Nehmen Sie Ihren Hut, Herr Maas

Sie haben genug Schaden an der Justiz, unserem Land angerichtet.

Die Bundesanwaltschaft macht, wozu sie berufen ist: Sie ermittelt, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben ist, die zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes im ersten Rechtszug gehört.

An einem Anfangsverdacht dürfte wohl keiner zweifeln. Und Zweifel sind nicht deswegen erlaubt, weil sich unter den Verdächtigen auch Journalisten befinden.

Jahrzehntelang haben sich die Justizminister davor gehütet, Weisungen im Einzelfall zu erlassen. Selbst die Einrichtung der P[1]-Abteilung in Berlin war unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Einmischung hart umstritten.

Kernpunkt der Ermittlungen ist die Frage, ob die veröffentlichten Daten Staatsgeheimnisse darstellen. Der Generalbundesanwalt Range gibt klugerweise ein externes Gutachten in Auftrag, ob es sich um Staatsgeheimnisse handelt.

Sie weisen ihn an, den Auftrag zurückzuziehen. Das für sich ist schon ein Skandal. Da mischt sich aus politischen Gründen der Minister in ein konkretes Ermittlungsverfahren ein. Das reicht, um Sie für das hohe Amt zu diskreditieren.

Es wird aber noch schlimmer. Der Generalbundesanwalt Harald Range zeigt Mut und benimmt sich wie ein preußischer Beamter: Er führt die Weisung aus und bringt klar zum Ausdruck, daß die Weisung rechtswidrig ist:

Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.

Und nun mißbrauchen Sie die Ihnen von uns eingeräumten Rechte erneut: Sie schicken den Genealbundesanwalt, der eine Orden verdient hat, in die Wüste. In den Ruhestand. Die formale Möglichkeit gibt Ihnen das Gesetz, § 54 BBG, denn der Generalbundesanwalt ist Politischer Beamter.

Die Stellung des politischen Beamten ist eine Sonderstellung und im Grunde ein Verfassungsverstoß, der der besonderen Rechtfertigung bedarf [2]. Der GBA gibt auf der Homepage der Behörde die Grundsätze zutreffend wieder:

Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Quelle: Homepage Generalbundesanwaltschaft

Die Gründe, warum Sie ihn in die Wüste schickten, liegen klar auf der Hand: Ihnen hat nicht gefallen, daß die Ermittlungen durchgeführt werden. Und den Auftrag zu widerrufen, nachdem ein vorläufiges Ergebnis die Daten als Staatsgeheimnisse klassifizierte, ist einfach nur noch widerlicher Populismus. Genau genommen kein Populismus, sondern der unaufgeforderte Kotau vor der Presse.

Range hat mir ein wenig mein Vertauen in die Staatsanwaltschaften wiedergegeben. Andere müssen sich nun verspotten lassen: Gestern begann ich ein Plädoyer mit der Fragestellung, ob wohl das Plädoyer des Staatsanwaltes vom Justizminister Dr. Markov vorgegeben wurde.

Berufspolitiker können auch jederzeit in den Ruhestand geschickt werden. Die Genossen werden schon für Sie sorgen, vielleicht ist ja irgendwo ein Botschafterposten, der Ihnen gefällt?

Maas – geht gar nicht. Hab ich doch schon immer gesagt ;-)

Nachtrag 06.08.2015 09:52 Uhr:

Die elitäre „Vereinigung der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof“ hat eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie den Verdacht der Strafvereitelung im Amt durch den Herrn Bundesminister a.D. in spé Maas äußert:

Aufgrund der bislang vorliegenden Informationen aus den Pressemitteilungen des Bundesministeriums des Justiz und für Verbraucherschutz vom 4. August 2014 und des Generalbundesanwalts vom 2. und 4. August 2015 ergeben sich aus Sicht des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshofs Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Behinderung der Ermittlungen des Generalbundesanwalts, die bis hin zu dessen Entlassung geführt hat. Es ist der Eindruck entstanden, dass in die laufenden prozessordnungsgemäßen Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein bestimmtes – politisch gewolltes – Ergebnis zu erreichen, und zwar durch eine gezielte Steuerung der Beweisaufnahme. Die Expertise eines neutralen Gutachters sollte offenbar durch ein Behördengutachten des Ministeriums ersetzt werden.
Quelle: http://www.swr.de/blog/terrorismus/2015/08/05/bundesrichter-vereinigung-fordert-ueberpruefung-des-range-rauswurfs/

Machen Sie schnell, Herr Maas. Die Diskussionen schaden dem Ansehen der Bundesrepublik – auch im Ausland.

  1. [1]Politische Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafverfolgung politisch motivierter Delikte
  2. [2]Christian Jasper: Religiös und politisch gebundene Ämter. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1286. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2015. 550 S., 99,90 €.

Ganz alt und unmodern

Sobald der Staatsdienst aufhört, die Hauptangelegenheit der Bürger zu sein, und sie ihm lieber mit ihrem Gelde als mit ihrer Person dienen, ist der Staat schon seinem Untergange nahe. Zum Kampfe schicken sie Miettruppen und bleiben zu Hause, zur Beratung ernennen sie Abgeordnete und bleiben wieder zu Hause. Infolge ihrer Trägheit und ihres Geldes haben sie schließlich Soldaten, das Vaterland zu unterjochen, und Vertreter, es zu verkaufen.
Jean Jacques Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag – Kapitel 37

Alles schon mal gedacht. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie in unserem Land – praktisch ohne Diskussion – die Wehrpflicht abgeschafft wurde?

Anwaltsschelte in der Presse

Wie von Verteidiger Andreas Jede gefordert, sollten Zeugen vom Verfassungsschutz und vom Auswärtigen Amt geladen werden, damit sie in dem Verfahren gegen die beiden Angeklagten … aussagen sollten. Nur: Lassen sich Vertreter solcher Einrichtungen einfach so mal nach Xlingen zitieren? Sie lassen.

Was für ein böser Verteidiger! Es kommt noch schlimmer:

Bevor jedoch der Botschaftsmitarbeiter überhaupt aussagen konnte, hatte Rechtsanwalt Jede ein Befangenheitsgesuch gegen die Richter A-Hörnchen und B-Hörnchen gestellt – kurz nachdem zu Beginn des Verhandlungstages am Montag das vorherige, gleich geartete Gesuch von Amtsgerichtsdirektor Friederich H. abgeschmettert worden war.

Nicht nur einmal, nein zweimal. Eigentlich hätten wir es nach Meinung der Mandanten aufgeben sollen. „Das hat bei denen eh keinen Sinn!“

Nun sind es bereits vier Rechtsanwälte, die jene beiden vermeintlichen Waffenhändler vor Gericht vertreten.

Allerdings kommt es nur selten dazu, weil ja deren Vorsprecher Andreas Jede immer wieder viele Seiten umfassende Traktate wegen Befangenheit und weiterer Zeugenvernahme verliest.

„Die Rechtsanwälte haben schon in Frankfurt vor Gericht ein gleiches Verhalten demonstriert“, sagte Erste Staatsanwältin Susi Sorglos. Sie bemängelte zudem in ihrer Erwiderung zu dem Befangenheitsantrag „den herabwürdigenden Ton in den Schriftsätzen“ des Berliner Advokaten, den er auch im Gerichtssaal deutlich pflegt.

Fast drei Jahre später ist das Verfahren endlich beendet. Hätten A-Hörnchen und B-Hörnchen uns zugehört und nicht wie der Journalist nur schwadroniert, hätte das Oberlandesgericht sie nicht georhrfeigt und die Justiz sich einen Haufen Aufwand erspart. Der Presseberichterstatter aus dem Landgericht berichtete:

Urteil im Waffenprozess: Keine Waffenschieber
Wegen unerlaubten Waffenhandels in sechs Fällen verurteilte das Tübinger Landgericht jetzt zwei Geschäftsleute … zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten.
»Man kann hier nicht von Waffenschiebereien … sprechen«, betonte die vorsitzende Richterin. Auch sei der Waffenhandel keineswegs das Hauptgeschäft der Firma gewesen.
Was den Fall so besonders macht: Die Hersteller der Waffen, sie sitzen in Deutschland und der Schweiz, hätten über eine Ausfuhrgenehmigung für die Waffen verfügt.

Regierung will Kunstsammler enteignen

Das Recht auf Eigentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein Menschenrecht. Art 14 des GG bestimmt es zum Grundrecht. Es verpflichtet, soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen und Inhalt und Schranken werden durch das Gesetz bestimmt.

Das Gesetz bestimmt in § 903 BGB, daß der Eigentümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann.

Nun plant die Bundesregierung, daß genau das nicht mehr der Fall sein soll. Nicht etwa planen sie ein Vorkaufsrecht oder dergleichen. Eine knallharte Enteignung!

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat ihre geplante Reform des Kulturgutschutzgesetzes verteidigt. „Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie die wichtigen Arbeiten in New Yorker Auktionen auftauchen“, sagte sie im Interview mit dieser Zeitung. Werke, die älter als 50 Jahre und mehr als 150.000 Euro wert sind, sollen künftig eine Ausfuhrgenehmigung benötigen.
Quelle: WELT, 31.05.2015

Liebe Sammler, ich freue mich über Ihre Leihgaben, die ich bei Ausstellungen bewundern darf. Wenn Sie Ihre Sammlungen nicht bald ins Ausland verlegen, muß ich wohl an Ihrem Verstand zweifeln?

Schon bisher droht das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung Freiheitsstrafen für die ungenehmigte Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut bis zu 2 Jahren an. Bisher betraf dies nur Kulturgut, dessen Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde und in den Listen eingetragen ist. Nun älter als 50 Jahre, also geschaffen zu Lebzeiten vieler Sammler, mit einem Wert von mehr als 150.000 €. Nicht viel! Teure Mercedes, Porsche oder BMW sind Kunstwerke, Kultugut gar? So mancher deutscher Künstler wird seine Archiv-Werke dann wohl nicht mehr ohne Ausfuhrgenehmigung verkaufen können.

Von wem kommt der Vorschlag, na?

Nachtrag 11.07.2015
WELT 10.07.2015: Denn die Gesetzgeber wissen nicht was sie tun

Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung am 30. Mai 2015

der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin ruft die Kammermitglieder dazu auf, sich anlässlich des 2. Jahrestages der Enthüllungen von Edward Snowden an der Demonstration der „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ am Samstag, 30. Mai 2015, 14:00 Uhr, vor dem Bundeskanzleramt zu beteiligen – gerne in Robe. Die „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ wollen auch angesichts der Enthüllungen über den BND und der neuen Planungen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein Zeichen gegen verdachtlose Massenüberwachung setzen. Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2015 einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen.

Als Redner werden erwartet Dr. Burkhard Hirsch (Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.), Hans-Christian Ströbele (MdB) sowie RA Dr. Marcus Mollnau (Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin). Außerdem wird ein persönliches Grußwort von Edward Snowden an die Teilnehmer übermittelt werden.

Interessenten werden gebeten, sich kurz vor dem Termin unter www.stop-prism.de über mögliche Änderungen beim Ablauf der Demonstration zu informieren.

Jeder Bürger ist zur Veranstaltung herzlich eingeladen.