Empfehlungen Deutscher Jagdrechtstag 2015

Zuchtmittel


Es gibt so ein paar Fortbildungsveranstaltungen im Jahr, auf die ich mich richtig freue. Die Jahrestagung des Deutschen Jagdrechtstages (DJRT), dem ich seit über 10 Jahren angehöre, gehört sicher dazu.

Sicherlich freut sich die Politik auch über unsere alljährlichen Empfehlungen.

Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages 2015

  1. Novellierung des Bundesjagdgesetzes
  2. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, Regelungen

    • zur Verwendung bleireduzierter Munition bei der Jagdausübung,
    • zum Einsatz von Schalldämpfern,
    • über einen Schießübungsnachweis und
    • betreffend die Mindestanforderungen der Jägerprüfung einschließlich der Qualifikation zur Fangjagd

    zu verabschieden, um einer weiteren praxisfremden Zersplitterung des Jagdrechts entgegenzuwirken. Damit kann auch ein Streit über die Länderkompetenzen in Fragen des Jagd- und Waffenrechts vermieden werden.

    Der Deutsche Jagdrechtstag sieht die Notwendigkeit, Kernbereiche des Jagdrechtes so zu regeln, dass sie einheitlich für das gesamte Bundesgebiet gelten, sofern dem keine zwingenden landesspezifischen Belange entgegenstehen.

  3. Europäische Regelungen zur Jagd
  4. Der Deutsche Jagdrechtstag fordert, bei der Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 zu invasiven gebietsfremden Arten die Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht beizubehalten.

Warnemünde, im November 2015

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Wer sich für die Empfehlungen des DJRT der letzten Jahre interessiert: Hier!

Pfiffig, diese Versicherungen

Single-Versicherung

Eine Single-Versicherung. Toll! Sofort geht die Phantasie mit dem Strafverteidiger durch. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Single-Versicherung ist ein anderes Wort für Scheidungsschmankerl, schließlich will man nach der Scheidung nicht ganz nackt dastehen?

Oder wird die Versicherungssumme für den Fall gezahlt, daß er/sie den/die Single doch rumgekriegt hat? Eine Aussteuerversicherung?

Ooah, doch nur eine Haftpflichtversicherung :-(

Sagen Sie mal, Herr Rechtsanwalt

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wollen die mich beleidigen? Da steht auf dem Briefpapier XY-Rechtsanwälte l.m.a.A!

Lieber Rudi Ratlos, Sie haben sich verguckt. Da steht LL.M oder LLC oder LLP.

LLC steht beispielsweise für Limited Liability Company. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das sind besonders kluge Rechtsanwälte, die gründen nicht eine 1-€-Anwalts-GmbH in Deutschland, sondern eine Gesellschaft in den USA. Ob es eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist, weiß man nicht als Mandant. Die Rechtsanwaltskammern wissen es auch nicht. Da weiß man bei einer LLP wenigstens, daß es eine Limited Liability Partnership ist.

Sicher weiß man aber, daß keiner für die Schulden haftet. Na ja, stimmt nicht ganz, die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen. Also den Tischen, Stühlen und Zierpflanzen. Na ja, muß auch nicht stimmen. Vielleicht sind die gemietet, geleast für die schönen Büroräume im Glaspalast einer der ersten Adressen der Stadt. Fragen Sie die doch mal warum die das machen! Und fragen Sie so lange, bis Sie die Antwort verstanden haben!

Da ist doch LL.M viel seriöser. Das ist nicht der Master of Desaster. Das ist der Master of Laws. Nicht des Rechtes, sondern der Rechte. Na ja, stimmt nicht ganz. Das war früher mal so. Master des weltlichen und des kirchlichen Rechts. Wenn Sie das hinter dem Namen eines Anwalts sehen, hat er ca. ein Jahr „drangehängt“ und in der Regel ein Aufbaustudium im Ausland absolviert.

Papier ist alle!

© Bild: Peter Röhl/pixelio.de

Praktikumsbericht

Sonntagabend, 22 Uhr 35. Der Abend vor meinem ersten Tag in der Kanzlei Schmitz & Partner am Kurfürstendamm. Ich habe vier Wochen Seminararbeit und acht Stunden Zugfahrt hinter mir und bin gerade dabei meinen Koffer auszupacken. Meine Gedanken drehen sich hauptsächlich um den Schlaf, den ich nachzuholen habe, als ich einen entgangenen Anruf auf meinem Handy entdecke.

Als ich zurückrufe, ist Herr Jede immer noch wach. Ob ich morgen früh auch um 7 Uhr kommen kann statt um zehn? Er hat kurzfristig erfahren, dass er mit einem Kollegen nach Frankfurt Oder fahren muss, um ihn bei einem Strafprozess zu unterstützen.

Natürlich kann ich.

Meine Augenlider rebellieren zwar, als ich am nächsten Morgen um Punkt sieben Uhr ins Auto steige, aber Herr Jede hat zu diesem Zeitpunkt schon herausgefunden, dass ich keinen Kaffe mag und die halbe Akte mit mir diskutiert. Im Auto möchte er hinten sitzen, nach eigenen Angaben, um noch ein bisschen zu schlafen.

Tatsächlich schläft er ungefähr fünf Minuten, den Rest der Fahrt nutzt er, um mich über die Struktur der deutschen Gerichtsbarkeit und das anwaltliche Berufsrecht aufzuklären. Als wir und die 10 Sachakten in Frankfurt ankommen, habe ich bereits in der ersten Unterbrechung der Verhandlung (Herr Jede nutzt die Gelegenheit, um mich darüber aufzuklären, dass das nicht dasselbe wie ein Aussetzung ist) meinen ersten Rechercheauftrag.

Ich bin zwar müde, aber überglücklich. Es ist der Alltag eines Strafverteidigers und ich bin mittendrin.

In der Kanzlei Schmitz & Partner gibt es tatsächlich (fast) nichts, was man nicht einmal ausprobieren dürfte. Mandantengespräch? Dabei. Relative Revisionsgründe bei fehlerhafter Einführung von Schriftstücken im Selbstleseverfahren? Recherchiert. Antrag an die Staatsanwaltschaft gem. § 170 II StPO? Verfasst. Zwischendurch einen Brief an einen Mandanten ins Englische Übersetzen und eine zivilrechtliche Klage beim Kollegen schreiben? Erledigt. Ein Plädoyer verfassen und vor laufender Kamera halten? Aktenvortrag fürs Referendariat übern? Abgehakt.

Herr Jede lebt nach dem Grundsatz, dass nur eine ordentliche Diskussion zeigt, ob die eigene Meinung tatsächlich richtig ist. Und von diesem Grundsatz werden auch Praktikanten nicht ausgespart. Ich darf, nein, ich soll mich in den Besprechungen rege an den Diskussionen beteiligen und wenn ich einmal von mir aus nichts sage, wird nachgefragt, was ich davon halte.

Ich darf überall dabei sein, soll alles ausprobieren und aus meinen Fehlern am besten so viel wie möglich lernen. Deshalb werden sie im Zweifel auch dreimal geduldig mit mir diskutiert, wenn ich mal wieder der Meinung bin, die Kritik sei unangebracht. Und vor allem werde ich ernst genommen, als jemand, der tatsächlich etwas lernen und weiterkommen will, jemand dem man etwas zutrauen kann. Die Devise ist „learning by doing“ und ich glaube kaum, dass ich jemals vorher in 4 Wochen so viel gelernt habe, wie in diesem Praktikum. Einen vollumfänglicheren Einblick in die Arbeit eines Strafverteidigers hätte ich mir kaum wünschen können – dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön!

Staatliche „Apps“: Hier die nützlich unnützliche Variante des Zolls…

Nimmt der Deutsche Zoll dem versierten Smartphone-User jetzt die letzt Ausrede, falls mal wieder 10 Stangen Zigaretten, 8l Alkohol oder ein neues Notebook bei einer Auslandsreise ins Gepäck gerutscht sind und man am Flughafen aus Versehen den grünen -nichts zu verzollen- Ausgang genutzt hat?

Mhh…zumindest bietet der Zoll auf seiner Website die Zoll und Reise App an.

Als Jurist denke ich sofort: „Hoffentlich sind da schön viele Fehler drin und die Freimengen zu hoch angegeben, haha Verbotsirrtum…“

Die Ernüchterung kommt nach der Installation. Als erstes wird einem ein Nag-Screen angezeigt, in dem es heißt:

„Bitte haben Sie Verständnis, dass diese App nur unverbindliche Hinweise geben kann und für die Kontrollbeamtinnen und -beamten nicht bindend ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte vor Ort an den deutschen Zoll oder die Servicehotline.“

Gekrönt ist das ganze mit einem Button auf dem „Akzeptieren“ steht.

Na toll, dann kann man ja gleich den freundlichen Zigarettenverkäufer am Urlaubsort befragen….

Aber testen wir das ganze mal. Mit der App habe ich die unten abgebildete Warenliste erstellt. Die App stellt fest, dass 58,23 € Abgabe an der Grenze gezahlt werden müssten.

Warenliste der Zoll und Reise App

Ich glaube, die Entwickler haben sich bei dem eingangs erwähnte Nag-Screen was gedacht.

Dem Ergebnis der App würde ich jetzt nicht vertrauen wollen.

Nebenbei rate ich dringend davon ab die angegebene Warenliste zu erwerben oder im Handgepäck nach Deutschland einzuführen (im aufgegebene Gepäck aber bitte auch nicht…)!