So wird aus einem Wehrdienstleistenden ein Verbrecher

Bild einer Patrone

Man nehme einen Wehrdienstleistenden, der vor 10 Jahren eine Patrone widerrechtlich in Besitz genommen hat. Die Tat ist verjährt. Nicht jedoch der Besitz der Patrone.

Das Waffengesetz ist nicht anwendbar, die Strafvorschrift wird dem Kriegswaffenkontrollgesetz entnommen. Es ist ein Verbrechenstatbestand mit Freiheitsstafe von einem bis zu fünf Jahren; in minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das Waffengesetz würde einen Strafrahmen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen; jedoch als Vergehen, nicht Verbrechen.

Einzelheiten zu dieser „Merkwürdigkeit“ finden Sie auf unserem Spezialangebot „Deutsches Waffenrecht„.

Die Hitze treibt seltene Blüten – das Siebente Gebot

Bild Kompressorbei mir im Büro herrschten in den letzten Tagen Temperaturen über 35° C.

Klimaanlage kaputt?

Kommt drauf an, wie man kaputt definiert!

Der Chef der Norddeutschen Kältefachschule, selbst ein Meister des Fachs, stellt fest, es ist zu warm im Raum [1] und öffnet das Fenster und schaut raus[2] und verkündet:

So eine Split-Anlage funktioniert nicht ohne Kompressor!

Jemand hat die Verdichter-/Verflüssigereinheit der Klimaanlage auf dem Vordach geklaut!

 

GEKLAUT!

 

Jemand stiehlt vom Vordach eines Hauses am Kurfürstendamm ein zig-Kilo schweres Bauteil. Das ist übel. Noch übler ist, daß er das Kältemittel in die Umwelt entweichen ließ. Mögen einige Zeitgenossen den Diebstahl als Kavaliersdelikt abtun, R22 in die Umgebungsluft abzulassen, ist eine Sauerei erster Güte!

Und die absolute Krönung: Strafverteidiger beklauen! Wie soll denn das Erstberatungsgespräch mit dem Verteidiger aussehen? Sollte ich als Zeuge befragt werden, werde ich die Folgen der Tat eindringlich zu schildern wissen.

Merke: Du sollst nicht stehlen!

  1. [1] Ehrlich, für diese Feststellung hätte ich seiner Hilfe nicht bedurft!
  2. [2]Für eine Wetterprognose taugt er eigentlich auch nicht, in Springe regnet es entweder oder es ist schlechtes Wetter.

Fachanwälte als Regierungsbeauftragte in Berlin gesucht

Satire

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde berichtet, daß die Erfolgsgeschichte der Regierungsbeauftragten fortgesetzt werden soll. Die CDU – Politikerin Barbara John war als Beauftragte der Berliner Senats von 1981 bis 2003 sehr erfolgreich als Ausländerbeauftragte tätig.

Im Oktober 2012 wurde der erste Opferbeauftragte des Landes Berlin bestellt. Die Bestellung war ausgesprochen erfolgreich und rentierte sich zugleich für den ehrenamtlich tätigen Rechtsanwalt in dieser Funktion.

Diese Erfolgsgeschichte soll fortgesetzt werden. Zunächst sollen diese Positionen[1] ausgeschrieben werden:

  • Mieterbeauftragter des Landes Berlin
  • Arbeitnehmerbeauftragter des Landes Berlin
  • Kapitalmarktbeauftragter des Landes Berlin
  • Beauftrager für Gewerblichen Rechtsschutz (Abmahnbeauftragter)

Die weiteren Fachanwaltschaften sollen nach den Wahlen sukzessive berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist die Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels. Die Tätigkeit ist zwar ehrenamtlich (eine Aufwandsentschädigung wird gewährt), der Werbeeffekt jedoch beachtlich. Welcher Anwalt kann beispielsweise von sich berichten, daß er über ein unmittelbares Vortragsrecht beim Senator verfügt?[2] Beispielhaft soll die Bewerbung für den Opferschutzbeauftragten des Landes Berlin wiedergegeben werden, die für die neuen Regierungsbeauftragten entsprechend erfolgen soll:

Screenshot Website SenJus Opferbeauftragter

Mit ein wenig Geschick können Sie die Position nutzen, um publicity-trächtige Mandate zu akquirieren:

Tagesspiegel

Quelle: Berliner Tagesspiegel v. 19.10.2012

Der Aufruf war erfolgreich, Roland Weber vertritt die Nebenklage für die Schwester des Opfers.

Jedem potentiellen Mandanten können Sie berichten, daß Sie aufgrund Ihrer Stellung als Regierungsbeauftragter besonders geeignet sind und andere Rechtsanwälte nicht über diese Stellung innerhalb der Justiz verfügen. Sie sollten sich allerdings auch schon ein paar Argumente auf die Fragen der Mandanten einfallen lassen, ob Sie denn noch der unabhängige Vertreter der Interessen Ihres Mandanten sind und ob Sie nicht widerstreitende Interessen vertreten.


Anmerkung: Dr. Schmitz & Partner unterhalten ein eigenes Referat für Geschädigte von Gewaltopfern: Tatopfer.de

We are not amused!

Für uns gilt die Charta der Rechte des Mandanten!

II. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,

III. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,

IV. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

V. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden Interessen vertritt,

  1. [1]Selbsverständlich werden weibliche Bewerber und Schwerbeschädigte bei gleicher Qualifikation bevorzugt
  2. [2]Zudem erhalte er ein Auskunftsrecht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und ein unmittelbares Vortragsrecht beim Justizsenator.(Link zur Berliner Zeitung v. 17.07.2012)

‚Mal ’ne ganz doofe Frage

Legal Tribune berichtet

Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Uli Hoeneß Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben.

Und Burhoff bemerkt zynisch, daß er das ‚mal in Ruhe lesen muß.

Weiß irgendjemand aus den Presseberichten, was bei der Selbstanzeige „schief gelaufen“ ist?

Denn nach §§ 371, 398a AO sollte die ordnungsgemäße Selbstanzeige zur Straflosigkeit führen. Oder ist dies einer der Fälle, bei denen der Verteidiger sagt: Eine strafbefreiende Selbstanzeige zu fertigen ist genauso unwahrscheinlich wie ein erfolgreiches Klageerzwingungsverfahren?

Verantwortliche Vernehmung verfehlt ihren Zweck

aus der Begründung eines Antrages der Staatsanwaltschaft auf Überwachung der Telekommunikation:

Die Schreiben vom TT.MM.JJJJ hat der Beschuldigte Rudi Ratlos abgesandt, obwohl er bereits zuvor durch die Polizei verantwortlich vernommen worden war.

Messerscharfer Schluß des Verteidigers: Formulierungsaufwand für den Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls (nicht erlassen) zur Begründung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr sollte nicht vergebens sein?

Jedenfalls darf die Vernehmung nicht als Disziplinierungsmaßnahme genutzt werden.