Was läßt der Beschuldigte durch eine Sprecherin erklären?
Alles cool, keine Panik, war ’ne Waffe meines Bodyguard-Teams, die beim Security ne Peep-Show gemacht hat
Daß es die Sprecherin gesagt haben soll macht die Aussage nicht besser.
Der Verteidiger bekommt in einer solchen Sache kein Honorar, sondern Schmerzensgeld – muß aber mit Vergnügungssteuer rechnen.
Für die, zu denen es sich noch nicht herumgesprochen hat: Als Beschuldigter gibt man tunlich keine Erklärungen ab, sondern beauftragt einen Verteidiger.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2014-11-21 18:37:282014-11-21 18:37:28Panikrocker mit Waffe im Handgepäck
Verteidiger bekommen selten das, was sie beantragten.
Wir hatten die Einstellung des Verfahrens gegen Olaf Tank beantragt. Ein illustres Verfahren. Wir haben dafür eigens eine Kategorie auf diesem Blog angelegt: Olaf Tank.
Das Gericht hat unseren Antrag noch nicht beschieden, sondern beschlossen:
Das Verfahren wird ausgesetzt. Die noch anberaumten Termine werden abgesetzt.
Neuer Termin wird nach Abschluss der durchzuführenden Nachermittlungen von Amts wegen bestimmt werden.
Nach einem Dutzend Verhandlungstagen setzte die Wirtschaftsstrafkammer jetzt das Verfahren aus, weil sie, wie Vorsitzender Richter Alfons Gmelch mitteilte, dringenden Nachermittlungsbedarf sah.
Nach einem Dutzend Verhandlungstagen platzte das Verfahren nun. Richter Alfons Gmelch sieht „dringenden Nachermittlungsbedarf“ aufseiten der Staatsanwaltschaft. So sei beispielsweise die von der Anklage vorgelegte Dokumentation der Webseiten mehr als lückenhaft, wobei nach bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest die Hauptseite nicht zu beanstanden sei.
Nicht nur der Laie fragt sich, warum dann kein Freispruch erfolgte; die Fachleute fragen sich, warum nicht die Einstellung des Verfahrens beschlossen wurde.
Für die Angeklagten war das Verfahren, auch finanziell, eine Tortur. Die Staatsanwaltschaft hat massiv gepfuscht. Das Verfahren muß von vorne beginnen und die Angeklagten zahlen die Zeche für die von der Staatsanwaltschaft eingereichte Anklage.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2016/04/Willkommen-300x225.png225300Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2014-11-20 17:52:422017-06-20 13:55:15Olaf Tank muß weiter auf den Freispruch warten
Die Justizvollzugsanstalt am Rande der Stadt muß selbstverständlich für die Besucher – auch die Verteidiger – und Freigänger mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Das hat der Stadt ein sattes Minus von 83.000 € beim Betrieb der Bus-Linie eingebracht.
Die Stadt reagierte wirtschaftlich: Die Taktzahl der Bus-Linie wurde stark eingeschränkt.
Wie löst man das Problem, daß die Besucher und Freigänger die Anstalt erreichen können?
Man steigt in ein Taxi ein, legt den Besucherschein vor und läßt sich zur JVA fahren. Die Stadt rechnet mit den Droschkenbetreibern ab und spart satte 50.000 € im Jahr.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2014-11-19 14:04:442014-11-19 14:04:44Landshut zahlt die Taxifahrten zum Knast
In § 61 StGB sind die Maßregeln abschließend aufgeführt. Denkt man. Entgegen Art. 3 EGStGB haben die Bayern eine ziemlich sinnvolle Maßregel eingeführt. Der Berliner Strafverteidiger empfiehlt die bundesweite Einführung der Maßregel!
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2014-11-18 18:07:542014-11-18 18:07:54Verteidigung in Bayern
Das ist wieder mal politisch nicht korrekt. Die Behörde wird von einer Frau geleitet; die alten Schilder wurden abgenommen und neue aufgehängt, es muß heißen:
„Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“
Anläßlich der Errichtung des Zentralen Waffenregisters habe ich mich über das Auskunftsverfahren beschwert. Das war am 01.06.2013, da hingen noch die alten Schilder.
Um eine Auskunft vom NWR zu erhalten muß man die Unterschrift unter dem Auskunftsantrag notariell beglaubigen lassen und dergleichen Schwachsinn mehr; angeblich um sicherzustellen, daß kein Unberechtigter Auskunft erlangt. Dafür versendet die Behörde dann aber die ach so sensiblen Daten nicht etwa per Einschreiben oder per verschlüsselter eMail, sondern mit einfacher Briefpost.
Fehlt nur noch der Aufdruck „Empfänger ist Waffenbesitzer und lagert die in diesem Schreiben aufgeführten Waffen wahrscheinlich auch an dieser Adresse“
Selbstverständlich klärt das für das Register zuständige Bundesverwaltungsamt nicht über die Gesetzesbestimmung auf, daß die Auskunft auch elektronisch beantragt werden kann. Auch auf Antrag erfolgt kein Versand in einer verschlüsselten Datei. Dabei wäre das der sicherste Weg. Dafür fehlen schlicht die Kenntnisse.
Auf die ersten Sachstandsanfragen bei der Datenschützerin wurde mir noch geantwortet, das sei alles nicht so einfach, wie ich mir das denke. Mittlerweile antwortet die Behörde auf Nachfragen schon gar nicht mehr.
Da wird von einer Behörde mit hochsensiblen Daten Schindluder getrieben und die dafür zuständige Behörde stellt sich tot – oder tiefschlafend.
Na ja, sie haben ja was getan. Zumindest die Schilder sind dem Geschlecht der Behördenleiterin angepaßt worden.
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