Ohne Worte

Weihnachtsgruss
Also jetzt ‚mal ehrlich: Das hätte ich auch ohne Karte verstanden, handgearbeitet und handgemalt.

Für den Kollegen Nicht-Jäger wollte der edle Spender auf „Nummer Sicher“ gehen:

Weihnachtsgruss_2

Herzlichen Dank!

6 x Fahren ohne Fahrerlaubnis = 90 Tagessätze

Die Anzahl der Tagessätze will ich gar nicht diskutieren. Die Presse berichtet von 540.000 € Gesamtstrafe.

§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmt, daß der Tagessatz auf höchstens 30.000 € festgesetzt werden darf.

Demnach ging das Gericht bei der Festsetzung von einem Nettoeinkommen in Höhe von 180.000 € monatlich aus. Das ergäbe ein Jahreseinkommen von 2,16 Mio €.

Ehrlich, ich dachte, der bekommt mehr!
Er soll ein Bruttogehalt von 4 Mio € haben, (Gehälter Dortmund). Ca. 1,9 Mio Steuern. Kommt hin.

Nun hat er auch für Opel und Aral Werbung gemacht haben. Kostenlos?

Es ist einfach eine Pest wenn man so bekannt ist. Es kommt nicht wieder vor!

Minderheitenvotum BVerfG zur Erbschaftssteuer hat es in sich

Natürlich ist es noch zu früh für eine gedankliche Durchdringung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftssteuer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12

Die abweichende Meinung der Richter Professores Gaier, Masing und Baer, die der Entscheidung und Begründung zustimmen, ist mehr als lesenswert, sie gehört in den Politikunterricht einer jeden Schule. Sie meinen, daß zur Begründung der Entscheidung auch das Sozialstaatsprinzip herangezogen werden muß und machen die politische Funktion des höchsten Richteramtes deutlich:

Die Erbschaftsteuer ist ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien Ordnung nicht von selbst herstellt.

Dies gilt insbesondere für die Eigentumsordnung, denn im Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten

Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.

Der für die Vermögensverteilung international herangezogene Gini-Koeffizient ist entsprechend von 0,62 im Jahr 1993 auf 0,78 im Jahr 2012 gestiegen, sodass Deutschland gegenwärtig innerhalb der Eurozone den höchsten Grad an Ungleichheit bei der Verteilung des Vermögens aufweist.

Werden gerade diejenigen verschont, die als erfolgreiche Unternehmer über die größten Vermögen und damit auch über erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen verfügen, und wird gerade ihnen ermöglicht, dieses Vermögen unter Befreiung der sonst nach Leistungsfähigkeit auferlegten Lasten an Dritte, insbesondere an Familienmitglieder, weiterzureichen, ohne dass diese hierfür eigene Leistung oder Fähigkeiten eingebracht hätten, verfestigt und verstärkt dies die ökonomische Ungleichheit.

Nur nicht so pessimistisch, sehr verehrte Leistungsträger, man kann es auch positiv betrachten: Diesen Gründen konnten sich fünf von acht Richtern nicht anschließen.

Noch haben derartige Gesinnungen keine Mehrheit. Noch nicht.

Befangen zugunsten des Mandanten

Ich bin selten sprachlos. Ich habe nur gestaunt. Und frage mich, was ich tun soll.

Wir vertreten den Beklagten. Termin heute vor dem Amtsgericht. Der Richter erklärt, daß er lange nach Entscheidungen gesucht habe. Und dann der Knall im All:

Der Begründungsaufwand für ein klagestattgebendes Urteil ist höher als für ein klageabweisendes Urteil. Ich werde die Klage abweisen.

Das habe ich mir schon oft gedacht aber noch nicht gehört. Vor solchen Richtern habe ich einfach nur Angst. Kein Proberichter, sondern weiterer aufsichtsführender Richter.

Was machen wir jetzt? Ein klassischer Fall von Befangenheit. Den Mandanten konnte ich nicht fragen und er hätte wohl auch einem Befangenheitsantrag nicht zugestimmt.

Beschwerde an den Präsidenten des Amtsgerichtes? Benötige ich für die Beschwerde die Genehmigung des Mandanten?

Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

Zudem werden zwar viele Personen festgenommen, aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

So liest sich das heute auf der Titelseite der Berliner Morgenpost. Bei aller, mit wachsendem Vergnügen betriebenen, Journalistenbeschimpfung: Hier ist Schluß!

Ist es zu viel erwartet von einem Journalisten, daß er die Grundzüge der Gewaltenteilung verinnerlicht hat? Das ihm bewußt ist, daß die Freiheitsberaubung ein massiver Eingriff in die Grundrechte ist und grundsätzlich dem Richter vorbehalten ist? Daß es Verfassungen gibt? Wenn schon nicht das Grundgesetz, zumindest die Berliner Verfassung kennt? Zumindest die Grundrechte der Berliner Verfassung, das Grundrecht auf Freiheit der Person in Art. 8 III kennt?[1]

Jeder Verhaftete oder Festgenommene ist binnen 48 Stunden dem zuständigen Richter zur Entscheidung über die Haft oder Festnahme vorzuführen.

Das ist nicht mehr schlampig. Das ist offenbartes Unwissen, dokumentiertes Desinteresse. Und gelangt auf die Titelseite einer Hauptstadtzeitung. Weil keiner mehr Korrektur liest? Oder weil es der CvD auch nicht besser weiß?

Er hat ja Recht: Aber selten erteilt die Staatsanwaltschaft Haftbefehle

  1. [1]Ich fordere kein Spezialwissen, wie das Wissen um den Widerspruch zu Art. 104 III Grundgesetz, der die Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme fordert.