Happy New Year, Miss Sophie

FdGO – Freiheitlich demokratische Grundordnung. Das BVerfG schrieb 1952 [1]:

Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung …

Wir lernten, diese FdGO zu verteidigen. Im Unterricht bei der Bundeswehr war das ein entscheidendes Thema. Uns wurde erklärt, wir seien Staatsbürger in Uniform.[2] Ich lernte auch mit Waffen umzugehen.

Knapp vierzig Jahre später mit vier erwachsenen Kindern ziehe ich Bilanz.

  • Ich habe faktisch nicht die Möglichkeit, meine Familie und mich mit Waffen zu schützen.Die Waffen haben die anderen. Polizeiruf 110 landet im Zweifel in der Warteschleife [3]
  • Ich darf meine Kinder nicht selbst unterrichten.Es gilt die allgemeine Schulpflicht, der die Kinder nicht entgehen können.Ich habe keine Wahlfreiheit, es ist die nächste Schule zu besuchen. Das Kind wird schlimmstenfalls in einer Klasse beschult, in der es das einzige muttersprachlich deutsch sprechende Kind ist. Es wird aber leider auch nicht türkisch oder arabisch erlernen, da die Klassenkameraden die Sprachen ihrer Herkunftsländer auch nicht beherrschen.

    Der Indoktrination meiner Kinder durch den Ethikunterricht kann ich nicht entgehen. Religionsunterricht für die Kinder ist Glückssache.

    Der Senat tut alles, um Privatschulen zu behindern. Es hilft nur die Flucht in andere Bundesländer.

  • De facto leben wir in einem … lassen Sie es mich Whistle-Blower-Staat nennen. Nun, Spitzel und anonyme Anzeigen und willfährige Mitarbeiter der Banken verbreiten Entsetzen. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes – 2 StR 97/14 – sah sich genötigt ein Verfahren einzustellen, da eine massive Tatprovokation stattgefunden habe [4].Wer seine Kumpanen verrät erhält Strafrabatt. Der Deal mit dem Richter und Staatsanwalt ist Gesetz geworden. Besser eine nicht begangene Straftat gestehen und dealen, als seine Unschuld nicht nachweisen zu können.Strafverfolgungsbehörden überbieten sich gegenseitig mit der Zur-Verfügungstellung von Portalen für anonyme Anzeigen [5]

    Sie haben einen für Ihr Konto ungewöhnlich hohen Geldeingang? Die für Geldwäsche zuständige Mitarbeiterin der Bank steht zwar nicht auf der Lohnliste der Polizei, wird jedoch den Fall sofort als Verdachtsmeldung an die Polizei und sofort per FAX an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Sie können beruhigt weiterschlafen, die Polizei wird Sie nie darüber informieren.[6]

  • Faktisch sind die Ermittlungsungsrichter nicht in der Lage, die von ihnen zu entscheidenden Anträge auf Durchführung von Maßnahmen, die dem Richtervorbehalt unterliegen [7], in allen Fällen sorgfältig entsprechend den Anforderungen des Gesetzes zu prüfen.
    • Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist Illusion.Die Durchsuchung der Wohnung und der Person kann bei jedem Verdächtigen vorgenommen werden.Voraussetzung ist lediglich die Wahrscheinlichkeit, daß eine bestimmte Straftat (von wem auch immer) bereits begangen wurde und aufgrund kriminalistischer Erfahrung die begründete Aussicht besteht, daß der Durchsuchungszweck erreicht wird.

      Durchsucht werden kann auch bei demjenigen, der nicht Tatverdächtiger ist, aber vermutet werden kann, daß sich bei ihm das befindet, was gesucht wird, § 103 StPO.

      Zufallsfunde sind prozessual verwertbar. Beispiel: Die Polizei durchsucht Ihre Wohnung wegen des unbegründeten Verdachtes der Steuerhinterziehung. Sie findet jedoch dieses Messer, das Sie 1965 aus Italien mitgebracht haben.[8]

    • Jedes meiner Telephonate wird wahrscheinlich mitgehört/aufgezeichnet. Zahlen über Grundrechtsverletzungen durch die Geheimdienste werden nicht bekannt. 2014 wurden in Berlin 1,8 Millionen Telefongespräche von den Ermittlungsbehörden überwacht.[9]
    • Auch meine Wohnung ist vor staatlich installierten Wanzen nicht sicher. 2012 wurden bundesweit 9 Wohnungen akustisch überwacht. [10]
  • Wenn es um eine paar EUR geht, steht der Instanzenzug offen und zahlreiche Richter bewerten den Sachverhalt und die Rechtslage.In den großen Strafsachen entscheiden 3 Berufsrichter und zwei Schöffen über lebenslange Haft. Einer der Berufsrichter kennt die Akte nicht, die Schöffen auch nicht, der Vorsitzende sollte sie kennen.Nach dem Urteil steht keine weitere Tatsacheninstanz zur Verfügung. Keine Richter, die den Sachverhalt aufklären können. Die Vernehmungen der Zeugen und Sachverständigen werden nicht protokolliert und nicht aufgezeichnet – was heutzutage kaum Kosten verursachen würde. Angeklagte und Verteidiger schwören nach dem Urteil, daß der Zeuge genau das Gegenteil dessen behauptet hat, was die Richter im Urteil festschrieben.

    Danach gibt es nur noch eine Revisionsinstanz, den Bundesgerichtshof in Strafsachen, der darüber zu entscheiden hat, ob Recht falsch angewandt wurde. Die Strafsenate sind mit fünf Richtern besetzt. Nur der Vorsitzende und der Berichterstatter haben die Akte gelesen. Die anderen hören sich den Vortrag des Berichterstatters an und entscheiden daraufhin im Zimmer des Vorsitzenden.[11] Hauptverhandlungen sind die Ausnahme.

    Wenn Sie vor ein Gericht geraten, daß zur Zuständigkeit des 1. Strafsenates gehört, sind Ihre Chancen für eine erfolreiche Revision signifikant schlechter als vor den anderen Senaten. Nur 14,5% der Revisionen der Angeklagten waren zwischen 2000 und 2005 vor dem 1. Strafsenat erfolgreich. Bei den anderen 4 Strafsenaten waren es im Schnitt 38,2 %.[12] Jahrelange Freiheistsrafe ist Glückssache.

  • Was gut funktionert, zugegeben, nimmt man vielfach nicht mehr wahr.Wofür man erhebliche Steuern zahlt und was nicht funktioniert, darüber ärgert man sich hingegen gewaltig.Die Berliner Verwaltung funktioniert nicht.

    Nicht nur die Justiz wird tot gespart (und miserabelst verwaltet). Versuchen Sie bitte einmal herauszubekommen, wie Sie die aus Altergründen abgelaufene Fahrerlaubnis CE verlängern. Bürgeramt oder Führerscheinbehörde? Noch was außer augenärztlichem Gutachten? Die Terminvergabe über das Internet scheitert, wir berichteten unter Väter sind doof! und es ist schlimmer geworden. Wir haben ausreichende Mittel für LEICHTE SPRACHE, nicht jedoch für die Registrierung der Flüchtlinge oder gar auch nur deren Versorgung mit Lebensnotwendigem; das übernehmen noch nicht einmal Bürger im Ehrenamt, sondern Freiwillige.

Not to be continued. Auch wenn sich die Liste ziemlich lang fortsetzen ließe. Sapienti sat.

Nein, ich bin nicht frustriert und immer noch optimistisch. Ich freue mich auf das neue Jahr und seine Herausforderungen. Ich wünsche mir für das neue Jahr mehr Liberalität und die Bereitschaft, Andersdenkenden ihren Raum zu gewähren.

Ich wünschen Ihnen und Ihren Lieben Gesundheit, auch in 2016.

Und immer nur die Sorgen, die Sie nicht eintauschen möchten.

sekt-0001.gif von gif.de

  1. [1]im zweiten Band, Seite 1, Das Verbot der SRP (Sozialistische Reichspartei)
  2. [2]Gleichaltrige gingen gleich nach Berlin
  3. [3]In Berlin wurden 2014 nur 75% der Anrufe der Notrufnummer innerhalb von 10 Sekunden angenommen. Berliner Morgenpost, 22.05.2015 Schon die 10 Sekunden sind nicht tolerabel. Stellen Sie sich eine Gefahrensituation vor und schauen auf den Sekundenzeiger Ihrer Uhr wie langsam 10 Sekunden vergehen.
  4. [4]Nach dessen Feststellungen hatte gegen die Männer zunächst nur ein vager Tatverdacht bestanden, diese könnten in Geldwäsche- und Betäubungsmittelstraftaten verstrickt sein. Nachdem eine langfristige Observation sowie umfangreiche Überwachungsmaßnahmen diesen Verdacht nicht bestätigt hatten, setzte die Polizei mehrere Verdeckte Ermittler aus Deutschland und den Niederlanden ein, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten versuchten, die Verdächtigen dazu zu bringen, ihnen große Mengen „Ecstasy“-Tabletten aus den Niederlanden zu besorgen. Sie weigerten sich aber, dies zu tun. Erst als einer der Verdeckten Ermittler drohend auftrat und ein anderer wahrheitswidrig behauptete, wenn er seinen Hinterleuten das Rauschgift nicht besorge, werde seine Familie mit dem Tod bedroht, halfen die Beschuldigten in zwei Fällen ohne jedes Entgelt bei der Beschaffung und Einfuhr von Ecstasy aus den Niederlanden. Zitiert aus LTO
  5. [5]Beispielsweise:Ihr anonymer Hinweis an die Polizei:
    Professioneller Schutz für Whistleblower: Das Business Keeper Monitoring System (BKMS®) ist der sichere Weg zur anonymen Anzeige bei der Polizei in Baden-Württemberg.
  6. [6] Der Vorsitzende Richter am BGH Thomas Fischer beschreibt die Geldwäsche in seiner Kolumne wie folgt:
    Paragraf 261 StGB ist eine Strafvorschrift, die praktisch jeden als Täter verdächtig macht, der am Wirtschaftsleben teilnimmt. Die Wahrscheinlichkeit, dass jeden Tag zwei Drittel aller Deutschen mindestens eine Tat der Geldwäsche begehen, ist 100 Prozent. Die gesamte Gesellschaft begeht ununterbrochen diese Straftat. Wenn die Voraussetzungen bekannt wären, wäre auch am (bedingten) Vorsatz kaum zu zweifeln, an der Leichtfertigkeit sowieso nicht.
  7. [7]Dies betrifft etwa Wohnungsdurchsuchungen, Freiheitsentziehungen, körperliche Eingriffe, Telefonüberwachungen, den sog. großen Lauschangriff oder teilweise auch DNS-Analysen.
  8. [8]Freiheitsstafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe für ein Butterflymesser, mehr dazu
  9. [9]Bericht Abgeordnetenhaus Berlin, DrS 17/1769
  10. [10]Bericht der Bundesregierung Drucksache 17/14835 Dabei wurden ca. 70 nicht beschuldigte Personen überwacht.
  11. [11] 2014 hat der Berliner Senat über 562 Revisionen entschieden, BGH Jahresstatistik Strafsenate 2014.
    Aus der Höhle des Löwen berichtet der Vorsitzende des 2. Strafsenates über den Ablauf des Revisionsverfahrens: Die Augen des Revisionsgerichtes
  12. [12]Oliver Garcia, Bundesgerichtshof: Die Schiere Freude am Strafen

Rechtsanwaltsfachangestellte/r (teilzeit) gesucht

klee-941597_640
Für unser Team suchen wir ab sofort eine/n pfiffige/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n, die/der flexibel (20-25 h/Woche) einsetzbar ist.

Sind Sie sicher im Umgang mit den Office-Programmen?
Arbeiten Sie strukturiert, gewissenhaft und haben auch noch Spaß dabei?

Wir bieten Ihnen einen technisch sehr gut ausgestatteten Arbeitsplatz, ein tolles Team mit freundlicher Arbeitsatmosphäre und ein vielseitiges Aufgabengebiet, dem Sie sich nach kurzer Einarbeitungszeit selbstständig widmen können. Weitere Einzelheiten würden wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung auf dem Postweg an Dr. Schmitz & Partner, Rechtsanwälte, z. Hd. Fr. Hoffmann, Kurfürstendamm 92, 10709 Berlin, oder per eMail als .pdf-Dokument an Fr. Hoffmann senden.

Gerne steht Ihnen Fr. Hoffmann auch telefonisch unter +49 30 329 00 4-0 zur Verfügung, wenn Sie vor Ihrer Bewerbung noch Details klären möchten.

Wer zahlt’s?

Das kennen alle Autofahrer. Man parkt sein Auto lustig vor dem Supermarkt, kommt mit den Einkäufen zurück und entdeckt eine Delle an seiner Fahrertür, die wahrscheinlich durch das Aussteigen des Beifahrers des neben einem stehenden Auto verursacht wurde.

Der verantwortungsbewusste Beifahrer und sein „Chauffeur“ werden bei einem solchen Vorkommnis auf den Fahrer des anderen Fahrzeuges warten und darauf vertrauen, dass die Haftpflichtversicherung das schon regelt.

Bei einem ähnlichen Fall hatte der Mitarbeiter der abwickelnden Haftpflichtversicherung wohl „Haste gedacht…“ im Sinn und verweigerte die Regulierung des Schadensfalls.

Dem ist das LG Saarbrücken mit Urteil vom 20. November 2015 – 13 S 117/15 – wie in erster Instanz das Amtsgericht Ottweiler, entgegengetreten und verurteilte den Haftpflichtversicherer zur Zahlung.

Das LG Saarbrücken führt zu dem Vortrag des Haftpflichtversicherers aus:

1. Zu Recht ist das Erstgericht davon ausgegangen, dass die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer des Beklagtenfahrzeugs für den Schaden der Klägerin einzustehen hat.

a) Nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG in Verbindung mit § 1 PflVG deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung den durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Schaden. Der „Gebrauch des Kraftfahrzeugs“ in diesem Sinne schließt den „Betrieb“ des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1977 – IV ZR 59/76, VersR 1977, 418 f.; BGHZ 75, 45 ff.; 78, 52 ff.; Beschluss vom 8. April 2008 – VI ZR 229/07 – Schaden-Praxis 2008, 338; Urteil vom 31. Januar 2012 – VI ZR 43/11, VersR 2012, 734 ff.), wozu anerkanntermaßen auch das Öffnen einer Tür beim Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug gehört (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 – VI ZR 316/08, VersR 2009, 1641; OLG München, VersR 1966, 987; VersR 1996, 1036; KG, RuS 2011, 174; Greger/Zwickel, Haftung des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 3 Rn. 129, § 19 Rn. 11; Wussow/Fad, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kapitel 17 Rn. 86; zum Ein- und Aussteigen als Fahrzeuggebrauch vgl. nur Stiefel/Maier aaO AKB A.1.1 Rn. 26). Dass sich der Aussteigevorgang hier auf einer privaten Fläche stattgefunden hat, ändert hieran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 – VI ZR 107/94, VersR 1995, 90; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., AKB A.1.1 Rn. 25).

b) Anders als die Beklagte meint, muss sie auch für das Verhalten des Bruders ihres Versicherungsnehmers einstehen. Die Beklagte verkennt insoweit, dass der Klägerin ein Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG gegen den Fahrzeughalter selbst zusteht, dessen Risiko wiederum durch die Beklagte als Kfz-Haftpflichtversicherer gedeckt ist (vgl. AKB 2008 A.1.2).

aa) Der Versicherungsnehmer der Beklagten hat als Kfz-Halter vorliegend für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gemäß § 7 Abs. 1 StVG einzustehen, weil der Schaden beim Betrieb des Beklagtenfahrzeugs entstanden ist und Umstände, die die Haftung des Halters ausschließen könnten, nicht nachgewiesen sind. Insbesondere hat die Beklagte den Unabwendbarkeitsnachweis nach § 17 Abs. 3 StVG nicht erbracht. Der Umstand, dass vorliegend ein Fahrzeuginsasse, der weder Halter noch Fahrer des Fahrzeugs war, den Unfall durch das Öffnen der Beifahrertür verursacht hat, steht dem nicht entgegen. Dies gilt schon deshalb, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Idealfahrer das Beklagtenfahrzeug so abgestellt hätte, dass ein Aussteigen auf Beifahrerseite problemlos, mithin ohne jegliche Gefährdung des daneben stehenden klägerischen Fahrzeugs, möglich gewesen wäre. Insoweit bedarf es hier auch keiner Entscheidung, ob ein besonders sorgfältiger Kraftfahrer grundsätzlich verpflichtet ist, einen Insassen vor dem Aussteigen zu besonderer Vorsicht zu mahnen (so etwa OLG München, VersR 1996, 1036; AG Frankfurt/Oder, Zfs 2002, 66).

bb) Entgegen der Auffassung der Berufung besteht auch kein Anlass für eine weitergehende Beschränkung der Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG unter teleologischen Gesichtspunkten. Denn das Risiko, das sich durch das (unvorsichtige) Türöffnen verwirklicht hat, ist typischer Bestandteil der von einem Kfz ausgehenden Betriebsgefahr und damit vom Schutzzweck der Gefährdungshaftung erfasst, unabhängig davon, ob das Öffnen der Tür durch den Halter, Fahrer oder einen sonstigen Insassen erfolgt. Der gesetzgeberische Zweck der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG liegt nämlich nicht im Ausgleich für Verhaltensunrecht, sondern für Schäden aus den Gefahren – auch eines zulässigen – Kraftfahrzeugbetriebs (vgl. stellv. nur BGHZ 117, 337; Hentschel aaO § 7 StVG Rn. 1). Es ist deshalb weitgehend anerkannt, dass der Halter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer grundsätzlich auch für die Unfallschäden nach §§ 7 Abs. 1 StVG, § 115 VVG einzustehen haben, die ein Insasse des Fahrzeugs durch das Öffnen der Beifahrertür verursacht (vgl. OLG München, VersR 1966, 987; 1996, 1036; OLG Hamm, MDR 2000, 156 unter Gründe B.II.1.; KG, RuS 2011, 174; LG Nürnberg-Fürth, Schaden-Praxis 1992, 92; LG Hanau, Schaden-Praxis 1992, 92; AG Köln, VersR 1988, 1079; AG Frankfurt/Oder, Zfs 2002, 66; Wussow/Fad aaO Kap. 17 Rn. 86; Stiefel/Maier aaO AKB A.1.2 Rn. 15; Lemcke, RuS 2011, 176; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 aaO; a.A. AG Frankfurt, Urteil vom 16. April 2014 – 31 C 1233/13 (16)).

Das war dann mal wieder einer der Fälle einer verweigerten Schadensabwicklung zu Lasten der eigenen Versicherungsnehmer, die für den offensichtlich unnötigen Rechtsstreit durch ihre gezahlten Prämien aufzukommen haben.

Man beachte hierbei die vom LG zitierte und teilweise Jahrzehnte alte Rechtssprechung, die – Kenntnis vorausgesetzt – der Versicherung hätte bewusst machen müssen, dass sie eintrittspflichtig ist.

Ach so, die Antwort auf die in der Überschrift aufgeworfene Frage ist: Der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs des unachtsamen Beifahrers. Er wird hochgestuft oder hat einen „Rabattretter“ gebucht. Vielleicht verklagt er auch den Beifahrer wegen des Höherstufungsschaden.

Vom letzterem rate ich jedoch ab, falls bei einem dieser Fälle der Beifahrer, das minderjährige Kind des Versicherungsnehmers ist. Und den Ärger mit der Ehefrau, falls es die Freundin war, möchte man ja auch nicht …

Ein Moment der Muße

Auf einer Spendenbescheinigung lese ich

Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe, des Umweltschutzes und der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes … von der Körperschaftssteuer befreit.

Für einige der aufgeführten Zwecke spende ich gerne.

Sprachlich hat mich die Setzung der Kommata verwirrt. Warum nicht hinter Umweltschutzes ein Komma? Hat das eine Bedeutung?

Möchte ich eine Gesinnung fördern? Gar noch eine internationale Gesinnung? Wie grenzt sich wohl die Gesinnung vom Gedanken, dem Völkerverständigungsgedanken ab?

Ich muß mir den Geschäftsbericht durchlesen. Denn nur die tatsächliche Durchführung sichert die steuerliche Erleichterung. Wie zum Kuckuck fördern sie die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur? Sie fördern nicht nur die Toleranz, ob das so gut ist sei dahingestellt. Sie fördern sie auf dem Gebiet der Kultur. Sogar auf allen Gebieten. Was ist ein Kulturgebiet?

Schön, daß man im Advent solchen Gedanken einen Moment lang nachhängen kann.

steuercd

Der beharrliche Falschparker!

Falsch geparkt?

Letztes Jahr dachte ich noch, es hätte etwas mit dem Bahnstreik zu tun.

NEIN! Es muss ein beharrlicher Falschparker sein! Das Gefährt ist immer noch verkehrsunsicher.

Aber gut beleuchtet!

Unerklärlich war das soll.

:) Wir wünschen einen fröhlichen Nikolaustag und einen beschaulichen 2. Advent :)