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Ooch dit is Berlin

BER – wat et allet jibt!

Habe die Baustelle besichtigt. Selbst der Bauzaun hat an einer versteckten Stelle etwas Besonderes: Wenn man das Ohr an die Stelle anlegt, hört man ganz weit weg, sehr leise, das Eröffnungskonzert aus der Elbsymphonie

Bundesverfassungsgericht: Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Nach Niedersächsischen Landesrecht haben die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute das Recht, ihre Forderungen selbst zu titulieren, das heißt, sie haben das Recht, die Zwangsvollstreckung ihrer Forderungen aufgrund eines von ihnen selbst gestellten Antrags zu betreiben, der einen vollstreckbaren Titel ersetzt, und sie müssen nicht, wie andere, den mitunter steinigen Weg über die Gerichte gehen, um einen Titel im Zivilprozeß oder Mahnverfahren zu erlangen.

Andere Kreditinstitute haben diese Möglichkeiten nicht. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auf zwei Richtervorlagen (Chapeau!) des Amtsgerichtes Oldenburg und des Oberlandesgerichtes Oldenburg dieser gesetzlichen Ungleichbehandlung einen Riegel vorgeschoben und die Vorschriften des Landesgesetzgebers für verfassungswidrig erklärt.

Um Rechtssicherheit zu gewähren sind die Regelungen nicht ab sofort unwirksam:

Den begünstigten Kreditinstituten ist daher eine Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 31. Januar 2013 zu gewähren, in der die bisherigen Regelungen weiter Grundlage für die Zwangsvollstreckung sein können. Über diesen Zeitpunkt hinaus bleibt die Selbsttitulierung bei bestimmten Rechtsgeschäften möglich, die vor dem 1. Februar 2013 abgeschlossen worden sind.

Die Pressemitteilung finden Sie: hier

Gedanken für die neue Woche 10

Ihr Abendbrot, zwei Buttersemmeln, hatte sie bereits in der Kraftwagenvermietung zu sich genommen, denn sie hatte an diesem Tag ausnahmsweise bis abends neun Uhr zu tun. Sie mußte dies durchschnittlich viermal wöchentlich ausnahmsweise tun. Für diese Überstunden bekam sie natürlich nichts bezahlt, denn sie hatte ja das Recht, jeden Ersten zu kündigen, wenn sie arbeitslos werden wollte.

Bekanntlich ist halt jede Revolution ein pädagogisches Problem, aber auch die Pädagogik ist ein revolutionäres Problem.
Ödon von Horváth, Der Ewige Spießer

Er stand mit „Jugend ohne Gott“ und „Ein Kind unserer Zeit“ auf der Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums v. 31.12.1938, „geadelt“ durch ein zusätzliches Verbot des Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern gegen bestimmte Schriften.

Am 1. Juni traf er sich im Café Marignan mit einem Regisseur, um mit ihm über die Verfilmung des Romans Jugend ohne Gott zu sprechen. Wohl unmittelbar nach dem Treffen wurde Horváth während eines Gewitters auf den Champs-Élysées von einem herabstürzenden Ast erschlagen.

Gedanken für das Neue Jahr

Abraham Solomon, Not Guilty

Not Guilty

Im politischen Bereich gilt es hervorzuheben, daß Wahrhaftigkeit in den Beziehungen zwischen Regierenden und Regierten, Transparenz in der öffentlichen Verwaltung, Unparteilichkeit im Dienst am Staat, Achtung der Rechte auch der politischen Gegner, Schutz der Rechte der Angeklagten gegen summarische Verfahren und Verurteilungen, richtige und gewissenhafte Verwendung der öffentlichen Gelder, Ablehnung zweifelhafter oder unerlaubter Mittel, um die Macht um jeden Preis zu erobern, festzuhalten und zu vermehren, Prinzipien sind, die ihre erste Wurzel – wie auch ihre einzigartige Dringlichkeit – im transzendenten Wert der Person und in den objektiven sittlichen Erfordernissen für das Funktionieren der Staaten haben. [1] Wenn sie nicht eingehalten werden, zerbricht das Fundament des politischen Zusammenlebens, und das ganze gesellschaftliche Leben wird dadurch fortschreitend beeinträchtigt, bedroht und der Auflösung preisgegeben (vgl. Ps 14, 3-4; Offb 18, 2-3.9-24). Nach dem Niedergang der Ideologien in vielen Ländern, die die Politik mit einem totalitären Weltbild verbanden – unter ihnen vor allem der Marxismus -, zeichnet sich heute eine nicht weniger ernste Gefahr ab angesichts der Verneinung der Grundrechte der menschlichen Person und der Auflösung der im Herzen jedes Menschenwesens wohnenden religiösen Frage in politische Kategorien: Es ist die Gefahr der Verbindung zwischen Demokratie und ethischem Relativismus, die dem bürgerlichen Zusammenleben jeden sicheren sittlichen Bezugspunkt nimmt, ja mehr noch, es der Anerkennung von Wahrheit beraubt. Denn »wenn es keine letzte Wahrheit gibt, die das politische Handeln leitet und ihm Orientierung gibt, dann können die Ideen und Überzeugungen leicht für Machtzwecke mißbraucht werden. Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus«. [2]

In allen Bereichen des persönlichen, familiären, gesellschaftlichen und politischen Lebens leistet also die Moral – die sich auf die Wahrheit gründet und sich in der Wahrheit der authentischen Freiheit öffnet – nicht nur dem einzelnen Menschen und seinem Wachstum im Guten, sondern auch der Gesellschaft und ihrer wahren Entwicklung einen ursprünglichen, unersetzlichen und äußerst wertvollen Dienst.
Ioannes Paulus PP. II, Veritatis splendor, 06.08.1993

Zu diesem Thema auch die Beiträge:

  1. [1]160:Vgl. Nachsynodales Apostolisches Schreiben Christifideles laici (30. Dezember 1988), 42: AAS 81 (1989), 472–476.
  2. [2]161: Enzyklika Centesimus annus (1. Mai 1991), 46: AAS 83 (1991), 850.