Gerademal 7 Paragrafen umfaßt die gesetzliche Regelung der StPO zur Entschädigung des Verletzten.
Als Strafverteidiger interessiert sie mich nicht; als Opferanwalt reichen mir meine autodidaktischen Fähigkeiten.
Die zehn Seiten bei Meyer-Goßner schaffe ich notfalls morgens noch auf dem Weg zur Hauptverhandlung.
Ein Irrglaube, wie die Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin mit den Berliner Strafrichtern Plüür und Herbst unter dem Titel “ Das Adhäsionsverfahren in der anwaltlichen Praxis“ aufzeigt.
Seit mehreren Jahren bieten die beiden Richter am Amtsgericht Tiergarten Fortbildungen für Richter und Rechtsanwälte zum Adhäsionsverfahren an. Hierbei geht es ihnen vordergründig nicht um wissenschaftliches Renomee, sondern tatsächlich um Hilfestellungen für die Adressaten der Veranstaltung.
Was alles noch falsch gemacht wird und wie es richtig gemacht wird, zeigen die zwei Richter in einem didaktisch vorbildlichen Vortrag. Gut gegliedert, in stets wechselnder Ansprache, und durch 83 Folien flankiert führen die Dozenten die Teilnehmer in 6 kurzweiligen Stunden von den Verfahrensgrundsätzen über die Erfolgsaussichten und der Erledigung bis hin zur Zwangsvollstreckung und den Anwaltsgebühren.
Und das für die Anwaltschaft gutes Geld mit dem zivilrechtlichen Einschlag in den Strafprozeß zu verdienen ist,- auf beiden Seiten; der Geltendmachung wie der Abwehr!- zeigt ein Blick ins VRVG.
Aber Vorsicht; das Adhäsionsverfahren ist nicht frei von anwaltlichen Haftungsrisiken.
Wen es als Strafverteidiger immer noch nicht interessiert, sollte einen Spezialisten ins Boot nehmen; allen anderen kann ich eine schnellstmögliche Teilnahme an dieser Veranstaltungsreihe nur wärmstens ans Herz legen.