Happy Birthday…
Grundgesetz!
Heute vor 67 Jahren wurde unserer Grundgesetz erlassen. Morgen jährt sich sodann der Jahrestag seines Inkrafttretens.
Zur Feier des Tages der Link zum BGBl. Nr. 1 S.1.
PS: Es geht deshalb nicht in Rente…
Grundgesetz!
Heute vor 67 Jahren wurde unserer Grundgesetz erlassen. Morgen jährt sich sodann der Jahrestag seines Inkrafttretens.
Zur Feier des Tages der Link zum BGBl. Nr. 1 S.1.
PS: Es geht deshalb nicht in Rente…
Mein erster Instinkt war die Nachahmung Böhmermanns. Die durch meine Erziehung gesetzten Grenzen kann ich aber nicht so einfach einreißen.
Also beleidigungsfrei:
Herr Maas, entweder sind Sie maßlos dumm oder Sie sind moralisch völlig verdorben. Wann immer ich etwas über Sie lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Ab und an habe ich das hier auch kommentiert: Maas in der Hauspostille
Aber Ihre Stellungnahme zur geplanten Rehabilitierung der gem. § 175 StGB Verurteilten schlägt dem Faß den Boden aus:
„Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können“, sagte der Minister. Der Paragraf 175 sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen. „Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.“ Die Urteile sollten aufgehoben und das Rechtsgutachten dabei berücksichtigt werden, sagte Maas.
Hervh.hier. Quelle: ZEIT.de 11.05.2016
Wenn ich derart maasig über die Justiz herzöge, wäre das vielleicht noch erträglich. Aber wie sollen nun die Richter und Staatsanwälte mit dem erklärten Vertrauensverlust des Bundesministers umgehen?
Herr Maas, ich hätte da noch ein paar Gedanken. Beispielsweise zur Rehabilitation der wegen Mundraubs Verurteilten. Oder: Vor ein paar Monaten habe ich eine Staatsanwältin kennengelernt; die Staatsanwältin hat Anklage wegen des Diebstahls von verderblichen Lebensmitteln aus dem Mülleimer eines Supermarktes durch einen Bedürftigen erhoben. Vielleicht auch mal eine Rehabilitation der der von Fehlurteilen Betroffenen? Nicht durch das Urteil, sondern einen vernünftigen Geldbetrag für jeden erlittenen Tag Freiheitsstrafe [1]?
Und Sie, haben Sie Ihr juristisches Examen im Saarland durch politische Verbindungen erstritten? Sie bezeichnen rechtskräftige Urteile der Vergangenheit als Unrecht. Einfach so. Irgendwann im Studium sich mal mit dem Thema der Rückwirkung beschäftigt, oder war an dem Tag der Dozent erkrankt?
Bitte, wenn es Ihnen nur ums Geld geht: Ich stelle mich auf den KuDamm und sammle für Sie wenn Sie mir versprechen zurückzutreten. Wenn es Ihnen um Ruhm geht. Treten Sie zurück mit der Begründung, Sie seien den Anforderungen nicht gewachsen. Sie lügen nicht und der Vorgang wäre einmalig.
Gespräch in Berlin mit einer Pfarrerin über den Termin für einen Trauergottesdienst:
Ist Samstag, der XY, möglich?
Samstag? Kommt nicht in Frage, Samstags habe ich immer frei.
Die Kolumne Fischer im Recht hat zumindest Unterhaltungswert. Immerhin, er klagte sich erfolgreich auf die Position des Vorsitzenden Richters am BGH.
Seit Jahren[1] bemängelt er die Praxis der Strafsenate: Im Beschlußverfahren gilt das Vier-Augen-Prinzip. Der Berichterstatter berichtet den anderen vier Richtern die Sach- und Rechtslage; außer ihm kennt nur noch der Vorsitzende die Akte (vielleicht) aus eigener Anschauung.
Ich hatte das zum Jahresende kurz angeführt: Happy New Year, Miss Sophie.
Und dann traf mich schier der Schlag:
Er (Fischer) hat … eine statistische Erhebung der Revisionen beim 2. Strafsenat über einen Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt und veröffentlicht. Sie ergab, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Person des Berichterstatters und der Erfolgsquote der Revisionen bestehe.
Das Ergebnis wissen wir alle. Nur, ist es wissenschaftlich fundiert ermittelt? Fischer schrieb dazu:
Es wäre daher von außerordentlich hohem Wert gewesen, die Frage durch eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung bei allen Strafsenaten zu überprüfen. Doch ein Forschungsprojekt zweier renommierter strafrechtlicher Lehrstühle an deutschen Universitäten, das 500 Revisionsakten nach wenigen formalen Gesichtspunkten auswerten wollte, wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.(Hervoh. hier)
Quelle: Die Augen des Revisionsgerichtes
Unter Hinweis auf das vorstehende Zitat habe ich am 18.01.2016 beim Bundesgerichtshof einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)[2] gestellt, mir den Vorgang in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Eingangsbestätigung von der Poststelle, Zwischennachricht von einer ausgewachsenen Richterin am Landgericht als Wissenschaftlicher Mitarbeiterin am BGH und nun die Mitteilung eines Richters am BGH,
Da durch Ihren Antrag Belange Dritter berührt sind, habe ich diesen mit gleicher Post Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sobald mir diese vorliegt, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.
Also hat Fischer doch keinen Witz gerissen. Es ist ernst. Es ist zum Heulen. Nach drei Monaten immer noch keine Entscheidung des BGH. Der Sachverhalt scheint doch einfach:
Was ist daran spannend oder soll verheimlicht werden? Hat Fischer etwa recht:
wurde vom BGH nicht genehmigt, nachdem vier von fünf Strafsenaten dem Anliegen entgegentraten: Es könnten, meinten sie, vielleicht Persönlichkeitsrechte von Richtern verletzt werden, die früher einmal Fragezeichen oder Bemerkungen in die Revisionsakten gekritzelt haben.
Er hat bestimmt nur einen Witz gerissen. Einen ganz schlechten. Wenn er Recht hat, erhalte ich einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß der Informationszugang Persönlichkeitsrechte der Richter verletzen würde. Wenn ich dann einen Antrag nach dem IFG stelle, mir den Zugang zum Vorgang über den ablehnenden Bescheid zu gewähren, würde dieser mit der Begründung abgelehnt, der Informationszugang würde Persönlichkeitsrechte …
Aus meinem Antrag ergeben sich interessante Fragestellungen. Nein, ich meine nicht, daß nach § 7 Abs. 5 IFG der Informationszugang innerhalb eines Monates erfolgen soll. Bspw.: Sind die Strafsenate Dritte im Sinne des IFG? Welche Anfragen sind zu stellen?
Wir werden uns nach einem Spezialisten für das IFG umsehen und werden wohl bald die Sammelbüchse für das Klageverfahren rumgehen lassen. Welche Behörde entscheidet eigentlich über den Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung?
Dr. Schmitz & Partner
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