalldämpfer

Patent_DE1553874_07-Oct-1971
Nein, es macht nicht nur „Plopp“!

Es knall immer noch gewaltig. Ein Büchsenschuss erzeugt ca. 160 dB. Man geht davon aus, daß ein durchschnittlicher Schalldruckpegel in Dezibel (A) von 150 dB am Ohr hochwahrscheinlich zu irreparablen Schäden führt.

Wir berichteten über das Urteil des Urteil VG Freiburg, v. 12.11.2014 – 1 K 2227/13, mit dem ein Förster die Genehmigung zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers zum Schutz seiner Gesundheit erkämpfte, und merkten damals schon an, daß diese Entscheidung keine Einzelfallentscheidung sein könne, auch wenn die Urteilsgründe das so behaupteten.

Gute Schalldämpfer mindern den Mündungsknall – nicht den Geschoßknall – um bis zu 30 dB. Das Fachmagazin Visier Spezial Nr. 78 beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema Schalldämpfer und hat die auf dem Markt erhältlichen getestet. Mit Schalldämpfer lagen die Werte immer noch so um die 140 dB.

Zum Vergleich: Ein Kampfflugzeug bringt in 100 m Entfernung immer noch 100 – 140 dB auf die Waage, ein Preßlufthammer in 1 m Entfernung 100 dB.

Konsequent ist das Bundeskrminialamt (BKA) der Auffassung, daß keine Gründe gegen die Verwendung von Schalldämpfern auf Jagdwaffen (Langwaffen) bestehen.

Aus kriminalistischer Sicht ist davon auszugehen, dass bei einer Lockerung der bisherigen Genehmigungspraxis -bei Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses- keine negativen Begleiterscheinungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen dürften.
BKA 25.10.2013 – SO/SO 11 101 – 2013-0014079990

Soweit für mich ersichtlich hat nur das Land Bayern das Urteil umgesetzt und in Rundschreiben an die Verwaltungsbehörden daraufhingewiesen,

dass das jeweilige persönliche Interesse regelmäßig überwiegt und entsprechende waffenrechtliche Erlaubnisse regelmäßig zu erteilen sind.
Schreiben Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.08.2015 -IE4-2132.18-38-

Bayerische Behörden werden also regelmäßig eine Erlaubnis erteilen, die im ganzen Bundesgebiet gültig ist. Die Behörden außerhalb des Freistaates werden sich schwertun anders zu entscheiden. Es versteht sich von selbst, daß wir für Klagen gegen ablehnende Bescheide zur Verfügung stehen.

Aber Achtung! Es gibt noch etliche Fallstricke. Unter anderem:

  • Schalldämpfer für Kurzwaffen werden regelmäßig nicht genehmigt werden.
  • Der Schalldämpfer darf nicht ohne Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) erworben werden.
  • Der Besitz eines Jagdscheins berechtigt nicht zum Erwerb. Falls Ihnen ein befreundeter Jäger seine Waffe mit Schalldämpfer zum Ausprobieren auf der Jagd anbietet, sollten Sie tunlichst die Finger davon lassen.
  • Während Brandenburg beispielsweise in seinem Landesjagdgesetz kein Verbot der Jagd mit Schalldämpfern geregelt hat, ist eine solche Bestimmung im Bayerischen Landesjagdgesetz enthalten. Wer einen Schalldämpfer erlaubt besitzt, darf damit beispielsweise noch nicht in Bayern jagen, sondern benötigt eine Ausnahmegenehmigung gem. Art. 29 III Nr. 2. Das ist eines der Nachteile der Zersplitterung des deutschen Jagdrechtes.

    Wer also erlaubt einen Schalldämpfer besitzt, darf damit noch nicht in jedem Bundesland jagen.

  • Der Schalldämpfer muß im Waffenschrank gelagert werden.

Das Thema bleibt spannend. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne: Kontakt

Das Bild ist Bestandteil der Patentschrift zum Patent DE1553874 07-Oct-1971 Handfeuerwaffe mit Schalldämpfer Heckler und Koch

3 Kommentare
  1. Dr. Kiel
    Dr. Kiel sagte:

    Nach meinem Rechtsverständnis sollte der Besitz eines Jagdscheins auch zum Besitz eines Schalldäpfers für ein Jagdgewehr berechtigen.

    Schalldämpfer stehen den Schußwaffen gleich, für die sie bestimmt sind, Anlage 1 Abschnitt 1 Ziff. 1.3 Satz 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG).
    Eine allgemeine Erwerbserlaubnis ohne besonders erforderlichen Voreintrag, wie der Jahresjagdschein, berechtigt Schalldämpfer für Langwaffen erwerben, da sie ausdrücklich den entsprechenden Waffen gleichgestellt sind und das Gesetz nichts anderes regelt.
    Sollte es an der entsprechenden Widmung des Schalldämpfers speziell für Jagdlangwaffen scheitern, müsste m.E. eine auf dem Schalldämpfer dauerhaft aufgebrachte Herstellerwidmung Abhilfe schaffen.

    Gibts es zu dieser Rechtsauffassung bereits eine gerichtliche Entscheidung?

    Antworten
  2. Dieter Schleenstein
    Dieter Schleenstein sagte:

    Alle gerichtlichen Entscheidungen, auch die pro Schalldämpfer, verlangen die Bedürfnisprüfung. Begründet wird das damit, dass die Freistellung von der Bedürfnisprüfung bei Langwaffen sich nicht auf den Schalldämpfer beziehen könne, da er für die Jagd nicht notwendig sei und er nicht ausdrücklich genannt werde.

    Antworten
  3. Guenter Friedrich
    Guenter Friedrich sagte:

    Hallo,
    der Artikel ist von 2015.
    Gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse, was den Schalldämpfer auf Kurzwaffen z.B. für den Fangschuss angeht?
    Meines Erachtens ist das noch viel wichtiger wie der Schalldämpfer auf Langwaffen, denn sitzen auf dem Hochsitz kann man gut einen Gehörschutz tragen.
    Aber wenn man ein verletztes Wild im Unterholz sucht, so ist das Gehör auf jeden Fall ein wichtiges Organ für die Suche. Doch oft muss der Fangschuss dann relativ zügig ;-) durchgeführt werden.

    Jäger haben davon berichtet, dass es (Ausnahme-) Genehmigungen für Schalldämpfer auf Kurzwaffen geben soll, und zwar dann, wenn im Jagdrevier ein Friedhof liegt – hier sei der Schalldämpfer wegen Störung der Totenruhe auf Kurzwaffen für den Fangschuss erlaubt worden.
    Ist Ihnen hier was bekannt?

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