Aber kein Jahresende wäre ein schönes ohne Rechtssprechung über den Umgang mit Feuerwerk:
Der BGH legte in seinem Urteil vom 09.07.1985, VI ZR 71/84 die folgende Verkehrssicherungspflicht beim Umgang mit dem Silvesterfeuerverkehr fest.
„Benützt der Zünder eines Feuerwerks erlaubnisfreie Raketen, und schießt er diese ordnungsgemäß ab, funktionieren die Raketen auch einwandfrei und kann der später Verletzte die Person des Zünders beim Abfeuern der Raketen beobachten und sich damit auf etwaige Gefährdungen durch diese Raketen einstellen, so hat der Zünder der Raketen die ihm dem Verletzten gegenüber in der Silvesternacht gebotenen Sicherungspflichten erfüllt.“
Dies gibt aber nicht vorbehaltlos in dichtbesiedelten Städten wie Berlin. Das AG Berlin-Mitte hat mit Urteil vom 09.07.2002, 25 C 177/01 eine differenzierende Entscheidung erlassen.
„Das bloße vorschriftsmäßige Abbrennen von nichterlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht in einer dicht besiedelten Großstadt in der Nähe von anderen Menschen ist als sorgfaltspflichtwidrige Handlung einzustufen, die eine deliktische Haftung nach sich zieht (Abgrenzung BGH, 9. Juli 1985, VI ZR 71/84, NJW 1986, 52). Einen Zuschauer, der sich beim Abbrennen eines privaten Silvesterfeuerwerks auf einer Berliner Hauptstraße in einer Entfernung von 4 bis 5 Metern aufhält, trifft jedoch eine Mitverschuldensquote in Höhe von 50%, wenn er durch den Fehlstart einer Rakete eine Brandverletzung erleidet.“
Auf ein schönes neues Jahr ohne weitere Urteile zum Umgang mit Feuerwerk!
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2013-12-31 10:09:442017-06-16 14:20:03Frohes neues Jahr 2014
Hat die Anzahl der per eMail versandten geschäftlichen Weihnachts-/ Neujahrswünsche zugenommen?
Liebe Mandanten, Lieferanten und Kunden:
Ich erkläre hiermit Generaldankeschön für all die herzlichen Wünsche zum Fest!
Was ich bei vielen Mails, insbesondere von Kollegen, nicht verstehe, ist der Footer unter den Wünschen:
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Das OLG Hamm bestätigte eine Haftungsquote von 50 %, falls in Folge eines gesundheitlichen Notstopps auf der Autobahn nicht die nach § 15 StVO notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden und es zu einem Unfall kommt.
„Insoweit ist unstreitig, dass der Zeuge I bei seinem berechtigten gesundheitlichen Notstopp (BGH VersR 1975, 1024, 1025 m.w.N.; 1979, 323, 324) zwar ein Warnblinklicht eingeschaltet, aber kein Warndreieck aufgestellt hat. Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei seinem Verhalten, zunächst den Eimer auszukippen und sich selbst zu säubern statt entweder ein Warndreieck aufzustellen oder sofort weiterzufahren, sogar um eine schuldhafte Handlung handelt; denn in jedem Fall ist es dadurch zu einer erheblichen Erhöhung der vom Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr gekommen, die vom Senat mit mindestens 50% angesetzt wird, und zwar auch unter Berücksichtigung der vom klägerischen LKW selbst ausgehenden Betriebsgefahr.“
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2013-12-20 09:15:312017-06-16 14:06:09Bitte nur mit Warndreieck Eimer auf der Autobahn ausleeren!
Immer wieder heißt es – vorwurfsvoll – ich sei ja nicht da.
Sehr geehrter Mandant, natürlich bin ich da!
Und da, wo ich bin, bin ich auch für mein Büro erreichbar. Manches Mal mit 9 Stunden Zeitdifferenz, aber ich bin da – und stehe im Kontakt mit dem Büro.
Hinter dem Begriff Büro steht ein bestens ausgebildetes Team erfahrener Mitarbeiter, Kollegen, die diejenigen Sachen erledigen, die nicht von mir erledigt werden müssen. Das erspart Ihnen Geld und mir Zeit, die ich für Sie gewinnbringend nutzen kann.
Das Bild erzählt davon Geschichten. Bildschirm, Lesebrille, Zigarre, Champagner und ein paar Häppchen. Ob ich die umfangreiche Strafakte am Bildschirm im Büro oder neben einem Pool durcharbeite macht einen großen Unterschied. Einen sehr großen Unterschied. Und damit ist nicht nur der Wohlfühlfaktor gemeint.
Ich habe dann Zeit, über die Sache nachzudenken. Der nächste Mandant wartet nicht auf seinen Termin. Das Telephon klingelt nur weil das Team davon überzeugt ist, daß ich in diesem Augenblick telephonieren sollte. Ansonsten würde eine eMail ausreichen. Ein Strandspaziergang klärt dann so manchen Gedanken.
Eine solche Auszeit ist unheimlich effektiv.
Und natürlich ist die Akte „nicht einfach“ auf dem Laptop gespeichert. Sie ist hochverschlüsselt auf einem Stick gespeichert. Und natürlich achte ich darauf, daß kein Unbefugter einen Blick auf den Bildschirm wirft. Auf Reisen nutze ich stets eine Blickschutzfolie.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich bin wegen einer im Januar anstehenden Mordsache ein paar Tage in Klausur. Im Schnee.
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