Gipfel gegen Jugendgewalt

Die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt ist der Gipfel der Verhöhnung des Bürgertums.

  • zig Millionen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, feierten in Deutschland friedlich Silvester mit Pyrotechnik und verwandten diese entsprechend den Gebrauchsanleitungen
  • ein paar hundert Kriminelle, meist mit Migrationshintergrund, begingen schwere Straftaten.

In Berlin ist der Gipfel der Erkenntnis von ganz links bis links

  • Böllerverbot muß her, hilfsweise
  • Böllerverbotszonen ausdehnen, äußerst hilfsweise ein
  • freiwilliger Verzicht auf den Verkauf von Pyrotechnik und ein
  • Gipfel gegen Jugendgewalt soll’s richten.

Korrelationen und Kausalitäten

Die Berliner Bilder der Silvesternacht zeigen Unglaubliches.

Der Mob warf sogar einen Feuerlöscher auf die Windschutzscheibe eines Feuerwehrfahrzeuges . Gleichwohl habe ich noch keine Forderungen nach einem Verbot von Feuerlöschern oder Verbotszonen für Feuerlöscher etc. gehört. Eine solche Forderung läge aber intellektuell auf der Höhe der Zeit.

Straftäter benutzen Pyrotechnik (teilweise bereits verbotene Pyrotechnik) = Pyrotechnik verbieten – oder zumindest beschränken – ist die Lösung!

Hier wird einmal wieder Korrelation mit Kausalität verwechselt.

Eine meiner Lieblingsseiten ist „Scheinkorrelationen„, der ich das Beispiel unten entnommen habe. Immerhin eine Korrelation von +0,9802 (der Wert +1 gäbe an, dass eine vollständig positive Korrelation vorläge):

Die rote Linie gibt die Anzahl der Ordensverleihungen durch das Bundespräsidialamt, die beige die Anzahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Hamster wieder. Quelle: Ärzte gegen Tierversuche & Bundespräsidialamt und https://scheinkorrelation.jimdofree.com/

Um im Bild mit der Pyrotechnik zu bleiben: Wenn das Bundespräsidialamt die Ordensverleihungen einstellt, werden auch keine (weniger) Hamster für Versuche und wissenschaftliche Zwecke verwendet.

Nach sorgfältiger Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß die vorstehenden Ausführungen zwar hart an der Grenze sind, aber doch noch keine Beleidigungen der Protagonist*innen der Böllerverbotsforderungen darstellen.

Gipfel gegen Jugendgewalt: Probleme und Lösungen sind bekannt

Aber der Gipfel an Verachtung des Bürgers ist die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt.

  • Wer oder was soll daran teilnehmen?
  • Welche Erkenntnisse – neuen Erkenntnisse – sollen erlangt werden?

Die Probleme sind multikausal und seit vielen Jahren bekannt. Seit Jahrzehnten kennen wir die Lösungsstrategien. Stattdessen wird linke Klientelpolitik betrieben. Es scheint, die Politik ist rechtsstaatsfeindlich. In Berlin gibt es schon einen Sturm der Entrüstung, nachdem die CDU-Fraktion es wagte, nach den Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu fragen.

Die Justiz blutet aus. Es fehlt an Richtern während deren Aufgaben massiv zunehmen. Es fehlt an Staatsanwälten während deren Aufgaben massiv zunehmen. Ein paar statistische Zahlen hatten wir hier bereits beleuchtet. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz stammen aus dem vorletzten Jahrhundert. Sind es die Besten, die es angesichts dieser Umstände in die Justiz zieht?

Alles, was ein solcher Gipfel an Erkenntnissen bringen kann, ist längst bekannt und wissenschaftlich gut abgesichert.

Was fehlt, ist der politische Wille, den Rechtsstaat in Berlin und anderswo durchzusetzen. Stattdessen beobachtet der Bürger mit Abscheu, wie die politische Führung Polizei und Justiz immer mehr desavouiert. Die Liebigstraße ist nur eines der entsetzlichen Beispiele für Vollzugsdefizite aufgrund ideologischen Führungsversagens.

Der Ruf nach dem Gipfel dient lediglich der Beruhigung und geschieht im Vertrauen auf das bekannt schlechte Gedächtnis der Wähler. Passieren wird weiterhin nichts.

Aktuell: Anstatt Geld für Richterstellen bereitzustellen, erfolgt in Berlin eine Trennung des bisherigen Landgerichtes in zwei Landgerichte: Landgericht I und Landgericht II. Der durchgehend gendergerecht formulierte Gesetzesvorschlag über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur – Drucksache 19/0773 vom 23.12.2022 – überträgt die Zuständigkeit für die Strafgerichtsbarkeit auf das Landgericht I, die für die Zivilgerichtsbarkeit auf das Landgericht II.  Keine neuen Richterstellen für die Rechtsprechung, sondern für die Verwaltung:

Allerdings fallen Mehrkosten insoweit an, als einzelne Verwaltungsfunktionen, die bisher zentral ausgeübt wurden, nunmehr auch für das neue Landgericht vorzusehen sind. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden auf jährlich ca. 420.000,00 EUR geschätzt.

 

Leguan

Wolfsmanagement

Das Wolfsmanagement beschäftigt auch den Bundesrechnungshof und die Bundesregierung muß auf eine Kleine Anfrage antworten.

Die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 16.12.2022 zur Kritik des Bundesrechnungshofes am Wolfsmanagement der Bundesregierung (Bt-Drs. 20/5094) hat mir den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 10.08.2022 wieder in Erinnerung gebracht. Der Bericht ist sehr umfangreich und in zwei Teile gegliedert

  1. Teil 1: Allgemeine Feststellungen und
  2. Teil 2: Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)

Schon die Zusammenfassung in Teil 1 ist erschreckend. Trotzdem hat der Bericht kein größeres Medieninteresse gefunden. Wie die Schwarzbücher des Bundes der Steuerzahler.

Das Umweltministerium hat seit dem Jahr 2000 Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Wolf & Co. mit 1,8 Mio. Euro finanziert. „Es war nicht ausreichend dokumentiert, ob mit diesen Maßnahmen und Projekten die beabsichtigten Wirkungen beim Schutz der Großraubtiere erzielt wurden“ moniert der Bundesrechnungshof.

Da wird ein externes Institut mit beträchtlichem Honorar beauftragt und das Ministerium kann dem Rechnungshof nicht mitteilen, wie viele Beschäftigte es hat und wie sie qualifiziert sind (Seite 34).

Die Zusammenfassung zum Thema DBBW ist vernichtend. Beispielsweise zahlte das BfN der DBBW Vergütungen, ohne dass diese ihre Leistungen ausreichend nachgewiesen hatte.

Ich hoffe, daß die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage befriedigende Antworten geben wird. Die Opposition leistet derzeit mit ihren Anfragen ganze Arbeit, vgl. unseren Beitrag zum Austritt aus dem Internationalen Jagdbeirat CIC.

Permalink zum Vorgang der Kleinen Anfrage: Permalink

 

 

 

Bundesregierung aus CIC ausgetreten

Aus fachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Gründen hat die Bundesregierung nach 35 Jahren ihre Mitgliedschaft im CIC zum 31. Dezember 2022 gekündigt.

Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) ist ein politisch unabhängiges, internationales, nichtstaatliches Beratungsgremium, das sich für die Erhaltung von Wildtieren auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen Nutzung einsetzt.

Diese Entscheidung führte erwartungsgemäß zu kontroversen Reaktionen.

  • Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte den Austritt aus dem CIC und befand es es richtig und wichtig, daß sich die Bundesregierung nicht weiter für derartige Lobbyinteressen der Jägerschaft instrumentalisieren ließe.
  • Wild und Hund kommentierte, daß sich der Özdemir-Alleingang zum Skandal ausweite.
  • Der Deutsche Jagdverband verwies auf Befindlichkeiten des Globalen Südens, der die Einführung von Importverboten ohne vorherige Konsultation der betroffenen Staaten und ihrer Bevölkerung als unzulässige Einmischung des Globalen Norden in ihre Rechte ansehe und als eine neue Form des Kolonialismus geißelte.

Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema befassen möchten, sollten Sie sich den Fragenkatalog der Kleinen Anfrage vom 20.12.2022 der Fraktion der CDU/CSU „Kündigung der Mitgliedschaft der Bundesregierung im International Council for Game and Wildlife Conservation“ –  BT-Drs 20/5050 – ansehen.

Ich habe selten eine Anfrage gesehen, die die Regierung derart fundiert grillt. Auf die Antworten bin ich sehr gespannt und werde sie auch hier verlinken. Falls ich es vergesse und Sie mich nicht erinnern, hier der Permalink zum Vorgang im parlamentarischen Dokumentationssystem.

Bei der Gelegenheit wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr! Auch in 2023 stehen wir Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Kontakt.

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Hinweis auf Störung des beA

Nikolaus

Wir Anwälte sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, den Schriftverkehr mit den Gerichten per beA zu führen.

Insbesondere in den letzten Wochen haben wir ständige Probleme mit der Erreichbarkeit und der Blick auf die Website „Verfügbarkeit“ des beA wird zur Gewohnheit. Heute klappt es wieder nicht, aber der Nikolaus hat uns ein Geschenk gemacht: Endlich werden die Verantwortlichen geprüft und ggfls. auch zur Verantwortung gezogen:

Hinweis auf Störung des beA

Gott sei Dank haben wir heute keine fristgebundenen Schriftsätze per beA zu entsorgen!

Untätigkeitsklage

Da haben wir für einen Mandanten tatsächlich eine Untätigkeitsklage erhoben – § 75 VwGO. Die Behörde hat sich monatelang nicht gerührt und auch auf Ankündigung der Untätigkeitsklage den Antrag nicht beschieden. So ist das halt manchmal in Berlin.

Das Gericht schickt der beklagten Behörde die Klage zur Erwiderung und fordert sie auf, die Akten vorzulegen. Hierfür setzt es eine Frist.

Und was erwidert die Beklagte auf die Untätigkeitsklage?

Bild gibt den Text der Erwiderung auf eine Untätigkeitsklage wieder

Die Behörde, die nicht aus dem Quark kommt, schafft es noch nicht einmal, ihrer vorgesetzten Dienststelle die Akte zeitnah vorzulegen. In einer Klage wegen Untätigkeit sagt das doch viel über die Verwaltung in unserer Bundeshauptstadt aus!

Lassen Sie mich bitte die drei Sätze der Erwiderung genüßlich sezieren.

Der Beklagte stellt keinen Fristverlängerungsantrag, sondern macht sich zum Bittsteller. Ein eigenartiges Selbstverständnis, das da gegenüber dem Gericht gezeigt wird. Und nicht nur eine Bitte wird dem hohen Gericht vorgetragen, sondern diese wird auch noch als höfliche bezeichnet. Untertanen vor Gericht. Über den Tippfehler mache ich mich nicht lustig, solch einen übersieht man auch gerne beim Korrekturlesen.

Da spricht einer von sich in der dritten Person. Nicht „mir liegt der Verwaltungsvorgang leider noch nicht vor“, sondern dem Unterzeichner. Entsetzlicher Kanzleistil. Und dann auch noch „leider“. Welches Leid mag dort herrschen? Dem Leid hätte doch leicht abgeholfen werden können. Einfach vorbeigehen und den Akt abholen! So weit sind die Wege in Berlin nicht, notfalls bin ich gerne behilflich.

Ein Eingang ist angekündigt. Für die nächste Zeit. Ein Eingang des Verwaltungsvorgangs. Ob der Vorgang mehrere Eingänge hat?

Da spielt sich vor meinem geistigem Gehör ein ganzes Hörspiel ab. Da gab es denn doch eine Kommunikation zwischen Behörde und vorgesetzter Dienststelle. „Wir können das noch ein bißchen herauszögern, aber allzu lange spielt das Gericht nicht mit.“?

Da wir nun eh Zeit haben und die Untätigkeitsklage offenbar nicht voran kommt, sinniere ich über die Formulierung „Unterzeichner“.

Wurde da etwas unterzeichnet? Der Schriftsatz wurde per beBPo versandt, dem Behördenpendant für das beA. Da wird nichts mehr unterzeichnet, allenfalls qualifiziert elektronisch signiert. Unter dem „Im Auftrag“ steht der Familienname des Sachbearbeiters, das ist also eine einfache Signatur, die beim Versand über den sicheren Übermittlungsweg des beBPo ausreichend ist, vgl. § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO. Vielleicht meint er die Unterzeichnung der Verfügung, mit der er den Versand des Schreibens anordnete?

Es bleibt Verdruß, auch die vorgesetzte Behörde kommt nicht aus dem Quark und das Gericht gewährt die beantragte Fristverlängerung.