Inkrafttreten WaffG
Wir haben lange auf das Inkrafttreten des WaffG gewartet
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) vom 17. Februar 2020 ist im Bundesgesetzblatt vom 19. Februar 2020 veröffentlicht worden (BGBl. 2020, S. 166)
Die Regeln über das Inkrafttreten in Art. 5 des Gesetzes sind etwas kompliziert. Die Änderungen der §§ 5, 13, 40, 42 WaffG traten am Tag nach Verkündung des Gesetzes, also am 20.02.2020 in Kraft. Es sind die Vorschriften zur Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG), Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken (§ 13 WaffG), Verbotene Waffen (§40 WaffG) und Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen (§ 42 WaffG).
Wenn Sie auf die Paragraphen klicken, wird Ihnen dort bereits die neue Fassung des Gesetzes angezeigt.
Die restlichen Änderungen des WaffG treten am 01.09.2020 in Kraft. Das ist nicht viel Zeit für die Vorbereitung. Vor allem, da in den gängigen Papier-Gesetzessammlungen der Text noch nicht eingearbeitet ist. Das Internet bietet erstaunliche Leistungen:
Sie möchten eine konsolidierte Fassung des Gesetzes sehen? Bei buzer.de finden Sie eine Synopse der bisherigen Regelungen und der Änderungen durch das 3. WaffRÄndG. So können Sie sich leicht von den Änderungen des Gesetzeswortlautes ein Bild verschaffen. Es ist unglaublich was die Leute bei buzer.de leisten: tagesaktuelle Gesetzestexte.
Auch wir haben bereits vielfach vor dem Inkrafttreten des WaffG über das Gesetzesvorhaben berichtet: 3. WaffRÄndG
Der DJV hat die wichtigsten Änderungen für Jäger näher erläutert: DJV-Erläuterungen
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