Geisel fordert weniger Schreckschußwaffen
Wenn mein Innensenator in der Presse zitiert wird bin ich sofort neugierig. Regelmäßig steigt der Blutdruck.
Völlig zu recht weist er auf die ungenügende personelle Ausstattung der Berliner Polizei hin, die eine Ausweitung der Böllerverbotszonen in Berlin nicht gestattet. Der Personalstand erlaubt nicht einmal die Erledigung der bisher anstehenden Aufgaben; ab und zu liest man bei spektakulären Fällen von Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter, denen die Führung des Hauses nicht begegnet ist.
Jetzt hat er ein drängendes Problem ausgemacht: Die Schreckschußwaffen.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin spielen sie nur eine marginale Rolle. Gesondert erfaßt werden sie in der Statistik 2019 nicht. Es gibt nur einen kleinen Hinweis:
Außerhalb dieser Delikte spielt die Schusswaffenverwendung noch bei den Straftaten gegen das Waffengesetz – mit einer deutlichen Zunahme um 34 Fälle – eine Rolle. Im Regelfall handelt es sich um das bloße Abfeuern von Schreckschuss- oder Signalmunition in der Öffentlichkeit, das mit „geschossen“ erfasst wird.
Auch diese Bemerkung ist falsch, das Abfeuern von Schreckschuss- oder Signalmunition in der Öffentlichkeit stellt keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar. Es waren 2019 insgesamt 195 Fälle.
Die Berliner Statistik weist einen erheblichen Rückgang der Schußwaffenverwendung bei Gewaltdelikten um mehr als die Hälfte in den letzten 10 Jahren aus.
Der Tagesspiegel zitiert den Senator mit der Behauptung, im gesamten Jahr 2019 seien es 430 Straftaten im Zusammenhang mit Schreckschußwaffen gewesen. Schade, daß wir nicht Einblick in die Quellen dieser Erkenntnisse erhalten.
Sein Ziel sei es, dass auch für den Erwerb von Schreckschusswaffen eine Eignung nachgewiesen werden müsse, sagte Geisel. „Wir wollen Erwerb und kleinen Waffenschein verknüpfen und damit die Chance haben, die Zahl der Schreckschusswaffen zu reduzieren“, erläuterte der SPD-Politiker das Vorhaben des Landes.
Die personell völlig unterbesetzte Waffenbehörde in Berlin soll also nach Vorstellung des Innensenators Geisel die Eignung des Erwerbers prüfen. Diese Forderung ist eine grandiose intellektuelle Leistung. Wie soll denn die Eignung definiert werden, im Sinne des bereits bestehenden § 6 WaffG? Wie überprüft denn die Waffenbehörde bisher, ob der Antragsteller abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist? Bisher muß die Eignung im Regelfall nicht nachgewiesen werden.
Der Kleine Waffenschein also schon für den Erwerb der Waffe und nicht erst als Berechtigung zum Führen? Der unbescholtene Bürger darf dann nicht mehr wie bisher eine Schreckschußwaffe ohne behördliche Erlaubnis kaufen.
Sicherlich werden sich dann die Straftäter von den neuen Vorschriften stark beeindruckt zeigen und werden keine Straftaten im Zusammenhang mit Schreckschußwaffen mehr begehen. Sicherlich wird die verbesserte Sicherheit in Berlin an den ignoranten anderen Bundesländern scheitern, die Berlin wieder mal einen Vogel zeigen werden.
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