Halbautomatische Langwaffen für Jäger: Die Posse geht weiter

Der Deutsche Jagdverband (DJV) formuliert es in seiner Pressemitteilung netter:

Verunsicherung hält an
Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.

Die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik trafen sich zu einer Dringlichkeitssitzung und sind gesessen und sitzen nun in anderen Sitzungen und wenn sie nicht gestorben sind, so sitzen sie auch morgen. Nicht einmal Konsens für das übliche BlaBla gab es. Erst recht keinen Konsens, daß die legalen Waffenbesitzer vor einer Kriminalisierung geschützt werden müssen. Prost Mahlzeit!

Der Mitteilung kann aber entnommen werden:

Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab.

Wie denn das, frage nicht nur ich mich. Das Gesetz bestimmt, daß Revolver keine halbautomatischen Waffen sind und das BJagdG in § 19 Abs. 1 Nr. 2d ausdrücklich den Einsatz im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt, erlaubt. Da würde mich ja wirklich die Begründung interessieren, ich würde so eine Anhörung gerne einmal sehen.

Ideologie frißt Hirn!

Wir hier freuen uns immer über Hinweise. Das hat nichts mit Whistle-Blowing zu tun. Informieren Sie Ihren Verband über Anhörungen zum beabsichtigten Widerruf von waffenrechtlichen Genehmigungen und schicken Sie uns bitte eine Kopie, gerne auch anonymisiert: Hinweis@DeutschesWaffenrecht.de

2 Kommentare
  1. Karl-Peter Schwarz
    Karl-Peter Schwarz sagte:

    Der DJV in seiner aktuellen Pressemitteilung zum Thema, mal wieder klassisch: „lasst die HA zuhause“ aber „werden uns [….] an den Kosten für Musterklagen beteiligen“.
    Wie wär’s denn damit: wir/alle Jäger nutzen demonstrativ nur noch unsere legal erworbenen HA, zur Jagd und auf dem Schießstand – sollen sie doch mal 361.557+ Waffen einziehen, die Besitzer für unzuverlässig erklären und die Jagdscheine und WBKn einziehen.
    Die Richter am BVerwG, die SB der unteren/oberen Jagdbehörden et al. rücken dann bestimmt freiwillig aus wenn’s gilt Fallwild zu entsorgen, wenn die Sauen die Golfplätze und Vorgärten übernehmen usw.

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  2. Dr. Werner Kiel
    Dr. Werner Kiel sagte:

    Wenn nun lt. BVergG Jägern der Erwerb halbautomatischer Langwaffen, die Magazine mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können, nicht gestattet ist, sehe ich hierin eine weit darüber hinaus gehende Tragweite: Hätten doch in der Vergangenheit Waffenhändler solche Halbautomaten an Jäger als Nichtberechtigte überlassen und müssen nun um ihre Waffenhandelslizenz fürchten…

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