Fachaufsichtsbeschwerde vs. Dienstaufsichtsbeschwerde
Da brat mir doch einer einen Storch!
Ich habe gegen die Entscheidung eines Staatsanwaltes einer nicht so ganz kleinen Staatsanwaltschaft eine Fachaufsichtsbeschwerde erhoben und begründet.
Offensichtlich zu lang begründet, denn die Antwort des Herrn Leitenden Oberstaatsanwaltes vermittelte mir nicht den Eindruck, er habe sie gelesen. Kurz und bündig wies er meine Dienstaufsichtsbeschwerde zurück.
Ich habe eine Gegenvorstellung erhoben und unter anderem darauf verwiesen, daß ich es vorgezogen hätte, wäre die Fachaufsichtsbeschwerde von ihm persönlich bearbeitet worden. Er wies die Gegenvorstellung ebenfalls zurück und konnte sich einen kleinen Seitenhieb nicht verkneifen:
Vorsorglich weise ich ferner daraufhin, dass die aufsichtliche Prüfüng Ihrer „Fachaufsichtsbeschwerde“ durch mich erfolgt ist. Gegebenenfalls bitte ich um Erläuterung, worin ein – sich mir nicht erschließender – inhaltlicher Unterschied zwischen einer „Fach-„ und einer „Dienstaufsichtsbeschwerde“ liegen soll.
Ich mag nicht mehr. Für alle, die den Unterschied wissen möchten:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem das persönliche Verhalten eines Mitarbeiters im Öffentlichen Dienst gerügt wird. Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist es, dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen ihn zu veranlassen. Eine Änderung der Sachentscheidung ist nicht das Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die Fachaufsichtsbeschwerde dient dazu, Fehler bei einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen und eine andere Sachentscheidung zu erreichen. Das persönliche Verhalten des Mitarbeiters wird nicht in Frage gestellt. Oder anders formuliert: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Angriff gegen die Person, eine Fachaufsichtbeschwerde wendet sich allein gegen die Entscheidung.
Der Fisch stinkt vom Kopfe her.