ATN X-Sight II HD Tag- und Nachtsicht-Zielfernrohr
ATN X-Sight in Deutschland verbotene Waffe
Tag- und Nachtsicht-Zielfernrohr ATN X-Sight II HD 3-14×50 bestellt und geliefert erhalten? Die Vergrößerung ist nicht relevant, für das 5-20x gelten die selben Regeln.
Es mag sein, daß das bereits viele Jahre her ist aber noch nicht verjährt?
Es spielt auch keine Rolle, daß Sie es vielleicht von einem deutschen Händler mit Sitz in Deutschland erworben haben.
Bestenfalls landet eine Einladung der örtlichen Polizeidienststelle in Ihrem Briefkasten; schlimmstenfalls erleben Sie eine Hausdurchsuchung live.
Nach Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden handelt es sich bei den ATN X-Sight II HD und der Nachfolgevariante um verbotene Gegenstände.
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind gem. § 1 (4) WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 4.3 zum WaffG für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen und daher nach § 2 (2 bis 4) WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 (Verbotene Waffen) Nr. 1.2.4.2 zum WaffG verboten sind.
Und wie sollte es anders sein: Der Gesetzgeber droht Ihnen im Falle eines Verstoßes mit Geld- oder Freiheitsstrafe.
Was ist zu tun?
Falls Sie betroffen sind gibt es einige mögliche Varianten, sich zu verhalten. Darunter:
- Kopf in den Sand stecken, es wird schon nicht wehtun/nichts wird passieren
- Sie gehen zur Polizei und erklären denen mal was Sache ist.
- Geben Sie Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse ab – die sind eh nicht mehr zeitgerecht
- Ein spezialisierter Strafverteidiger soll sich um die Sache kümmern
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir wissen was wir tun und was wir nicht können. RA Jede ist seit vielen Jahren auf das Waffenrecht spezialisiert.
wieso wirt hir wider mit 2 erlei massen gemessen.das neihtspoter Wolf x10 ist ein digitales zielfernrohr mit montage ,und vom BKA zugelassen. Nicht zu verstehen.