Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!

Bei einer Festnahme wird dem Polizisten entgegengehalten „Das ist mein Haus“ und er erwidert „Das ist mein Land, und Du bist hier Gast!“

Selbstverständlich muß das Video über diesen Vorfall sichergestellt und straf- und dienstrechtlich ausgewertet werden. Ich hoffe einmal, daß das in Berlin auch passiert.

Was nach dem Vorfall passierte ist wieder einmal typisch Berlin. Selbstverständlich geht in den regelmäßig gut informierten Kreisen das übliche Geschrei los: Menschenverachtend, fremdenfeindlich, rassistisch, Nazi-Vergleiche und zu meiner Verwunderung als Strafverteidiger auch der Vorwurf der Beleidigung. Typisch Berlin halt.

Was mich jedoch beschämt, ist die Reaktion des obersten beamteten Vorgesetzten – Staatssekretär Torsten Akmann (SPD).  „Einen solchen Polizeibeamten wollen wir in Berlin nicht“, sagte Akmann im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Ich kann dem nur entgegenhalten „Einen solchen Staatssekretär will ich in Berlin nicht“!  Schon wieder steht das Ergebnis der Ermittlungen vor ihrer Einleitung und der Verteidigung des Polizisten fest. § 21 des Disziplinargesetztes wird verhöhnt, über die Zukunft des Beamten ist entschieden, bevor die Ermittlungen auch nur angefangen haben.

Disziplinarmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte sind (§ 5 DiszG):

  1. Verweis (§ 6),
  2. Geldbuße (§ 7),
  3. Kürzung der Dienstbezüge (§ 8),
  4. Zurückstufung (§ 9) und
  5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10).

Der Herr Staatssekretär unterstellt eine Disziplinarmaßnahme und schließt 1-4 aus. Wofür eigentlich das ganze Verfahren?

In Berlin werden Polizisten nicht durch die Leitung des Hauses verteidigt, sondern die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellt sich vor den Polizeibeamten: „Das empfinde ich nicht als Rassismus„.

Hier, in diesem, meinem Land, Berlin, läuft so einiges schief in der Leitung des Hauses. Zuletzt hatten wir über die Ablehnung eines Anwärters berichtet, der es doch tatsächlich wagte, sich auf verschiedenen Instagram-Profilen zu informieren: Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Ich wundere mich, daß Berlin überhaupt noch Menschen findet, die im Polizeidienst den Rechtsstaat, das Land, verteidigen.

Verfahrensdauer: Es geht ja doch

Wir schimpfen häufig über die lange Verfahrensdauer der Gerichtsverfahren, insbesondere bei den Verwaltungsgerichten. Beispielsweise in unserem Beitrag Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst.

Daß es auch anders geht, beweist eindrucksvoll das Verwaltungsgericht Trier. Dort sind sie mit personellen und sächlichen Mitteln rechtsstaatskonform ausgestattet, so daß Verfahren in einem vernünftigen Zeitraum abgeschlossen werden können.

Der Zeitablauf, finde ich, ist beeindruckend:

  • 28.04.2022 Eingang der Klage beim Verwaltungsgericht Trier
  • 03.05.2022 erhalten wir die Eingangsbestätigung nebst Streitwertbeschluß
  • 11.05.2022 erhalten wir bereits die Klageerwiderung mit Gelegenheit zur Stellungnahme
  • 29.07.2022 geht bei uns die Ladung zum 15.09.2022 ein und tatsächlich findet am
  • 15.09.2022 die mündliche Verhandlung statt.

Von der Klageerhebung bis zum Urteil nur fünf Monate. Eine solche Verfahrensdauer ist vorbildlich.

Damit wird das Verwaltungsgericht Trier den Reigen der Entscheidungen zu den Pfeilabschußgeräten eröffnen. Wir werden weiter berichten.

 

Krieger schläft

Statistik Staatsanwaltschaft Berlin

Die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin für das Jahr 2021 ist der Publikation des Statistischen Bundesamtes vom 29.08.2022 Staatsanwaltschaften – Fachserie 10 Reihe 2.6 – 2021 zu entnehmen. Die Damen und Herren waren sehr fleißig; sie haben keine Zeit zur Ruhe – wie der Krieger aus Papua Guinea im Bild.

Nicht nur die Geschäftsstellenmitarbeiter, auch die Staatsanwälte müssen einen erheblichen Aufwand für das Ausfüllen der Statistikbögen leisten. Einzelheiten finden sich in der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik)

Ein paar die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin betreffende Zahlen, die uns besonders interessant erschienen, haben wir hier aufgeführt. Die Zahlen betreffen Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft, eine Besonderheit in Berlin und Frankfurt.

Einige der Zahlen hätten wir nicht erwartet.

  • Nicht enthalten ist der nachrichtliche Hinweis auf 3.647 Verfahren mit Vermögensabschöpfung
  • Über 5 % der Verfahren wurden mit einer Anklageerhebung erledigt
  • Noch mehr Verfahren – 8,39 % – erledigten sich durch den fehleranfälligen Strafbefehl
  • Über 3.500 Verfahren mußten eingestellt werden, da der Täter nicht schuldfähig ist
  • Mehr als 25.000 Verfahren (7,68 %) wurden eingestellt, weil die Strafe im Hinblick auf andere Straftaten des Täters nicht ins Gewicht fallen würde
  • Über 7 % der Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt
  • Fast 40 % der Verfahren (37,84 %) wurden gem. § 170 II StPO eingestellt, beispielsweise wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts.

Unseres Erachtens belegen nicht nur die Statistik der Staatsanwaltschaft Berlin, sondern die Zahlen bundesweit, unser Mantra

Die Verteidigung gegen den Vorwurf strafbaren Verhaltens muß so früh wie möglich erfolgen!

 

  1. Über 80 % der Verfahren können von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, ohne daß es zu einem Strafbefehl oder einer Verhandlung vor Gericht kommt.
  2. Das setzt voraus, daß dem Staatsanwalt die Gründe bekannt gemacht werden, die eine Einstellung rechtfertigen.
  3. Es ist hilfreich, daß in Deutschland Rechtsanwälte und Staatsanwälte eine gemeinsame Ausbildung absolviert haben; sie sprechen eine Rechtssprache.
  4. Mit einem versierten Verteidiger sind die Chancen des Beschuldigten höher.

 

 

Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Was hat denn Instagram mit Polizeidienst zu tun?

Das Verwaltungsgericht titelt mit einer Schlagzeile, die mich schier aus dem Sitz riss – das kann doch nicht wahr sein:

Zweifel an charakterlicher Eignung für den Polizeivollzugsdienst aufgrund des bloßen Folgens einzelner Profile und Hashtags bei Instagram

Es ist traurig aber wahr!

Die gute Nachricht gleich zuvor: Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Treiben seiner Polizei mit Urteil vom 21.07.2022 – 28 K 126/20 – ein Ende gemacht. Hoffentlich!

Man stelle sich das vor: Da informiert sich ein angehender Kriminalbeamter durch Abonnieren verschiedener Instagram-Accounts und Hashtags und das reicht der Berliner Polizei, ihn nicht einzustellen. Es sind die falschen Profile und Hashtags! Wohl aufgemerkt: Nicht, daß er Likes oder Kommentare abgegeben hat. Er ist den Spuren gefolgt und das reicht der Polizeipräsidentin.

Der arme Kerl hat sich dann auch noch genötigt gesehen anzugeben,

er sei etwa auch den Profilen der Parteien Die Linke, Die Grünen und der CDU, der Politikerin Sarah Wagenknecht und der Politiker Gregor Gysi und Christian Lindner gefolgt.

Ich bin natürlich völlig ungeeignet, die notwendige Leumundsprüfung durchzuführen und hätte ihm wahrscheinlich noch die Links zu ausländischen Zeitungen zur Verfügung gestellt. Oder den Text der Rede, die Broder vor der AfD-Fraktion hielt.

Das Gericht hat klare Worte gefunden. Hier in Berlin habe ich begründete Zweifel, ob das von der Exekutive verstanden wird.

Ob sie sich Gedanken um das Schicksal eines jungen Mannes gemacht haben, der sich am 6. Juni 2019 um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei zum Einstellungstermin 1. April 2020 bewarb, am 11. März 2020 abgelehnt wurde, am 14. April 2020 Klage erhoben hat und nun das Urteil vom 21.07.2022 in der Hand hat, daß er sich hinter den Spiegel hängen kann. Es steht nun schwarz auf weiß und sogar im Internet, daß die Behörde sich falsch entschieden hat.

Politikversagen

Allein die Datenfolge zeigt, daß dieses Land Berlin nicht mehr richtig funktioniert.

  • Da bewirbt sich ein Kandidat im Juni 2019 und erhält nach mehr als einem Jahr, ca. 14 Tage vor dem Einstellungstermin, die Absage. Hallo? Ist noch jemand wach? Kann es sein, daß diejenigen, die wir uns in den Positionen wünschen, sich einer solchen Prozedur nicht bereit sind zu unterwerfen?
  • Die Klage ist am 14. April 2020 beim Gericht eingegangen. Sie ist (erst) am 18. Mai 2022 dem Einzelrichter übertragen worden, es mußten sich also nicht alle drei Berufsrichter mit dem Fall befassen. Das Urteil stammt vom 21. Juli 2022. Es dauerte also mehr als 2 Jahre bis einer der ca. 100 Berliner Verwaltungsrichter eine Entscheidung getroffen hat. Es ist doch eine bewußte politische Entscheidung, dem Verwaltungsgericht immer mehr und immer schwierigere Aufgaben aufzuerlegen und nicht für die persönlichen und sächlichen Mittel zu sorgen.

Mir treibt das die Schamesröte ins Gesicht.

Tschibo Klopfstab

Übersetzung

Die Übersetzung für diese beiden Sätze?

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung wegen der Vielzahl der hier vorliegenden Verwaltungsvorgänge einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Entscheidung über Ihren Widerspruch wird Ihnen unaufgefordert zugehen.

Was bedeutet das im Klartext?

  • Wir sitzen auf einem Berg von Akten.
  • Wir sind personell unterbesetzt. Einige Kollege schuften wie die Berserker, andere drehen Däumchen.
  • Moderne Technik vermuten Sie bei uns zu unrecht.
  • Dieses Anschreiben enthält (insoweit nicht wiedergeben und sehr pingelig beurteilt) mindestens vier Fehler.
  • Wir können zwar nicht einmal abschätzen, wie lange das Verfahren bei uns dauern wird.
  • Fragen Sie bitte bloß nicht nach!
  • § 75 VwGO

Es ist nicht nur in Berlin so, dem Land, das noch nicht einmal Stimmen zählen kann; wir beobachten es landauf, landab.

Häufig sind die Verwaltungsbehörden nicht ausreichend mit personellen und sachlichen Mitteln ausgestattet. Die Entscheidungen sind häufig falsch.

Widerspruchsverfahren/Klageverfahren

In vielen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren ganz oder teilweise abgeschafft. Dieses brauche man wegen der hervorragenden Qualität der Entscheidungen nicht.

Der Bürger muß also den Klageweg beschreiten und hat kein dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren mehr, in dem die vorgesetzte Behörde die Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidung überprüft.

Nun gut, mag man denken, dann aber beim Verwaltungsgericht mit immerhin drei Berufsrichtern, hat man eine ausreichende Kontrolle der Behördenentscheidung.

Oops, dort wird der Rechtsstreit dem Einzelrichter/Berichterstatter zur Entscheidung übertragen.

Dessen Fehler wird das Oberverwaltungsgericht schon berichtigen?

Instanzenzug

Die Berufung im Verwaltungsgerichtsweg ist faktisch abgeschafft. Sie muß entweder vom Verwaltungsgericht zugelassen werden oder erfolgt auf Antrag durch das Oberverwaltungsgericht.

Dem Antrag auf Zulassung der Berufung stehen schwer zu nehmende Hürden auf Seiten der VwGO und der sie anwendenden Senate der Oberverwaltungsgerichte gegenüber.  Regelmäßig liest man in den Entscheidungssammlungen Beschlüsse, wonach der Antrag unzulässig sei, da nicht ordnungsgemäß begründet. Das trifft den Autor in der Regel schwer, der dies dem Mandanten erläutern muß. Es tröstet dabei wenig, daß auch das Bundesverfassungsgericht so manchem Oberverwaltungsgericht in den Beschluß schrieb, sein Vorlageantrag sein nicht ordnungsgemäß begründet und daher unzulässig.

Wenn Sie auch solche Probleme kennen: Wir erheben für Sie auch Untätigkeitsklagen.