Berliner Anwaltsblatt löscht Interview

Berliner Anwaltsblatt im Fadenkreuz

Das Berliner Anwaltsblatt löscht die digitale Ausgabe eines Interviews mit einem Anwalt der rechten Szene  – berichtet der Tagesspiegel am 11.05.2023

Als Mitglied des Berliner Anwaltvereins, dem Herausgeber des Berliner Anwaltsblattes, bin ich natürlich aufrichtig empört und voller Abscheu und schaue mir den Artikel des Herrn Julius Geiler sorgfältig an. Was hat denn nun mein Verein oder die Schriftleitung verbockt? Das muß ja erheblich sein, die Zeitung teilt mit, die Chefredaktion bedauere den Beitrag und zitiert die Chefredakteurin Frau Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff:

Veröffentlichung war ein Fehler

Nun also noch einmal her mit dem Artikel, bei der ersten Lektüre muß ich wohl was verpasst haben. Die erste Frage des abgedruckten Interviews lautete:

Als Strafverteidiger haben Sie auch Mandanten, die die deutsche Rechtsordnung und auch das Strafsystem ablehnen. Welche besonderen Herausforderungen bedeutete dies für Ihre Arbeit?

Die Antwort ist für einen Strafverteidiger nicht besonders spektakulär:

Solange sie nicht erwarten, dass ich ihre Position vor Gericht aktiv unterstützte, was sich nicht tue, haben solche Fälle keine Besonderheiten. Vielleicht davon abgesehen, dass diese Leute manchmal etwas speziell sein können. Aber damit stehen sie nicht allein.

Sorgfältig lese ich den Artikel; mir fällt so gar nicht auf, was zur Aufregung geführt haben könnte.

Begriffe verwandt, die gehören sich nicht!

Julius Geiler hat genauer gelesen als ich:

Im abgedruckten Gespräch nutzt Clemens dann sogar Begriffe, die eindeutig der rechten Szene zuzuordnen sind.

Sapperlot! Ich bin doch da recht empfindlich, was habe ich überlesen? Und überhaupt, wieso „Gespräch“? Hat der Herr den Artikel nicht gelesen? Die Fragen wurden über eine Maillingliste versandt und vom Kollegen per Mail beantwortet.

  • „So spricht der Jurist von „Mainstreampresse“ und einer „rechtsextremen Konspiration“ im Zusammenhang des Lübcke-Prozesses.“
    Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens ist mit dem Juristen gemeint. „Mainstreampresse“ als Begriff, der eindeutig der rechten Szene zuzuordnen ist? Wer ein wenig googelt wird schnell eines besseren belehrt und sollte insbesondere den Beitrag der Bundeszentrale für politischen Bildung lesen.
    Der andere Satz im Zusammenhang: „Jedoch interessierten sich die Medien weniger für die eigentlichen juristischen Fragen nach einer Tatbeteiligung. Sie dienten vielmehr als Aufhänger, um eine rechtsextreme Konspiration an die Wand zu zeichnen.“
  • „An anderer Stelle im Interview wird Clemens mit dem Satz zitiert: „Leider kommt es häufig vor, dass der Prozess für den Staat ein Instrument ist, um den politischen Gegner zu bekämpfen.“
    Dieser Gedanke begegnete mir zuerst in den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts und war eine ständige Behauptung vieler, die später als 68er in Amt und Würden kamen. Als Jurist und insbesondere als politisch denkender Mensch sehe ich mich in der Lage, eine derartige Behauptung zu bewerten und bedarf nicht des Schutzes gegen meinen Willen vor derartigen Äußerungen – von links oder rechts.

Mehr war an dem Interview nicht zu beanstanden.  Warum ist die Online-Fassung gelöscht worden?

Es ist aus meiner Sicht (eines zahlenden Mitglieds des Berliner Anwaltvereins und ehemaligem Autor des Berliner Anwaltsblattes) ein Skandal: Der Schriftleitung wird vorgeworfen, keine journalistische Einordnung des Interviewpartners vorgenommen zu haben. Und die Redaktion kneift, anstatt zu kämpfen.

WHAT?

Befragt wurde der Kollege Dr. Clemens zu Besonderheiten bei Mandaten mit Angeklagten, die die deutsche Rechtsordnung ablehnen. Hintergrund des Aufruhrs sind nicht die von Clemens verwandten Pfui-Worte, sondern seine Person, die als skandalös empfunden wird.

  • Clemens war in der Vergangenheit langjähriger Berater der rechtsextremen „Republikaner“ im Landtag Baden-Württembergs.
  • Von 1993 bis 2007 war er Mitglied der Partei.
  • Als Anwalt vertrat er immer wieder Akteure der rechten und rechtsextremen Szene wie den NPD-Mann Udo Pastörs.
  •  Sowohl im NSU-Prozess als auch im Mordfall Walter Lübcke verteidigte Clemens einzelne Angeklagte.
  • Der 56-Jährige ist Vorstandsmitglied der „Gesellschaft für freie Publizistik“, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird.

All das kommt bei der Vorstellung Clemens’ [1]als Interviewpartner im „Anwaltsblatt“ nicht zur Sprache. Der Jurist wird lediglich als Strafverteidiger eingeordnet, …

Redaktion knickt ein

Künftig zählt im Berliner Anwaltsblatt nicht mehr, was im Beitrag steht, sondern die journalistische Einordnung des Autors oder Interviewpartners. Der Beitrag, im übrigen ganz nett, zählt nicht mehr.

Die Redaktion läßt ausrichten:

Außerdem sei dem Berliner Anwaltsverein und der überwiegend ehrenamtlich tätigen Redaktion des „Berliner Anwaltsblatt“ das Engagement gegen Rechtsextremismus „ein zentrales Anliegen.“ Man nehme die Angelegenheit zum Anlass, sensibler mit künftigen Themenbeiträgen umzugehen. Rechtsextremem Gedankengut wolle man keine Plattform bieten, heißt es weiter aus der Redaktion.

Welch ein überflüssiger Kotau. Widerlich. Ich wünschte mir, das Engagement gegen Extremismus wäre ein zentrales Anliegen der Schriftleitung.

Es ist doch klar: Was der Kollege Dr. Clemens antwortete dürfen Sie nicht mehr lesen. Allenfalls journalistisch eingeordnet. Mit einem Label versehen: Achtung! Der Kollege vertritt (gemeint ist wohl verteidigt) Akteure der rechten Szene.

Sehr geehrte Redaktion des Berliner Anwaltsblattes: Sie haben mein Vertrauen verspielt. Sie hätten den Kollegen verteidigen müssen! Nicht mehr der Beitrag zählt, sondern Ihre Einordnung der Person. Wird sie bei jedem Autor und Interviewpartner vorgenommen? Nach welchen Maßstäben? Vielleicht könnten Sie mir auch noch das Denken abnehmen und nach dem Artikel eine politisch korrekte Bewertung verfassen? Falls ich wieder mal einen Beitrag einreiche, könnten Sie mir bitte eine Liste der Pfui-Worte zur Verfügung stellen? Mit der political correctness habe ich es nicht so.

Ein Hinweis für die, die uns noch nicht kennen: Wir verteidigen keine Taten, sondern Menschen, denen die Begehung von Straftaten vorgeworfen wird. In uns finden Sie nicht Ihren ersten Richter, sondern Verteidiger, die Ihnen ihr Wissen zur Verfügung stellen und sich dem Kampf ums Recht für Sie stellen.

 

  1. [1]Der Mann beherrscht den Apostroph! Setze ein Apostroph‚ wenn Namen‚ die auf ‚s‘ enden‚ im Genitiv stehen! Andreas Auto ist nicht gleich Andreas‘ Auto!

Telefonische Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit ist unser tägliches Geschäft. Bei Gerichten und Behörden ist das anders: Wir versuchen vergeblich, einen Gesprächspartner telefonisch zu erreichen und schreiben dann doch eine E-Mail oder einen Brief. Das kostet nicht nur uns Zeit und Geld, sondern auch (erst recht) die Behörden.

Die Behörden perfektionieren ihre Nichterreichbarkeit per Telefon. Sogar auf dem Briefkopf wird in etlichen Fällen statt einer individuellen Rufnummer oder gar der Durchwahl die Rufnummer des Bürgertelefons 115 angegeben. Anrufe dort sind für uns natürlich ebenso vergeblich.

Daß es auch anders geht, beweist das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Der Vorsitzende übersendet uns die Rechtsmittelschrift der Gegenseite (Rechtskraft wäre ja auch zu schön gewesen) und gibt die Zuständigkeiten inklusive der Durchwahlnummern an:

Diese telefonische Erreichbarkeit ist Gold wert und beispielhaft nicht nur für Gerichte. In den meisten anderen Behörden bleibt es im besten Fall bei einer Bandansage, meistens jedoch bei vergeblichem Klingeln.

Uns können Sie mannigfaltig erreichen: Kontakt

Längen im Waffenrecht

Und auf die Länge kommt es doch an

Welche Regelungen kennen das Waffengesetz (WaffG) und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in Bezug auf Längenangaben?

Zunächst zum Schießsport.

§ 6 AWaffV bestimmt die vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen:

  • Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge
  • halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt

Auch im WaffG selbst finden sich wichtige Regelungen zu Längen im Waffenrecht.

So sind beispielsweise Vorderschaftrepetierflinten, die bestimmte Maße unterschreiten, verbotene Waffen:

  • 1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt; Anlage 2 A 1 WaffG

Der Gesetzgeber definiert auch was Lang- und was Kurzwaffe ist:

  • 2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. Anlage 1 A 1 UA 1 WaffG

Das leidige Thema mit dem Führensverbot von Messern in § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG:

  • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen nicht geführt werden.

Und dann gibt es noch die Ermächtigung an die Landesregierungen in § 42 Abs. 6 Satz 1 WaffG,

  • wonach das Führen von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an bestimmten Orten verboten oder beschränkt werden kann.

Sie kennen noch weitere Regelungen zu Längen im Waffenrecht? Nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion, wir arbeiten das dann ein.

 

Unser Aktenvernichter vernichtet nach den höchsten Sicherheitsanforderungen

Durchsuchung

Zwischen 21 und 6 Uhr sind Sie vor einer Durchsuchung relativ sicher, § 104 StPO.  Ansonsten kommen die Damen und Herren regelmäßig früh morgens und halten Ihnen einen Durchsuchungsbefehl vor die Nase. Wenn Sie legaler Waffenbesitzer sind, müssen Sie allerdings damit rechnen, daß das SEK sich mit einer Ramme zuvor Zugang verschafft. Unabhängig davon, ob Sie Beschuldigter oder Unbeteiligter im Verfahren sind.

Was ist zu tun?

Ruhe bewahren! Aufsteigende Panik ist völlig normal aber nicht hilfreich. Leichter gesagt als getan. Rechts auf dieser Seite finden Sie unserer 24/7 – Notrufnummer. Bitten Sie darum, uns anrufen zu dürfen. Das wird die Polizei Ihnen gestatten und wir können Ihnen schon telephonisch beistehen bevor wir uns zu Ihnen aufmachen.

Bitten Sie die unerbetenen Besucher mit der Durchsuchung abzuwarten bis Sie den Durchsuchungsbefehl sorgfältig lesen konnten. Die Informationen aus dem Durchsuchungsbeschluß sind wichtig für das weitere Prozedere. Bewahren Sie die Ihnen zu überlassene Ausfertigung sorgfältig für Ihren Verteidiger auf!

Es passiert gar nicht so selten: Die Polizei hat sich in der Tür geirrt. Sind Sie die im Beschluß aufgeführte Person, deren Wohnung durchsucht werden soll? Falls nicht, weisen Sie die Beamten sofort auf den Fehler hin!

Welches Datum trägt der Beschluß? Derartige Beschlüsse haben ein Verfallsdatum. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, daß nach einem halben Jahr der Beschluß seine rechtfertigende Kraft verloren hat, BVerfG, Beschluss vom 27.05.1997 – 2 BvR 1992/92. Es gilt das letzte Datum der Entscheidung, also ggf. die Beschwerdeentscheidung.

Durchsuchung gem. § 102 oder § 103 StPO?

Bereits aus der Einleitung des Beschlusses ersehen Sie, wer Beschuldigter des Strafverfahrens ist. Das können Sie auch an der Paragraphenkette erkennen. Steht dort „gemäß §§ 102, 105 StPO“ oder „gemäß §§ 103, 105 StPO“? Gemäß § 102 StPO wird die Durchsuchung beim Beschuldigten angeordnet, gem. § 103 StPO die Durchsuchung bei anderen Personen.

In beiden Konstellationen gilt: Sie geben keine Einlassungen zur Sache ab! Zu einer ad hoc-Vernehmung sind Sie auch als Zeuge nicht verpflichtet. Das macht ggfls. später Ihr Strafverteidiger bzw. Zeugenbeistand. Sie lassen sich auf keinen Fall vernehmen und reden so wenig wie möglich. Auch nicht über die letzte Urlaubsreise!

Wonach wird gesucht?

Nicht in allen Fällen ist es so leicht, die Beamten von der Dursuchung abzuhalten. In einem unserer Fälle sollte in der Wohnung nach einem Mähdrescher gesucht werden. Im Regelfall und in der Praxis können Sie die Durchsuchung nicht verhindern. Die zu suchenden Gegenstände begrenzen in vielen Fällen jedoch die Durchsuchungsmaßnahmen. Wird nach einer Kalaschnikow AK-47 gesucht, scheiden viele Durchsuchungsorte aus, beispielsweise die Schmuckschatulle Ihrer Ehefrau oder die kleine Geldkassette mit dem Bargeldvorrat. Weisen Sie die Durchsuchenden ggf. darauf hin. Machen Sie sich Notizen über die Durchsuchung.

An der Durchsuchung mitwirken

Wichtig ist eine gute Stimmung. Denken Sie daran, daß die Beamten einen richterlichen Auftrag erfüllen und im Regelfall auch nicht gerne in Ihrer Wäsche wühlen. Stellen Sie die gesuchten Gegenstände ggf. zur Verfügung. Das erspart Ihnen häufig aufwendige Durchsuchungsmaßnahmen und verringert die durchsuchungsbedingte Unordnung. Geben Sie aber bitte keine Erklärungen ab. Falls Sie Ihre Paßwörter (Telephon-PIN) bekannt geben wollen, erledigt das später Ihr Strafverteidiger. Während der Durchsuchung ist dies zumindest für Telephone nicht der richtige Zeitpunkt. Sind Spezialisten mit im Durchsuchungsteam, erspart Ihnen die Herausgabe der Paßwörter vielleicht die Mitnahme der gesamten Computertechnik und die Beamten spiegeln nur die sie interessierenden Daten. Die Abwägungen sollten in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt und kühlen Herzens erfolgen.

Wenn die gesuchten Gegenstände gefunden oder bereitgestellt wurden, werden sie sichergestellt. Meist ordnet der Beschluß bereits die Beschlagnahme an. Widersprechen Sie bitte nicht der Sicherstellung/Beschlagnahme. Dies ist nicht fristgebunden und kann von Ihrem Strafverteidiger nachgeholt werden. Ansonsten verzögert es nur die Akteneinsicht und ist ohne ausführliche Begründung in der Regel erfolglos.

Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern

Insbesondere in Steuerstrafverfahren ist eine Durchsuchung bei Dritten, bspw. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern üblich. Diese müssen ihre Schweigepflicht beachten und sollten ohne konkrete Weisung ihres Auftraggebers auf keinen Fall die Unterlagen freiwillig herausgeben und müssen darauf bestehen, daß die Unterlagen beschlagnahmt werden. Hier gilt es auch schwierige Abgrenzungen zu beachten, ob es sich bspw. um beschlagnahmefreie Mandatsunterlagen (Handakte) handelt. Dies wird in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit häufig nicht zu klären sein. Wir klären das dann später gemeinsam mit Ihnen und der Steuerfahndung/Staatsanwaltschaft.

 

Bild einer Geldkiste mit Polizeibeamten

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

[lwptoc]

Berlin: Anschrift, Telephon, Sprechzeiten, Fahrverbindungen

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin
Ullsteinstr. 66
12109 Berlin

Tel.:(030) 9024 32-500
Fax:(030) 9024 32-900
E-Mail: poststelle@fa-fahndung-und-strafsachen.verwalt-berlin.de

Fahrverbindungen:
U-Bahn U6 Ullsteinstraße
Bus 170 Colditzstr./Ullsteinstr.

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 09 bis 15 Uhr, Freitag bis 14 Uhr.

Der Bereitschaftsdienst, der u.a. auch Anzeigen entgegennimmt, ist morgens immer eine Stunde früher und nachmittags eine Stunde länger erreichbar. Nur nicht Freitag. Da ist die Erreichbarkeit für die Anzeigenerstattung nicht so wichtig. Dafür dürfen Sie Donnerstags mit einer Erreichbarkeit bis 18 Uhr rechnen.

Finanzamt für Fahndung und Strafsachen

Spätestens wenn Sie diese 5 Worte in Ihrem Schriftverkehr finden, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger aufsuchen.

Die Namen und Zuständigkeiten sind ein wenig verwirrend, teilweise unterscheiden sich nur die Namen, nicht die Aufgaben:

  • Straf- und Bußgeldsachenstelle (StraBu),
  • Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bustra),
  • Steuerfahndungsstelle (SteuFa),
  • Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA),
  • Finanzamt für Fahndung und Strafsachen(FA FuSt)[1],

Steuerfahndung

Die Damen und Herren sind im Bereich aller Berliner Finanzämter für die Steuerfahndung zuständig. Das sind die, die morgens freundlich klingeln, einen Durchsuchungsbefehl vorlegen und Ihnen selbstverständlich gestatten, unsere Notrufnummer 01805/72 5333 (=01805/RA JEDE[2] 0,14 €/Min. aus dem Festnetz; maximal 0,42 €/Min. aus Mobilfunknetzen) anzurufen, damit wir Ihnen bei der Durchsuchung beistehen.

Dies ist also die Kriminalpolizei der Steuerverwaltung. Sie ermittelt bei dem Verdacht einer Steuerstraftat – so steht es in § 386 AO. Hier sieht der Verteidiger in Steuerstrafsachen die ersten Stellschrauben. Vielleicht ist die Ermittlung des Sachverhaltes bei der Staatsanwaltschaft besser aufgehoben?

Ihre Beamten haben gem. § 404 AO im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung und ihnen steht das Recht auf Durchsicht der Unterlagen zu; ihre Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Strafsachenstelle

Das ist die „Staatsanwaltschaft“ der Finanzverwaltung in Sachen, in denen sie gem. § 386 Abs 2 AO die Ermittlungen selbständig durchführt, § 399 Abs 1 AO. Demgemäß ist einer Ladung nachzukommen und dem Verteidiger ist nicht nur die Anwesenheit gestattet, er hat auch ein Hinweis- und Fragerecht (Nr. 34 II AStBV 2020). Eine Aussage des verteidigten Beschuldigten wird allerdings die Ausnahme sein. Und auch im Steuerverfahren hat der Zeuge das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Strafsachenstelle ist in der Regel auch die Bußgeldstelle.

Bußgeldstelle

Es gibt ja nicht nur Steuerstrafsachen, sondern auch Bußgeldverfahren in Steuersachen. Einzelheiten verraten Ihnen die §§ 378 ff AO.

Im Straßenverkehr beispielsweise ist meist die Polizei die Bußgeldbehörde. In Steuersachen das gem. § 387 AO zuständige Finanzamt [3]

Zuständigkeitsregelungen für Berlin

Wenn Sie sich über die besonderen Regelungen der Zuständigkeit der Berliner Finanzämter informieren wollen (wer ist für die Vergnügungssteuer zuständig?): Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin (Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung – FÄZustVO) vom 8. Dezember 2021

Ein Tip zum Schluß

Hadern Sie nicht mit sich, weil Sie so lange gezögert haben. Vergangenheit läßt sich nur schwer ändern[4] – Zukunft läßt sich mit Hilfe Ihrer Verteidiger gestalten.

  1. [1]Berlin und Niedersachsen
  2. [2]Sie wissen doch: Auf der Tastatur ist jedem Buchstaben eine Zahl zugeordnet, sogenannte Vanity-Nummern.
  3. [3]§ 409 AO
  4. [4]vgl. Wikipedia: Erinnerungsverfälschung