Vorstandswahlen RAK Berlin 11. März 2015

RA_Jede

 

 

 

Und keiner soll sagen, er hätte es nicht gewußt!

Es tut sich Gewaltiges im Berufsrecht der Rechtsanwälte. Es sind keine Marginalien, die da geändert werden. Diese Änderungen werden das Gesicht der Anwaltschaft in einer Art und Weise verändern, wie wir es nicht wahrhaben wollen. Wir werden in den Spiegel schauen und uns nicht wiedererkennen.

Beispiele gefällig? In England wurden ABS für Anwaltsleistungen zugelassen, die in der Hand von Investmentfunds oder Rechtsschutzversicherungen sind.[1] Eine Tochtergesellschaft der deutschen DAS bietet Rechtsberatung für monatlich 7,99 £[2].

Der Preis ist nicht das Problem. Problematisch ist, daß das Kapital dieser Gesellschaften zu 100% von Nicht-Anwälten gehalten werden darf und die Geschäftsführung aus einer Doppelspitze bestehen darf, deren Geschäftsführer für Verwaltung und Finanzen kein Anwalt sein muß. Heuschrecken werden die Regeln der Anwaltsgesellschaften bestimmen, der Profit wird alleiniger Maßstab anwaltlichen Handelns sein.

Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft steht auf dem Prüfstand. Hier müssen wir mit aller Vehemenz zu Verteidigern werden!

In Deutschland liegen die Konzepte für die dringend notwendige Änderung des Gesellschaftsrechtes der Anwaltschaft auf dem Tisch. Ich denke nicht, daß eine Zulassung der ABS oder der deutschen KG zur Anwaltschaft der richtige Weg ist. Das Fremdbesitzverbot muß erhalten bleiben, eine weitere Kommerzialisierung des Berufs ist mit aller Macht zu vermeiden.

Ein anderes Thema ist die Altersvorsorge der Syndikusanwälte.[3] Die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes sind für diese Kollegen untragbar. Hier gilt es aber, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, eine Zweiteilung der Anwaltschaft in Anwälte 1. und 2. Klasse zu verhindern.

Ich begrüße die Kandidatur von Syndikusanwälten für den Vorstand der Rechtsanwaltskammern, wenn sie nicht nur Partikularinteressen vertreten, sondern die Interessen der gesamten Anwaltschaft im Blick haben.

Seit dem Jahr 2000 gehöre ich ununterbrochen dem Vorstand in den unterschiedlichsten Funktionen an und gehöre damit zu seinen dienstältesten Mitgliedern. Meine Erfahrungen möchte ich auch weiterhin einbringen!

Meine berufspolitischen Vorstellungen sind sicherlich konservativ; wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, schauen Sie sich meine Beiträge zum Thema Berufsrecht auf dem Blog unserer Partnerschaft an. Gerne werde ich Ihre Fragen zum Thema beantworten. Schreiben Sie mir eine eMail oder diskutieren Sie hier in den Kommentaren.

Alle zwei Jahre, in den ungeraden Jahren, finden in den Kammerversammlungen Wahlen statt. 2011 und 2013 hatte ich schon zur Wahl aufgerufen.

Auf der Website der Rechtsanwaltskammer Berlin ist eine Seite eingerichtet worden, auf der sich die Kandidaten vorstellen können: hier!

  1. [1]ABS = Alternative Business Structures, vgl. Weil: NOCH EINMAL: ENGLISCHE ABS
  2. [2]https://www.instantlawline.co.uk/
  3. [3]vgl. die Zusammenstellung auf der Website der Kammer: Zur Versorgungssituation der Syndikusanwälte

JE SUIS CHARLIE

Das heißt aber auch, daß ich mich nicht instrumentalisieren lasse.

Das heißt, daß ich weiterhin kritisch bin und meine Meinung auch gegen Widerstände vorbringen werde.

Welche Angriffsziele verfolgen Terroristen? Diese Ziele gilt es zu stärken!

Terroristen leben nicht in Isolation. Wir müssen im täglichen Leben für unsere Werte eintreten, sie verteidigen. Unsere Werte umfassen auch die Rechte der anderen! Wir müssen dem Gedankengut der Terroristen den Boden entziehen, sie isolieren. Ihre Mütter und Väter, ihre Brüder und Schwerstern, ihre Freunde müssen ihnen widersprechen und unsere Werte respektieren.

Das muss unser Ziel sein.

Das geht nur, indem wir unsere Werte im täglichen Leben vorleben. In der Familie, im Berufsleben und gegenüber Andersdenkenden.

Je suis Charlie!

Glaube keinem Scan, den Du nicht selbst gefälscht hast

Unter diesem Motto stand der witzige und trotzdem informative Vortrag von Dr. David Kriesel auf dem Chaos Communication Congress (31c3)[1] am 28.12.2014 in Hamburg. Er bringt das Problem knallhart auf den Punkt.

Einige Xerox-Scankopierer verändern geschriebene Zahlen. Und das seit Jahren! Das ist die knallharte Message, der auch von Xerox nicht widersprochen wird. Das Besondere: Nicht die OCR (Texterkennung) verändert die Zahlen, sondern die Bilddatei wird verändert. Es sieht so aus, als verwendet das Gerät „ähnliche“ Bildbestandteile (Patches) mehrfach, sucht sich also aus seinem „Bilderwörterbuch“ passende Bilder aus, mit denen es die Originalstelle überdeckt.

Aufgeflogen ist das Ganze an eingescannten Bauplänen und wegen eines Mitarbeiters, der sich doch sehr wunderte, warum ein Raum mit angeblich 14 Quadratmetern deutlich größer ist, als der danebenliegende 22-Quadratmeter-Raum.

Ein anderes Beispiel aus einem Kostenregister:

Vorher Nachher
kostreg-vorher
kostreg-nachher

Das Strafverteidigerteam unserer Kanzlei is „not amused“! Wir arbeiten seit Jahren mit eingescannten Unterlagen. Wir scannen mit Geräten, die diese Fehler nicht produzieren.

Mittlerweile erhalten wir jedoch häufig Akteneinsichten von Staatsanwaltschaften in digitaler Form.

Wir werden wohl nachfragen müssen, mit welchem konkreten Gerät der Scan durchgeführt wurde.

Für die Hauptverhandlungen wird das auch nicht einfacher werden. Wann ist etwas ein Original, wann ein Scan? Welchen Beweiswert haben die in den Akten befindlichen (gescannten?) Unterlagen? Gerade die Baupläne sind dafür ein gutes Beispiel. Ich denke, das Thema wird die Verteidiger und Gerichte wohl noch lange beschäftigen.

Frage an den Sachverständigen:

Woher stammen die von Ihnen für Ihre Berechnung verwandten Zahlen?
Können Sie ausschließen, daß sie aus einem Scan mit einem Xerox-Gerät stammen?

Einzelheiten finden sich bereits seit August 2013 auf dem Blog des Informatikers aus Bonn, Dr. Kriesel

Der ausgesprochen amüsante Vortrag auf der Chaos-Computer-Club-Tagung findet sich in deutscher Sprache: hier[2]

Und hier noch die Vortragsfolien zum Vortrag.

  1. [1]des Chaos Computer Clubs, der größten europäischen Hackervereinigung
  2. [2]Vorsicht: 1 Stunde 14 Minuten

Guter Vorsatz für 2015

Ein absurder Gedanke für Strafverteidiger?

Keineswegs!

Wir haben uns – wie zu jedem Jahreswechsel- eines vorgenommen:

Das neue Jahr soll ein gutes werden!!!

In diesem Sinne:

Guten Rutsch ins Jahr 2015!

Dankeschön

Grüß Gott, Dr. Schmitz & Partner, Andreas Jede am Ap…

Kinderstimme:

Ich wollte Ihnen zu Weihnachten gratulieren (Klick – Verbindung getrennt)

Hab ich mich gefreut!

Nein, ich freue mich immer noch und wünsche auch Dir und Deiner Familie ein fröhliches Weihnachtsfest! Und ich gratuliere Dir; war bestimmt nicht einfach der Anruf …

Also nimm unseren Dank stellvertretend für die Vielen, die uns ihre herzlichen Wünsche geschickt oder persönlich überbrachten.