…sollte er (oder sie) – zumindest bei Flugreisen – die genaue Definition parat haben, was die EU-Handgepäckrichtlinie unter „Flüssigkeit/Cremes/Gels“ versteht – sonst kann er an den Sicherheitskontrollen seinem Eigentum Adieu sagen – wie es z. B. einem Reisenden erging, der sich seine eigene Bordverpflegung mitnehmen wollte (wir kennen ja alle die Sparmaßnahmen der Fluggesellschaften: entweder gibt es gar nichts zu essen oder Kleinigkeiten zu einem gehörigen Aufpreis) und zwar in Form von Büffelmozzarella, Nordseekrabbensalat und Flensburger Fördertopf (= Matjes mit Mayonnaise).
Diese Lebensmittel wurden ihm abgenommen; das passte ihm natürlich nicht und er klagte – leider ohne Erfolg.
Die Richter stellten fest, dass es sich bei der Marschverpflegung um Mischungen aus Feststoffen und Flüssigkeiten handelte und damit um sogenannte LAG (Liquids, Aerosols and Gels) i. S. des EU-Rechts (OVG Berlin-Brandenburg v. 28.3.2017 – OVG 6 B 70/15).
Kleines Bonmot am Rande: der Passagier hatte noch etwas Wurst und ein Stück Butter im Handgepäck, musste also nicht hungern – aha, Butter ist folglich kein LAG (?).
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2017/09/Flugzeug.jpg11201680RAin Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifRAin Jede2017-09-13 17:40:452017-09-13 17:40:45Wenn einer eine Reise tut …
Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen und für viele Fluggäste – ggf. also auch für Sie – und den Flughafen eine erhebliche Belastung darstellen. Um die Abfertigungsprozesse in Ihrem Interesse so reibungslos wie möglich zu gestalten und eine höchstmögliche Flugpünktlichkeit zu gewährleisten, werden diese weiteren Gepäcküberprüfungen am Flughafen Tegel weitgehend ohne Beisein des Passagiers durchgeführt. In diesem Fall normiert das Gesetz den Flughafen, die Gepäckstücke zu öffnen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG). Dazu öffnen speziell qualifizierte Mitarbeiter die Gepäckstücke in Anwesenheit des Mitarbeiters der Luftsicherheitsbehörde, der die Kontrolle durchführt. Das Prüfergebnis wird auf umliegendem Öffnungsprotokoll schriftlich festgehalten (Vier-Augen-Prinzip). Da die Durchführung des Verfahrens in unmittelbarer Nähe der Gepäckverladung stattfindet, kann eine hohe Flugpünktlichkeit sichergestellt werden.
Dieses am Flughafen Berlin-Tegel angewandte Verfahren wird auch an anderen deutschen Verkehrsflughäfen erfolgreich praktiziert.
In den Hosentaschen findet man dann auch zwei Einwegfeuerzeuge, die der Einfachheit halber an Ort und Stelle entsorgt werden.
Jetzt fühle ich mich wirklich sicher. Man behelligt mich nicht einmal, sondern filzt mein Gepäck in meiner Abwesenheit, ich kann in der Lounge beruhigt meinen Tee schlürfen. Und wegen des Vier-Augen-Prinzips muß ich auch keine Angst haben, daß mir was untergeschoben wird. Alles dient nur unserer Sicherheit. Und es sind nicht nur qualifizierte Mitarbeiter, sondern speziell qualifizierte Mitarbeiter.
Ein Mitarbeiter einer Behörde filzt das Gepäck. Da war doch ‚mal was? Eigenwillige Assoziationen.
[1]VERORDNUNG (EG) Nr. 2320/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-08-24 09:03:042016-08-24 09:03:04Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen
Flug Berlin – Nizza. Selbstverständlich ist für das aufzugebende Gepäckstück ein extra Entgelt fällig.
Für diesen Preis läßt sich Eurowings, immerhin eine Tochter der Lufthansa, einiges an Extras einfallen:
Das Gepäckstück wird nicht in derselben Maschine mit dem Fluggast befördert. Kann passieren. Verursacher war die Sicherheitskontrolle des Berliner Flughafens, die das Gepäckstück einer Handkontrolle unterzog. Das dauerte.
Das Gepäck fliegt mit der nächsten Maschine nach Nizza? Mitnichten!
In Nizza gibt es keine Vertretung der Eurowings. Die Damen am Lufthansa-Counter verweisen darauf, daß sie mit Eurowings bzw. Germanwings nichts zu tun haben. Die Tochter ist halt selbständig geworden und was die Mutter da über die Tochter sagt – das gehört sich nicht zitiert.
Eurowings hat sich einen Handling-Agent in Nizza geholt. Die Aviapartner wickelt den Gepäckverlust – die Gepäckverspätung – ab. Immerhin, die Mitarbeiter dort sprechen nicht nur französisch, sondern auch englisch.
Der Koffer steht in Berlin. Eurowings nutzt nicht die Möglichkeit des Transportes über Düsseldorf oder eine andere Möglichkeit, das Gepäck so schnell wie möglich zum Kunden zu bringen. Man hält es auch nicht für erforderlich, den Kunden zu informieren, bspw.: „Machen Sie sich keine Sorgen, das Gepäck ist da – wir bringen es mit Flug XY123 nach Nizza.“
Am vierten Tag nach Abflug des Kunden kommt der Koffer auf dem Flughafen in Nizza an. Rechtzeitig, um für den Rückflug in Empfang genommen zu werden. Ich werde telephonisch über die Ankunft informiert – am fünften Reisetag. Vorher bange Fragen: Ist er geklaut, kommt er irgendwann an? Es ist in der Zwischenzeit nicht zu erfahren, daß der Koffer in Berlin steht und nicht verloren ist. Telephonisch ist nur nach ewiger Wartezeit der Handling Agent zu erreichen: „Wir haben keine Informationen.“
Wenn einmal der Wurm drin ist: Mehrere Autounfälle führen dazu, daß ich die Maschine für den Rückflug nicht erreiche. Keine Vertretung von Eurowings am Flughafen, der Handling Agent hat bereits Feierabend. „Sie müssen ein neues Ticket kaufen. Im Internet.“ Eine Vertretung von Eurowings gibt es in Nizza nicht – ich habe es schon erwähnt -.
Nun, dann frage ich bei Eurowings nach der Rückehr über das Kontaktformular und per eMail wegen der Rückerstattung der Kosten und einer Entschädigung für die Gepäckverspätung an und erhalte folgende Eingangsbestätigung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um uns zu schreiben.[1] Ihr Anliegen ist uns wichtig und wird daher einem unserer Kundenbetreuer persönlich zugeordnet[2]. Wir bitten um Verständnis, dass die aktuelle Bearbeitungszeit 5 Wochen betragen kann[3]
Ich habe verstanden, sehr geehrte Damen und Herren von der Eurowings. Ich bin bisher nicht mit der Konkurrenz geflogen und will es auch künftig nicht. Ich werden Ihnen aber diese Art des Umgangs mit mir nicht versüßen. Es wird teuer für Ihre Gesellschaft werden. Teurer als die Personalkosten für eine anständige Abwicklung des Vertrages. Der geringe Streitwert der Klage wird dazu führen, daß Sie Ihre eigenen Klammeranwälte mit der Bearbeitung beschäftigen müssen oder 1. Klasse-Anwälte ordentlich dafür bezahlen müssen.
[1]Dieses Dankeschön kann man doch nur falsch (oder doch richtig) verstehen: „Haben Sie nichts anderes zu tun?“↩
[2]Bin ich blöd oder ist dieser Satz tatsächlich völlig sinnfrei? Aus einer Zuordnung an einen Mitarbeiter soll ich schließen, daß die mich ernst nehmen?↩
[3]Sehr geehrte Damen und Herren der PR-Abteilung. Ich habe so viel Verständnis, daß Sie sich nicht die Zeit nehmen um mein Ihnen angeblich wichtiges Anliegen zu bearbeiten, daß ich nach Ablauf von zwei Wochen ohne Kommentar eine Klage beim Gericht einreichen werde.
Und noch ein Gedanke: Wenn Ihnen mein angeblich so wichtiges Anliegen bis zu 5 Wochen Wartezeit wert ist, wie wichtig ist Ihnen eigentlich die Wartung der Maschine und die Ausbildung des Personals?
Wenn Sie derartige automatische Antworten verschicken, die wohl kaum vom Auszubildenden stammen, sondern von recht weit oben zumindest abgesegnet sein sollten: Wes Geistes Kind sind die Mitarbeiter des mittleren Managements? Beschäftigen Sie überwiegend Praktikanten? Ist diese „Qualität“ symptomatisch?↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-08-15 16:34:282016-08-15 16:34:28Von einem der ausflog, das Gruseln zu lernen
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