Olaf Tank muß weiter auf den Freispruch warten
Verteidiger bekommen selten das, was sie beantragten.
Wir hatten die Einstellung des Verfahrens gegen Olaf Tank beantragt. Ein illustres Verfahren. Wir haben dafür eigens eine Kategorie auf diesem Blog angelegt: Olaf Tank.
Das Gericht hat unseren Antrag noch nicht beschieden, sondern beschlossen:
Das Verfahren wird ausgesetzt. Die noch anberaumten Termine werden abgesetzt.
Neuer Termin wird nach Abschluss der durchzuführenden Nachermittlungen von Amts wegen bestimmt werden.
Für das Landshuter Wochenblatt ist es ein
Paukenschlag: Landshuter Prozess um Internet-Abzocke ausgesetzt
Nach einem Dutzend Verhandlungstagen setzte die Wirtschaftsstrafkammer jetzt das Verfahren aus, weil sie, wie Vorsitzender Richter Alfons Gmelch mitteilte, dringenden Nachermittlungsbedarf sah.
Und die Neue Osnabrücker Zeitung:
Prozess um Osnabrücker Inkasso-Anwalt Olaf Tank geplatzt
Nach einem Dutzend Verhandlungstagen platzte das Verfahren nun. Richter Alfons Gmelch sieht „dringenden Nachermittlungsbedarf“ aufseiten der Staatsanwaltschaft. So sei beispielsweise die von der Anklage vorgelegte Dokumentation der Webseiten mehr als lückenhaft, wobei nach bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest die Hauptseite nicht zu beanstanden sei.
Nicht nur der Laie fragt sich, warum dann kein Freispruch erfolgte; die Fachleute fragen sich, warum nicht die Einstellung des Verfahrens beschlossen wurde.
Für die Angeklagten war das Verfahren, auch finanziell, eine Tortur. Die Staatsanwaltschaft hat massiv gepfuscht. Das Verfahren muß von vorne beginnen und die Angeklagten zahlen die Zeche für die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Anklage.