Adventsrätsel zum Waffenrecht
Das Waffengesetz bestimmt:
Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.
Anlage 1 Abschnitt 1 Unteabschnitt 1 Nr. 2.2 WaffG
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Die ersten 10 Einsender der richtigen Antwort erhalten von uns einen Schlüsselanhänger der Fa. Brenneke, Einsendungen an Ben@DrSchmitz.de bis zum 15.12.2015 werden berücksichtigt, am 16.12.2015 geben wir die richtige Antwort bekannt.
P.S.: Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen, RA Hahn darf auch nicht teilnehmen, die Gewinner werden von uns per eMail benachrichtigt.
Nur zur Erinnerung:
Teil nimmt nur derjenige, der die richtige Antwort per eMail an die angegebene
Anschrift innerhalb der Frist sendet.