Gutachten zur Unionsrechtswidrigkeit der Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie
Wir berichteten über die Entscheidung des Bundesrates: EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie
Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig hat eine Stellungnahme im Auftrag der Vereinigung Prolegal, Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e. V, an den Innenminister und den Justizminister versandt.
Die Stellungnahme finden Sie: hier!
Ein paar Schnipsel:
Die Europäische Union würde mit der Verabschiedung der Änderungsrichtlinie ihre Kompetenzen überschreiten und gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verstoßen.
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Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2013 (BR-Drucks. 732/13)(RA Jede: muß heißen 732/1/13) … hatte der Bundesrat auf die fehlende Zuständigkeit der EU in Fragen der inneren Sicherheit hingewiesen. An dieser Einschätzung, wie sie seinerzeit für eine Verschärfung des Rechts des Waffenbesitzes getroffen wurde, ist festzuhalten.
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In der Zusammenfassung erweisen sich die vorstehend genannten und weitere, im Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelungen zur Beschränkung des legalen Waffenbesitzes als unverhältnismäßig und schon deshalb unionsrechtswidrig. Sie verletzen europäische Grundrecht und widersprechen dem Subsidiaritätsgrundsatz, erfolgen zudem auf nicht gesicherter Kompetenzgrundlage.
Vielleicht habe ich ja Scheuklappen um. Ich finde zahlreiche kristische juristische Stellungnahmen gegen die Kommissionsvorschläge, jedoch keine dafür. Ich würde mich gerne, auch hier, mit den juristischen Argumenten der Befürworter auseinandersetzen. Gerne nehme ich die Fundstellen auch per pm entgegen.
Der Link zu dem Gutachten/der Stellungnahme funktioniert nicht.
Fixed.
Hallo,
danke für das effektive Verlinken zur gutacherlichen Stellungnahme.
Ist daran gedacht, auf deren Grundlage in irgendeiner Weise vorzugehen – Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anorndung o.ä. and BVerfG, EuGH o.ä.? Gegen eine EU-Recht-widriges Vorgehen der Kommission sollte doch wohl irgendeine Abwehrmaßnahme möglich sein.
Wenn erst mal eine entsprechende Richtlinie o.ä. der Kommission in der Welt ist dürfte es zu spät sein.
mfg, Dr.König