Und es geht weiter bergab

Das wäre mir doch fast durchgerutscht, ein erneutes

Gesetz zur „Modernisierung“ des Strafverfahrens.

Dankenswerterweise hat sich der Kollege Burhoff des Themas angenommen. Seine Kommentare sind vernichtend, beispielsweise:

Also: Rechteabbau für Beschuldigte, was sich m.E. schon bei der Namensgebung für das neue Gesetzesvorhaben angekündigt hat. Denn m.E. geht es immer, wenn das BMJV das Wort “Modernisierung” in Zusammenhang mit Strafverfahren in den Mund nimmt, um “Vereinfachung und Beschleunigung”. Und auf dem Altar der Beschleunigung werden dann Beschuldigtenrechte geopfert.

Burhoff: Rechteabbau durch das “Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens”, oder: Sie haben es getan/vor

Das ist deswegen so beachtenswert, weil der Kollege ein Vorleben hat. Bevor er Rechtsanwalt wurde, war er Richter am OLG Hamm. Er kennt also auch die Perspektive eines Richters am Oberlandesgericht und u.a. deren Sicht auf die Strafverteidiger.

Der Kollege hat einige Änderungen kurz kommentiert. Lesenswert!

Mich hat die erneute Verlängerung der Unterbrechungsfristen des § 229 StPO besonders erbost. Keine wirkliche Dokumentation der Hauptverhandlung und dann Unterbrechungen bis zu zwei Monaten. Ob es wohl wirklich Richter gibt, die sich nach dieser Zeit noch an die durchgeführten Hauptverhandlungstage erinnern können? Modernisierung des Strafverfahrens?

Es wird künftig noch mehr am Verhandlungsgeschick der Strafverteidiger unserer Kanzlei liegen, daß sich die Richter an unsere Verhandlung erinnern können.

Wir hatten bisher kaum Veranlassung, Befangenheitsanträge zu stellen. Allein die Wortwahl

Die Möglichkeiten, Hauptverhandlungen durch – statistisch gesehen – in aller Regel unbegründete Befangenheitsanträge zu obstruieren, sollen verringert werden.

aus dem Eckpunktepapier läßt mich in Schnappatmung verfallen. So geht man mit Organen der Rechtspflege um?

„OBSTRUIEREN“?

Das heißt erschweren, hemmen, verhindern. Das ist der Ausgangspunkt des Ministeriums.

Können Sie sich vorstellen Nebenkläger zu sein und vor einem Richter zu sitzen, der sich vom Angeklagten ein Autogramm geben ließ? Sie meinen dieser Richter ist befangen? Sie meinen, der Rechtsanwalt, der einen Befangenheitsantrag einreicht, obstruiert die Hauptverhandlung? Wenn ja, ist Ihr Rechtsverständnis nicht das unsrige.

Als letztes Beispiel die Vereinfachung des Beweisantragsrechts.

Vereinfachung? Wie erreicht der Gesetzgeber das? Der Verteidiger muß nicht mehr komplizierte Regelungen für die Beweisanträge einhalten, die das Gesetz und die Rechtsprechung entwickelt haben? Klasse! Endlich eine Modernisierung des Strafverfahrens! Schauen wir uns das Eckpunktepapier diesbezüglich an:

4. Vereinfachung des Beweisantragsrechts
Um missbräuchlich gestellte Beweisanträge leichter ablehnen zu können, sollen die Voraussetzungen für die Annahme der Verschleppungsabsicht abgesenkt werden.

Sie können noch ruhig schlafen? Recht haben Sie! Es trifft nur die Schuldigen. Die, die vom Gericht verurteilt wurden. Die am Stammtisch trifft es bekanntlich zuletzt.

Bild einer Strafakte einer deutschen Staatsanwaltschaft

Fachanwalt für Strafrecht

Nun hat der Kollege Nikolas Krähn schwarz auf weiß mit blauer Unterschrift, was alle, die ihn bereits kennen, schon längst wissen.

Er hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.[1]

Diese Besonderheiten hat ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin nun attestiert:

 

Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

Wir werden nun neue Visitenkarten für ihn drucken lassen.

Zwei Fachanwälte sind für Dr. Schmitz & Partner tätig. Herr Rechtsanwalt Andreas Schulze für das Familienrecht und Herr Rechtsanwalt Nikolas Krähn für das Strafrecht

  1. [1] § 2 Abs. 2 FAO
Leguan

Zu viele Nullen

Die Meldung von Heute im Bundestag besagte, daß im Rahmen der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland Vermögensgegenstände im Wert von 198.646 Millionen Euro eingezogen wurden.

198 Milliarden schien mir ein wenig viel. So viel werden die Berliner Clans nun doch nicht auf der hohen Kante haben. Es sind „nur“ 198 Millionen.

Die Angaben entstammen der Antwort der Bundesregierung (19/8795) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Wirksamkeit des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Wer dem Link folgt findet in der Antwort der Bundesregierung eine sehr interessante Aufstellung nach Bundesländern und sichergestellten bzw. eingezogenen Vermögensgegenständen.

Seit 01.07.2017 müssen sich Verteidiger mit dieser „neuen“ Rechtslage auseinandersetzen. Wir kennen uns auch mit dieser Problematik aus und § 421 StPO ist uns natürlich auch bekannt.

Die tanzen SamBA

Die Senatsverwaltung für Justiz hat einen Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen (SamBA) eingerichtet. Das Kammergericht berichtet:

In den Sammelfonds fließen Geldbeträge aus Zahlungsauflagen ein, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Organisationen für konkrete Maßnahmen im Bereich der

  • Opferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Straffälligen- und Bewährungshilfe
  • Gesundheits- und Suchthilfe sowie zur
  • Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Die Geldauflage, beispielsweise im Rahmen des § 153a StPO, kann einer konkreten Organisation zukommen oder dem SamBA.

Sicherlich förderlich ist die Entscheidung, die konkreten Empfänger der Zahlungen aus dem Fonds zu benennen, was für die letzten Jahre erfolgt ist: Liste der Empfänger mit Stand 11.10.2017

Einige Beträge sind fünfstellig. Grund zum Tanzen für die gemeinnützigen Organisationen.

Dieser Fonds stand 2016 an zweiter Stelle der Empfänger, an erster Stelle mit über 5 Mio € steht die Staatskasse; so die Übersicht über die Empfänger der Geldauflagen insgesamt für das Land Berlin. Wo das Geld für die Staatskasse hingeht, kann dem Haushaltsplan des jeweiligen Landes entnommen werden.

Ob es sinnvoll ist, mit der Zahlung einer Geldauflage das Verfahren zu beenden? Wir beraten Sie!

 

 

Zeugenpflicht

Geldbeschaffungsprogramm für Verteidiger

Nunmehr gehört es zur Zeugenpflicht, vor der Polizei auf Ladung zu erscheinen. Das verspricht in vielen Fällen nichts Gutes – Gefahr droht für die Zeugen. Schnell wird man vom Zeugen zum Beschuldigten.