panta rhei

Die Gesetzgebung und die Rechtsfortbildung durch die Praxis ist in einem solchen Flusse, daß sowohl der Theoretiker, wie besonders der Praktiker, dessen Zeit und Kräfte meistens durch die ermüdenden Dienstverrichtungen verzehrt werden, sich nur mit Aufmerksamkeit und Mühe auf der Höhe der Lage des augenblicklich geltenden Rechtsstandes halten kann.[1]

Es hat sich auch diesbezüglich nicht viel geändert in den Jahren.

Ich war auf der Suche nach § 89 ALR

PrALR

Und fand gleich noch den klugen Kommentar:

Komm_69_ALR
(Bilder anklicken, öffnen vergrößert)

Bei der Gelegenheit: Jhering

  1. [1]Koch, Christian Friedrich, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten unter Weglassung der obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch geltenden Bestimmungen, Bd. 1,1, Berlin 1870; Vorrede zur vierten bzw. dritten Ausgabe,

Eins = Viele?

Jeder Strafverteidiger kennt das: Die Presse berichtet und der Verteidiger fragt sich, ob er am selben Prozeß wie die Journalisten teilgenommen hat.

Das diesbezügliche Highlight erlebte ich vor ein paar Tagen. Der Prozeß begann mit einem zuvor von mir angekündigten Befangenheitsantrag. In einer Verhandlungspause schleicht sich ein älterer Herr zum Staatsanwalt und bespricht etwas mit ihm. Er hat einen Block in der Hand und macht sich fleißig Notizen.

Am nächsten Tag beginnt ein Zeitungsbericht vorwurfsvoll mit der Mitteilung, daß sich die Berufsrichter zum Prozeßbeginn mit mehreren Befangenheitsanträgen auseinandersetzen mußten. Der Rest des Berichtes war ebenfalls überwiegend unrichtig.

Da kann der Typ noch nicht einmal zählen. Selbstverständlich hat er sich auch nicht mit einem der Verteidiger unterhalten. Und auf meinen Vorwurf an einem der nächsten Verhandlungstage, daß er wohl Schwierigkeiten mit dem Zählen habe antwortete er, mit mir würde er nicht diskutieren.

So viel zum Wahrheitsgehalt einfachster Nachrichten aus der Rubrik Journalistenschelte. Mehr zu deren Höchstleistungen in unseren Beiträgen

Am 18. und 19.09.2014 ist die Berliner Polizei Dein Freund und Blitzer

Liebe Autofahrer,

am 18. und 19. September veranstaltet die Polizei im Berliner Stadtgebiet ein besonderes Event:

Es ist Blitzermarathon 2014!

Er wird auf der Website der Polizei beworben, wobei zusätzlich Standorte genannt werden, an denen die Verkehrsüberwachung unter anderem stattfinden soll.

Entsprechend der Meldung der Polizei haben auch die mobilen Einsatzfahrzeuge mit ihren ProVida-Kameras (bekannt aus einschlägigen Fernseh-Dokusoaps) Ausfahrt. Zwar heißt das Event Blitzermarathon, wir gehen aber davon aus, dass auch die neuen mobilen sog. Schwarzblitzer (ohne sichtbaren roten Blitz) mitmachen dürfen.

Damit der Marathon ein Erfolg für die Verkehrssicherheit und nicht für die Landeskasse wird, raten wir Ihnen – wie üblich- die Geschwindigkeitsbegrenzung zu beherzigen und auf der Autobahn auf den Abstand zu achten.

Falls der Polizei in dem ganzen Stress Fehler unterlaufen, sind wir natürlich für Sie da.

Fliegen ist sicher? – BER TXL

BER (TXL) 2014

BER (TXL) 2014 Bild anklicken – Text lesen und das Grauen macht sich breit

Als Berliner Strafverteidiger im Waffenrecht ist man viel unterwegs.

Waffen sind gefährlich! Waffen in den falschen Händen können zu Katastrophen führen.

Wenn wir fliegen begeben wir uns zwangsweise in die Hände des Personals der Sicherheitsfirmen auf den Flughäfen, deren Vergangenheit sehr sorgsam (auch durch Abfrage beim Verfassungsschutz, Jugendregister etc.) überprüft wird.

Beim Lesen dieses Schildes an einer Schleuse des Berliner Flughafens Tegel sorge ich mich allerdings massiv um meine Sicherheit. Wegen der langen Wartezeiten komme ich ins Phantasieren und stelle mir vor, wie diese Mitarbeiter schriftliche Anweisungen nicht verstehen oder … ergänzend zur Überprüfung aller möglichen und unmöglichen Register ein Deutschtest durchgeführt wird und die Wartezeiten sich um Stunden verlängern. Immerhin, das Schild ist nicht von derjenigen verfaßt, die die Gepäckwagen schiebt, sondern von derjenigen, die „den Hut auf hat“.

In Deutschland sind nach einer Studie der Universität Hamburg[1] 2 Millionen Erwachsene totale Analphabeten und weitere 7,5 Millionen Erwachsene funktionale Analphabeten (Illetrismus)[2].
Zitat aus unserem Beitrag Ist das die Gewährung rechtlichen Gehörs?

  1. [1]Bericht der ZEIT: www.Zeit.de; Studie als .pdf
  2. [2]Funktionale Analphabeten sind Menschen, die zwar Buchstaben erkennen und durchaus in der Lage sind, ihren Namen und ein paar Wörter zu schreiben, die jedoch den Sinn eines etwas längeren Textes entweder gar nicht verstehen oder nicht schnell und mühelos genug verstehen, um praktischen Nutzen davon zu haben.

Was ist „Hähnchen Kebab“ ? Danke OVG!

Das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 10.07.2014, OVG 5 N 27.12) wurde kulinarisch tätig und hat die Verbrauchererwartung an ein Tiefkühlprodukt, dass als „Hähnchen Kebab“ verkauft wird definiert:

„Mit der Produktbezeichnung „Kebab“, gleichzusetzen mit „Döner Kebab“, verbindet der Verbraucher die Erwartung, es handele sich bei dem Erzeugnis um – wenn auch dünn geschnittene – Streifen aus Hähnchenfleisch „wie gewachsen“.“

„Danach weisen u.a. „Hähnchen-Döner Kebab“ als besondere Merkmale dünne Fleischscheiben, auf Drehspieß aufgesteckt, auf. Ferner wird bei Hähnchen-Döner Kebab kein wie Hackfleisch zerkleinertes Fleisch eingesetzt“

„Vor diesem Hintergrund erwartet der Verbraucher bei einem (Döner) Kebab Fleisch „wie gewachsen“, und bei einem Tiefkühlprodukt wie dem vorliegenden mit „arttypisch“ gewürzten gegarten Hähnchenfleisch-Teilchen geht seine Erwartung dahin, dass es nach dem Aufbraten so schmeckt wie das direkt vom Döner-Drehspieß abgesäbelte Hähnchenfleisch, das keine strukturellen Veränderungen gegenüber dem Fleisch „wie gewachsen“ aufweisen darf.“

Dementsprechend durfte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf Veranlassung der Lebensmittelaufsicht davon ausgehen, dass ein aus zerkleinertem Hühnerfleisch hergestelltes und als „Hähnchen Kebab“ bezeichneten Tiefkühlprodukt eine irreführende Bezeichnung ist und eine Strafanzeige gegen den Produzenten erstatten.

Ich (RA Hahn) halte ein solches Produkt jedoch aus eher persönlichen Gründen für fragwürdig ;), bedankte mich jedoch bei dem OVG Berlin-Brandenburg für die „juristische Aufarbeitung“ des Sachverhaltes!