Mal wieder Opferschutz

Bild Mann wird geschlagen Der Kollege Burhoff weist in seinem Beitrag aus dem Urlaub

Änderungen/Ergänzungen des § 153a StPO – (mal wieder) Opferschutz auf eine Änderung der Rechtslage über Einstellungsmöglichkeiten im Strafverfahren hin.

Die bei ihm verlinkten Drucksachen zum Gesetzentwurf sind nicht nur für den Opferanwalt interessant!

Die Täterarbeit stellt ein wichtiges Element zur Verbesserung der Gewaltprävention und des Opferschutzes dar. Sie wird im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt als Bestandteil einer Interventionskette aufgefasst und richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.

Im Rahmen strukturierter Täterprogramme sollen Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite bewirkt werden. Ihnen soll zur Vermeidung neuerlicher Gewalttaten die Fähigkeit zur Verantwortungsübernahme und zur Selbstkontrolle vermittelt werden.

Ziel des Entwurfs ist die Verbesserung und Erweiterung der Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen und ihnen dadurch die genannten Fähigkeiten zu vermitteln.
Quelle: Gesetzentwurf Bundesrat Drucksache 17/1466

Früher, ja früher, gab es wissenschaftliche Untersuchungen oder zumindest eine Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Literatur über die Sinnhaftigkeit solcher Änderungen. Hat irgendjemand evaluiert, ob die (erzwungene) Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs die Rückfallquote positiv verändert?

Der Strafverteidiger in mir stellt fest: Darauf wird es aber wohl nicht ankommen:

Der Gesetzgeber des 1. JGGÄndG ging davon aus, durch die sog. neuen ambulanten Maßnahmen (Täter-Opfer-Ausgleich, Arbeitsweisung und –auflage, Betreuungswiesung, sozialer Trainingskurs) könnten die traditionellen Sanktionen (Geldbuße, Jugendarrest, Jugendstrafe) „weitgehend“ ersetzt werden. Wie die Sanktionierungspraxis zeigt, ist diese Erwartung nicht eingetreten. Weiterhin dominieren die traditionellen ahndenden Sanktionen, jedenfalls unter den Verurteilten…
Quelle: Ambulante Sanktionen im Jugendstrafverfahren – aktuelle Konzeptionen und empirische Befunde
14 Thesen, Vortrag, gehalten auf der Fortbildungsveranstaltung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen „Sanktionieren im Jugendstrafverfahren – ambulante Sanktionen“ am 7. November 2005 in Düsseldorf. Prof. Dr. Wolfgang Heinz Universität Konstanz

Wir haben schon oft auf diese eingenwillige Linguistik verwiesen: zuletzt – Immer nur Täterseite. Warum nicht Täterinnenseite?

Sonst gilt doch der Grundsatz der genderneutralen Sprache: „Straftäterinnen und Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen …“ :-)

Bild: © Benjamin Thorn/pixelio.de

Baby changing

 

Photo Hinweisschild AMS

Dass die Holländer sehr liberal sind, wusste ich. Dass ein EU-Land ein solch anderes Rechtsverständnis hat, war mir neu! ;)

Zum Bild-Thema siehe auch: Ethikrat und Babyklappe

P.S.: Ich möchte ‚mal wissen, warum auf meinen Langstreckenflügen in der Reihe vor mir immer Eltern mit Babys sitzen, die sie offensichtlich falsch eingetauscht haben!

Chronologie der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

 

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Bei den Reisevorbereitungen fiel mir der seit 2010 abgelaufene Internationale Führerschein in die Hände. Ich brauche für die Reise in die USA wahrscheinlich so ein Ding. Als mäßig informierter Bürger weiß ich, daß die Bürgerämter mittlerweile über ein Portal Termine vergeben.

In der Hauptstadt ist der nächste Termin erst in über einer Woche zu vergeben. Will nicht wissen, wie das außerhalb der Ferienzeit aussieht. Also mitten in der Nacht aufstehen, um um 07:30h bei der Führerscheinstelle gleich zu Beginn aufzutauchen.

Eine halbe Stunde einen Parkplatz gesucht und dann geschah das Wunder, ein Wagen parkt aus; war ein bißchen eng, die Lücke, aber mit hin- und her- rangieren hat es geklappt. !Ich bin drin!

07:38h ziehe ich die Wartemarke für Anmeldungen: Nr. 31

09:55h erfolgt der Aufruf der Nr. 31

„Wieso wollen Sie denn einen neuen Internationalen Führerschein, Ihr Führerschein ist doch noch bis 2013 gültig?“
„Nanu, auf dem Schein steht aber, er sei bis 2010 gültig!“
„Das ist der Schein davor, 2010 haben Sie einen erhalten, der bis 2013 gültig ist!“

5 Minuten später war ich um 15€ erleichtert und habe nun einen bis 2015 gültigen Schein, im Fristenbuch ist nun der Termin für die Neuausstellung für April 2015 vorgemerkt.

Dankbar halte ich den grauen Lappen, der mich nostalgisch an meinen alten Lappen aus den Siebzigern erinnert in der Hand und sehe einen Polizisten ein Fahrzeug -nein, mein Auto, aufschreiben.

„Sie stehen hier im absoluten Halteverbot und behindern den Verkehr!“
Kurzer Versuch: „Können wir über die Behinderung noch ‚mal reden?“
„Nein!“
Irgendwie sehen gute Tage anders aus!
„Sind Sie mit einer mündlichen Verwarnung einverstanden?“, klappt den Block zu und läßt mich freundlich grüßend stehen.
Ich glaube, ich habe vergessen mich zu bedanken und zu grüßen, so konsterniert war ich.

So sieht ein guter Tag aus!

Nur über den Service der Berliner Verwaltung sollte man noch ‚mal reden.

Sicher mit Strafverteidiger

Die Verbindung zwischen Verteidiger und Mandanten, der erhebliche Reißfestigkeit durch gewaltige auf ihn einwirkende Kräfte aufweisen muß, sollte sicher sein.

Der erfahrene Strafverteidiger wird den Mandanten zu Beginn der Zusammenarbeit auf die ungewöhnliche Situation vorbereiten, ihn ans Seil nehmen.

Wenn beide am selben Strang ziehen, packt das Team die Belastungen und erreicht das Ziel!

Feministische Linguistik-Polizei

Der Studierendenausweis. Was ist aus dem guten alten „Studentenausweis“ geworden? Ach, das darf man nicht mehr sagen? Warum: Wegen geschlechtsungerechter Sprache!

Also nochmal von vorne: Mittlerweile müssen Professores ihre Studentschaft als Studierendenschaft ansprechen; schließlich ist das politisch korrekter. Die feministische Linguistik hat es sukzessive erreicht, die deutschen Universitäten hinsichtlich dieses Sprachungeheuers gleichzuschalten. Ein Beispiel gefällig: Heidelberger Studierendenausweis.

Übrigens: Rein sprachlich gesehen, wird Studierende zumeist inkorrekt verwandt. Es ist nämlich Partizip Präsens. Dazu ein bekannter Satz von Max Goldt:

„… nach einem Massaker an einer Universität: «Die Bevölkerung beweint die sterbenden Studierenden.» Niemand kann gleichzeitig sterben und studieren.“

Daraufhin wollte ich mich mal bei der Gleichstellungsbeauftragten am Uniplatz in Heidelberg beschweren. Doch als ich eintreten will, sehe ich dieses Schild:

Es ist nur die weibliche Form „Gleichstellungsbeauftragte“ und „Beauftragte für Chancengleichheit“ in Stein gemeißelt. Soll das heißen, dass man sich als Mann erst gar nicht dafür bewerben darf? Oder hat die Uni so viel Geld, dass dann jedesmal bei Stellenwechsel ein neues Schild gekauft und angebracht wird?

Und überhaupt, die ist aber für viele Sachen beauftragt, die Gleichstellungsbeauftragte: Beauftragte für Chancengleichheit, Ur- und Frühgeschichte, Uruk-Warka-Sammlung …