Mir ist angst und bange

und ich weiß nicht, ob das mein Land ist, das ich so liebe. Vielleicht, weil meine Familie das Land jederzeit verlassen kann?

Was ist aus diesem Land in den letzten Monaten geworden? Besteht es nur noch aus tumben Gestalten?

Staunend beobachte ich das Phänomen Pegida, das 10.000 Menschen montags auf die Beine bringt. Die Medien wollen mich glauben machen, daß das alles menschenverachtende „Rechtsextremisten“ sind. Wer hat die Deutungshoheit über „menschenverachtend“ und „Rechtsextremisten“? Wieso werde ich nicht in die Lage versetzt, mir selbst eine Meinung zu bilden?

In den Zeitungen und im Fernsehen finde ich fast ausschließlich die Protagonisten des „wir schaffen das“. Gestern abend in „Hart aber fair“ mit Peter Altmaier, dem Kanzleramtschef, mit Christian Bernreiter, einem CSU-Landrat, mit Michael Spreng, Politik-Berater, mit Rainer Wendt, dem Polizeigewerkschafter, und mit Sevim Dagdelen, der migrationspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, fühlte ich mich 75 Minuten angeekelt. Tiefpunkt war für mich der Satz von Michael Spreng

Ich möchte keine gemeinsamen Werte mit Orban haben.

Das war nicht in der Hitze eines Wortgefechtes, das blieb unwidersprochen.

Ich habe vom Bundesverfassungsgericht lernen müssen, daß der Satz „Soldaten sind Mörder“ mich nicht beleidigt. Karikaturen Mohammeds mögen geschmacklos sein, sind aber von der Kunstfreiheit/Meinungsfreiheit gedeckt. Ich reibe mir erstaunt die Augen: Es wird nicht nur allen Ernstes diskutiert, ob das Mitführen eines Galgens eine Straftat darstellt, sondern geifernd als Anstiftung zum Mord bezeichnet.

Seit langem kann ich mich nicht entscheiden, ob ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Berliner Polizei stellen soll. Ich möchte meine Wahrnehmung verifizieren, ob „Gegendemonstrationen“ (also die der Guten) häufig dazu führten, daß die friedlich verlaufenden angemeldeten Demonstration (der Bösen) aufgelöst werden mußten und von den Gegendemonstranten Gewaltakte ausgingen. Ich werde den Antrag wohl erst stellen wenn die Berliner Verwaltung wieder halbwegs funktioniert.

Alle sind sich einig, wir stehen vor der größten Herausforderung der letzten Jahre und was passiert? „Wir schaffen das“ und keiner erklärt mir was „das“ heißt. Keine Fakten, dafür zwei unversöhnliche gegenüberstehende Lager, einig in ihrer geistigen Unbeweglichkeit, gefangen in ihren dumpfen Ideologien.

Muß man nicht erstmal klären wer kommen darf? Um diese Entscheidung zu treffen, muß ich dafür nicht zuvor klären, wie viele Menschen wir aufnehmen können (nicht wollen)? Das UNHCR geht von 60 Millionen Forcibly Displaced Menschen auf der Welt aus.

Wenn selektiert werden muß, nach welchen Kriterien? Und welche Maßnahmen sind wir bereit durchzuführen, um die Einhaltung der Kriterien sicherzustellen?

Wenn meine Wahrnehmung stimmt, ist die Asylfrage kein Selektionskriterium. Die Flucht vor einem Krieg stellt keinen Asylgrund dar.

Welche Maßnahmen sind wir bereit durchzuführen, um die Verhältnisse zu ändern, die zur Flucht der Menschen führen? Schicken wir unsere Kinder als Soldaten zum Sterben nach Syrien, um dort die Verhältnisse lebenswert zu machen?

Ich habe mich hier in der Hauspostille schon oft über political correctness beschwert, als Ersatz für demokratisch legitimierte Gesetze. Es gibt wohl keinen Juristen in Deutschland, der mir nicht zustimmen würde, daß derzeit nationales und internationales Recht massiv sanktionslos verletzt wird. Die Größe des Schadens für den Rechtsstaat ist im Moment nicht absehbar.

Wie Recht ensteht, ist in unserer Verfassung geregelt. Ich habe einen Anspruch darauf, daß das gesetzte Recht von der Exekutive durchgesetzt wird.

Ja, ich habe Angst. Und ich fühle mich den Idioten links und rechts ausgeliefert.

Sagen Sie, Herr Rechtsanwalt …

Sie schicken mir doch immer die Briefe des gegnerischen Anwaltes. Ich habe auf seinem Briefkopf gesehen, daß er Vertrauensanwalt der F**k Rechtsschutzversicherung ist.

Kostet das mehr wenn ich den das nächste Mal beauftrage?

Liebe Susi Sorglos, ich darf Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bei wahrheitsgemäßer Antwort würde ich mir zumindest eine Anzeige wegen Beleidigung einhandeln.

Denken Sie doch bitte mal nach!

Warum vertraut ihm die Rechtsschutzversicherung?

  • Weil er so gut ist? [1]
  • Weil er ein billiger Jakob ist? [2]
  • Weil er der Versicherung Leistungen dafür erbringt, daß er mit ihr Werbung machen darf? [3]

Liebe Susi Sorglos, Sie glauben wirklich, daß der Kollege Vertrauensanwalt allein die Interessen seiner Mandanten im Auge hat und die Hand beißt, die ihn füttert?

Wenn wir noch ein paar Monate warten, werden die Rechtsschutzversicherer auch in Deutschland eigene Rechtsanwaltsbüros unterhalten. Dann wird den Rechtsanwälten erlaubt sein, daß Berufsfremde in ihre Kanzleien investieren oder die Kapitalmehrheit an ihren Kanzleien halten. Vielleicht sind auch ein paar Zuhälter unter den Investoren. Die Mehrheit werden wohl die Versicherer stellen. Der Unterschied wird nicht spürbar sein.

Wir sind weiterhin aus Überzeugung ganz altmodisch. Wir haften mit unserem gesamten Vermögen. Wir bezahlen nichts für die Vermittlung von Mandaten. Und wenn Sie uns bezahlen, haben wir nur Ihre Interessen im Auge, nicht die der Versicherung. Wir streiten uns auch mit ihr [4]. Wie jeder anständige Anwalt.

  1. [1] warum sollte er dann ein Abkommen mit der Versicherung schließen?
  2. [2]Weil er ein Gabeührenabkommen mit der Versicherung abgeschlossen hat, das für die Versicherung günstig ist?
  3. [3]Wenn ich so an mehr Mandanten komme, berechne ich Dir weniger?
  4. [4]Hier klagen Rechtsanwälte ihr Leid über Rechtsschutzversicherungen: RSV-Blog

Teamwork

Klingelschild eines Berliner Mietshauses. Photographiert am 17.10.2015

  

Rechtsanwalt mit Abitur

Ich lästere bekanntlich gerne.

Immer mal wieder sehe ich den akademischen Grad Diplom-Jurist zierend neben dem Namen der Kollegen auf dem Briefkopf. Damit stellen die Kollegen werbend heraus, daß ihnen ein Diplom verliehen wurde, als sie das juristische Studium an einer deutschen Hochschule abschlossen, das Erste Staatsexamen absolvierten. Man hat das Examen bestanden, legt ein paar Euro auf den Tisch und erhält ein Diplom.

Das taugt zu ziemlich gar nichts. Das erste Staatsexamen ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg zum Rechtsanwalt oder Richter.

Daran schließt sich dann die Referendarzeit an, die mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Wer Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter werden will muß beide Examen bestanden haben. Wer sich nach dem Ersten Staatsexamen noch das Diplom hat aushändigen lassen hat nicht mehr geleistet, aber mehr Papier in der Hand. Das Diplom hat ihn 92,54 € gekostet. Man kann es auch noch viele Jahre später erhalten.

Genau genommen werben die Rechtsanwälte damit, daß sie „nicht nur“ Rechtsanwälte sind, sondern als weitere Qualifikation ein Diplom haben, obwohl jeder Rechtsanwalt (der an einer deutschen Hochschule das Studium absolviert hat) es ebenfalls für einen knappen Hunderter erhält. Ich denke, die halten die Adressaten für blöd. Wettbewerbsrechtlich kann man das wohl als unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten verstehen.

Ich kann dem Gedanken, auf meinem Briefpapier noch den Zusatz Abiturient anzubringen nicht viel abgewinnen.

Andererseits:

Man braucht auch für das Jurastudium nicht mehr unbedingt das Abitur.

Aber vielleicht werbe ich mit dem Zusatz „Grundschule erfolgreich absolviert„?

Sagen Sie mal, Herr Rechtsanwalt …

Sie schreiben auf Ihrer Website, daß Sie seit mehr als 20 Jahren in Berlin zugelassen sind.

Viele Ihrer Kollegen sind bei allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.

Ist Ihnen das zu teuer oder will man dort jemanden wie Sie nicht zulassen?

Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich bin so alt, ich habe das vergessen. Woran ich mich noch erinnere:

Als ich zur Anwaltschaft zugelassen wurde, erfolgte mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zugleich die Zulassung bei einem Landgericht und auf Wunsch auch noch bei einem Amtsgericht. Es bestand das sogenannte Lokalisierungsgebot. Jeder Rechtsanwalt mußte bei einem Gericht zugelassen sein. Schon damals durfte man dann bei allen Landgerichten in Deutschland als Anwalt auftreten.

Mittlerweile ist das Schnee von gestern. Mittlerweile erfolgt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und wird wirksam durch die Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgehändigten Urkunde. Das Lokalisierungsgebot ist ersatzlos weggefallen. [1]

Aus diesen alten Zeiten stammt daher also noch der Gedanke eine Zulassung bei … Wenn man beispielsweise auf der Website eines angeblichen Fachmanns für anwaltliches Berufsrecht liest, er sei bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen, ist das … schlicht falsch.

Und die Hinweise auf dem Briefpapier mancher schwarzer Schafe, sie seien bei allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten berechtigt aufzutreten, sind schlichte Bauernfängerei. Und die Behauptung, man sei bei mehr als zwei Gerichten zugelassen, ist in 99,9 % der Fälle sicherlich gelogen. Es gab da eine Ausnahmevorschrift, nach der ein Rechtsanwalt bei mehreren Landgerichten eines Ortes oder auch noch bei dem benachbarten Landgericht zugelassen werden konnte, falls die gleichzeitige Zulassung unter den besonderen örtlichen Verhältnissen der Rechtspflege dienlich war. Wie gesagt, das ist Schnee von gestern und heute falsch.

  1. [1] Der nächste Referendar erhält den Auftrag zu klären, was aus meiner Zulassung beim Amtsgericht Charlottenburg und dem Landgericht Berlin geworden ist, nachdem die Regelung gestrichen wurde :-)