Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

Zudem werden zwar viele Personen festgenommen, aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

So liest sich das heute auf der Titelseite der Berliner Morgenpost. Bei aller, mit wachsendem Vergnügen betriebenen, Journalistenbeschimpfung: Hier ist Schluß!

Ist es zu viel erwartet von einem Journalisten, daß er die Grundzüge der Gewaltenteilung verinnerlicht hat? Das ihm bewußt ist, daß die Freiheitsberaubung ein massiver Eingriff in die Grundrechte ist und grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist? Daß es Verfassungen gibt? Wenn schon nicht das Grundgesetz, zumindest die Berliner Verfassung kennt? Zumindest die Grundrechte der Berliner Verfassung, das Grundrecht auf Freiheit der Person in Art. 8 III kennt?[1]

Jeder Verhaftete oder Festgenommene ist binnen 48 Stunden dem zuständigen Richter zur Entscheidung über die Haft oder Festnahme vorzuführen.

Das ist nicht mehr schlampig. Das ist offenbartes Unwissen, dokumentiertes Desinteresse. Und gelangt auf die Titelseite einer Hauptstadtzeitung. Weil keiner mehr Korrektur liest? Oder weil es der CvD auch nicht besser weiß?

Er hat ja Recht: Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle

  1. [1]Ich fordere kein Spezialwissen, wie das Wissen um den Widerspruch zu Art. 104 III Grundgesetz, der die Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme fordert.

Guckt halt keiner auf den Aktendeckel

Und da war dann noch die Richterin, Vorsitzende einer …, promoviert und mit Eßstörungen[1]. Beschließt die öffentliche Zustellung wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeklagten. Der sitzt in Auslieferungshaft im Ausland aufgrund dieses Verfahrens.

Paßt zur Rechtschreibung der Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Wie die Herrin, so’s Gescherr!

Der Reiz zur schwallartigen Entleerung des Magen- und Speiseröhreninhaltes durch den Mund ist kaum zu überwinden.

  1. [1]für’s Bashing: Selbtverständlich führt die Dame einen Doppelnamen

Schon wieder Bahnstreik?

Eisenbahn am Kudamm

Der Zug steht den ganzen Tag am Kudamm rum und fährt nicht weg. Nur Abends machen die das Licht an. Scheint aber nur Holzklasse zu sein, denn gemütlich eingerichtet ist der nicht.

Das Schlimmste ist, dass der Zug auf einem der neuen „Hochbeete“ am Kudamm steht. Die sollten das Falschparken verhindern. Jetzt steht da ein Zug! Wird nicht abgeschleppt! Keine Knolle! Die Beleuchtung entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften, Bremsen hat der auch nicht!

Einen weihnachtlichen Bezug erkenne ich nicht; kamen die heiligen drei Könige mit der Bahn?

Nee, der Zug kann nur beim letzten Streik vergessen worden sein…

Wer sagt denn, daß Vernehmungen keinen Spaß nicht machen?

Justitia

Justitia

Im Süddeutschen gibt es die Besonderheit der doppelten Verneinung.

Frage des Vorsitzenden an den Zeugen:

Sie sind mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert?

Antwort des Zeugen:

Nein!

Nach den Gesetzen der klassischen Logik ist die doppelte Verneinung ein klares „Ja“ auf die negativ formulierte Frage. Hier hätte also die Antwort „Nein“ die Bedeutung: „Ich bin mit den Angeklagten verwandt und verschwägert.“

Meine Frage, mit welchem der Angeklagten der Zeuge verwandt und verschwägert sei und wie es dazu komme, sowohl verwandt als auch verschwägert zu sein, brachte dann ein wenig Freude in die ansonsten unerfreuliche Befragung.

Jedenfalls benötigte ich keinen Übersetzer für die Zeugenbefragungen. Das ist doch schon einmal ein Erfolg.

Gut, daß ich auch in Süddeutschland sozialisiert wurde.

Neue Rechtspflicht nach Entscheidung zu § 434 II S.2 BGB (sog. IKEA-Klausel)?

Die sog. IKEA Klausel wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung in das Kaufrecht eingeführt und stellt klar, dass eine fehlerhafte Montageanleitung einem Sachmangel gleichgestellt ist.

Der Käufer kann deshalb die Rechte aus § 437 BGB (Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt usw.) gegen den Verkäufer geltend machen.

Das Amtsgericht Bremen war mit der Klausel beschäftigt (AG Bremen Urteil vom 23. Oktober 2014, 10 C 0496/12).

Hierbei stellte es heraus warum eine Anleitung mangelhaft sein kann:

Der Mangel der Montageanleitung kann je nach den Umständen des einzelnen Falles beispielsweise darauf beruhen, dass sie sachliche Fehler enthält, für den Laien unverständliche Fachausdrücke enthält, fehlerhaft übersetzt ist oder nicht in deutscher Sprache verfasst ist, obwohl dies erwartet werden kann.

Ferner erdachte sich das Gericht eine irritierend neue Rechtspflicht des Verkäufers aus:

In diesem Fall kann der Verkäufer seiner Pflicht zur Lieferung einer mangelhaften Montageanleitung nicht genügen, wenn er die Originalmontageanleitung des Herstellers an den Käufer weitergibt.

Hierbei handelt es sich offenbar um ein -lustiges- Versehen. Leider findet die IKEA-Klausel nicht auf dieses Urteil Anwendung.

// Bei allen Nichtjuristen bitte ich um Entschuldigung für die Darbietung des etwas skurrilen Juristenhumors.