Anwalt für Anwälte

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Früher, ja früher, da war das anders.

Da hatten die Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammern noch Anwaltskompetenzen. Sie wußten, wie es in einem Anwaltsbüro zuging. Früher gab es keine Fraktionen in den Vorständen der Rechtsanwaltskammern.

Und heute?

Heute hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin beispielsweise 6 Abteilungen, die für die Bearbeitung der Beschwerden gegen Rechtsanwälte im Kammergerichtsbezirk zuständig sind. Es gibt zwei Fraktionen: Die der Rechtsanwälte und die der Klammeranwälte [1]. Einige dieser Klammeranwälte haben keine Berufserfahrung als Rechtsanwalt [2].

Sie haben aber über Beschwerden gegen Rechtsanwälte zu entscheiden. Ihnen ist noch nie ein Mandant begegnet, der einen Beratungshilfeschein zum Gespräch vorlegt, sie haben aber über die Bescherden dieses Mandanten zu entscheiden. Rechtsanwälte haben in der Regel noch nie den Entscheidungsprozeß eines Großunternehmens in einer Rechtsfrage erlebt. Sie haben aber auch nicht über die Beschwerde eines Vorstandes der XY-AG über ihren Abteilungsleiter Recht zu entscheiden.

Spätestens seitdem es die Klammeranwälte gibt, ist deren Sachverstand in den Vorständen der Kammern erforderlich. So wie auch der Sachverstand der Großkanzleien in den Vorständen gefragt war und ist.

Sind die Klammeranwälte im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin überrepräsentiert? Besuchen Sie den Link und bilden sich Ihre eigene Meinung.

Machen Sie bitte mit der Meinungsbildung gleich weiter:

Uns beauftragt ein Rechtsanwalt. Es war eines der ganz schwierigen Gespräche. So wie der Arzt keine Patienten mit Approbation herbeisehnt, ist der Anwalt als Mandant nicht die Traumbesetzung. Was hat der Kollege über seinen Auftraggeber geschimpft. Er war zutiefst über den Vorwurf in der Beschwerde betroffen. Ich war bei seinen Gesprächen mit dem Beschwerdeführer nicht dabei. Ich kann es nicht beurteilen.

Auf die Beschwerde antwortet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer dem Mandanten des Kollegen wie folgt:

nach eingehender Prüfung Ihrer Beschwerde vom 00.00.0000 haben wir das Verfahren eingestellt.

Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich:

Unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt XY lassen sich diejenigen Vorwürfe, die berufsrechtliche Relevanz entfalteten, nicht beweisen. Da die Verhängung einer berufsrechtlichen Maßnahme jedoch den Nachweis einer Verfehlung erfordert, hatten wir das Verfahren einzustellen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Ihnen aufgrund der uns obliegenden Verschwiegenheitspflicht keine weiteren Informationen geben können. Außerdem weisen wir vorsorglich noch einmal darauf hin, dass zivilrechtliche Fragen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich gehören. Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen

Ob dieses Bescheides patzt dem Kollegen der Kragen.

Ich meine: Zu recht!

Im Klartext steht doch da:

Wir haben keine Lust, Ihre Beschwerde individuell zu beantworten und schicken Ihnen daher diesen Textbaustein:

Ihr ehemaliger Anwalt hat uns auf Ihre Beschwerde geantwortet. Was er uns geantwortet hat, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

Sie haben uns viele Vorwürfe geschildert, von denen nur ein Teil in unsere Zuständigkeit fällt. Welche, behalten wir für uns.

Die in unsere Zuständigkeit fallenden Vorwürfe können Sie nicht beweisen. Bätsch!

Suchen Sie sich einen Anwalt, zur Not auch eine Anwältin.

Zunächst einmal unterliegt die Stellungnahme des Kollegen nicht der Verschwiegenheit. Ganz im Gegenteil! Die Kammer hat dem Beschwerdeführer die Stellungnahme zumindest im Umfang ihrer Tatsachenbehauptungen bekanntzugeben. Wie soll er sonst die Möglichkeit bekommen, auf wahrheitswidrige Behauptungen ggf. Beweise vorzubringen?

Das ist halt die Crux derartiger Textbausteine. Derjenige, der ihn entworfen hat, hat mehr Verstand als der Verwender. Der Baustein mit der Verschwiegenheit bezieht sich nämlich auf den Fall, daß nach Auffassung des Vorstandes ein Berufsrechtsverstoß gegeben ist. Wie die Sanktion aussieht unterliegt der Verschwiegenheit, nicht die Stellungnahme des Beschwerdegegners.

Der von der Kammer verwandte Text mag unter Anwälten noch angehen, gegenüber einem Rechtsuchenden, vielleicht auch nicht besonders gebildetem Beschwerdeführer, ist er unangebracht. Der „normale“ Beschwerdeführer gehört sicherlich nicht zum Klientel der Klammeranwälte. Gleichwohl muß ihm in verständlicher Art und Weise, so, daß es auch der Fachmann versteht, mitgeteilt werden, was Sache ist.

Sie haben Herrn Rechtsawalt XY vorgeworfen, daß er den Prozeß verloren hat. Außerdem habe er vor Gericht keine weiße Krawatte getragen und er habe Sie nicht darüber informiert, daß Sie einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe haben.

Es ist uns nicht erlaubt, die Tätigkeit des Rechtsanwaltes fachlich zu überprüfen. Eine solche Überprüfung findet letztlich durch die Gerichte statt. Nähere Einzelheiten würde Ihnen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl erläutern.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer darf nur Verstöße gegen das Berufsrecht verfolgen. Das Berufsrecht kennt keine Verpflichtung, vor den Gerichten mit einer weißen Krawatte zu verhandeln. Der Verstoß gegen diese Tradition darf daher nicht von uns beanstandet werden.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen. Der Rechtsanwalt muß jedoch nicht jeden Mandanten auf diese Möglichkeiten hinweisen, sondern nur dann, wenn er einen Anhaltspunkt dafür hat, daß sein Auftraggeber einen solchen Anspruch haben könnte.

Sie haben berichtet, Sie hätten Herrn Rechtsanwalt XY auf Ihre finanzielle Situation hingewiesen, die eine Bezahlung der Gebühren nicht erlauben würde. Herr XY hat auf Ihre Beschwerde mitgeteilt, daß er bereits im ersten Beratungsgespräch offen die Kosten angesprochen habe und Sie geantwortet hätten, er solle sich keine Sorgen machen, Sie hätten da was zurückgelegt, was allemal reichen würde.

Wir waren bei dem Gespräch nicht dabei. Beide Aussagen sind nicht miteinander vereinbar. Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, daß Herr Rechtsanwalt XY oder Sie lügen. Wir haben keine Möglichkeit zu entscheiden, was der Wahrheit entspricht und sehen auch keine Möglichkeiten dafür, die Wahrheit zu ermitteln. Wir hatten daher das Verfahren einzustellen.

Gegebenenfalls bestehende zivilrechtliche Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Uns ist eine Rechtsberatung nicht gestattet. Falls Sie eine Beratung wünschen, fragen Sie bite eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Warum das alles?

Die nächste Kammerversmmlung mit Vorstandswahlen wird

am Mittwoch, 8. März 2017, um 15:00 Uhr, im Maritim Hotel Berlin, Stauffenbergstraße 26, 10785 Berlin,

stattfinden.

Alle zwei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes aus [3]. Ca. 14 tausend Anwälte in Berlin sind wahlberechtigt, von denen bestenfalls ca. eintausend an der Wahl teilnehmen. Sie entscheiden, welche Rechtsanwälte die Anwaltschaft in Berlin repräsentieren.

Wir brauchen im Berliner Vorstand Anwälte für Anwälte. Auch diejenigen Anwälte, die keine Klammeranwälte oder Anwälte aus Großkanzleien sind, brauchen eine angemessene Vertretung im Vorstand.

Sie ärgern sich über Entscheidungen des Berliner Vorstandes oder der Kammerversammlung?

Haben

Sie

gewählt?

  1. [1]§ 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO: Abweichend von § 12 Absatz 4 BRAO haben Syndikusanwälte ihren Beruf unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)“ oder „Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)“ auszuüben, (kurz: Klammeranwälte)
  2. [2]Warum sie dann entgegen § 65 Nr. 2 BRAO im Vorstand sitzen, wird der AGH zu entscheiden haben.
  3. [3]§ 68 Abs. 2 BRAO
Krieger schläft

Ich liebe Baden

Es geht mir hier nicht um Hygiene.

Ich wurde in Baden sozialisiert. Ich weiß: Es gibt Badische und Unsymbadische.

Und manchmal gehen mir die Badener [1] furchtbar auf den Keks. Beispielsweise, wenn sie Entscheidungen treffen, die mich mit dem Gefühl der Ohnmacht zurücklassen. Da gibt es so eine Kammer eines badischen Landgerichtes; Sie wollen eine Durchsuchung Live erleben?

Aber jetzt sind sie definitiv zu weit gegangen und untergraben meine Autorität in der Lehrlingsausbildung.

Insubordination!

Was bilden die sich eigentlich ein. Diese, diese, diese … Aargh!

Paginieren und foliieren – was ist der Unterschied?

Ich muß weiter ausholen, damit Sie mich verstehen:

Herr Jede, ich habe die Amtsakte kontrolliert und gescannt. Sie ist auch ordnungsgemäß paginiert!

Das letzte Wort sprach die Auszubildende mit einem unglaublichen Triumph in der Stimme aus. Sie kennt mich mittlerweile gut und wußte, was passieren wird:

Frau Brewer! Akten werden nicht paginiert, sondern foliiert!.

Mit einer unglaublichen Geste legte sie mir die unsymbadische Ermittlungsakte aus Baden auf den Tisch und zeigt mit dem Finger auf die Zahl „1“ in der oberen rechten Ecke des ersten Blattes.

 

 

Na und? Blatt 1!

Nein, Seite 1!

und blättert um zu Blatt 2 der Akte, dort findet sich die Zahl „3“ rechts oben am Blattrand. Und so fort, „5“, „7“, „9“ …

Tatsächlich. In der Akte sind nicht die Blätter numeriert, sondern die Seiten. Man war aber sparsam (auch die in Baden können sparen) und hat nur die Vorderseiten der Blätter numeriert.

Ich habe mich dann doch noch rausreden können und darauf verwiesen, daß dies ja nur meine Aussage bestätige: Man könne das Blatt (lateinisch: folium) markieren oder die Seite (lateinisch: pagina). Paginieren und Foliieren sei halt ein Unterschied.

Badischer Aktenknoten

Das Beste kommt zum Schluß:

 

Badischer Aktenknoten

Sie sehen den Badischen Aktenknoten auf der Rückseite der Akte.

In Baden werden die Akten nicht wie wohl sonst überall in der Mitte des Blattes gelocht [2], sondern am oberen Rand.

Mit dem Badischen Aktenlocher, zu beziehen über den Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW), werden zwei Löcher mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm und einen Abstand von 43 mm zueinander und einem Abstand zum linken Rand von ca. 15 mm und zur Oberkante von 20 mm gelocht. Also ganz weit oben links (klicken Sie oben auf den Akt des Grauens).

Mit Hilfe des Aktenstechers als Fädelhilfe wird die Badische Aktenschnur durch die Löcher geführt und auf der Rückseite der Akten mittels des Badischen Aktenknotens verbunden.

Das Ganze nennt sich Badische Aktenheftung und ist eine sehr praktische Angelegenheit und sollte dringend bundesweit, ach was, europaweit eingeführt werden. Wie der Knoten gemacht wird? Auch dafür gibt es im Internet Anleitungen: Hier

Die freundliche Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle hat mir zugesagt, mich den Knoten beim nächsten Besuch zu lehren. Bis dahin soll ich einfach eine Schleife machen, sie bringe das schon in Ordnung für mich.

Ich liebe Baden! [3]

Jedenfalls verteidigen wir auch erfolgreich in Baden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne in badischer Mundart: Kontakt

  1. [1]Es heißt ja auch nicht Frankfurtser.
  2. [2]Selbstverständlich gibt es dafür eine ISO-Norm: ISO 838
  3. [3]Vorzugsweise im warmen Wasser – (Bodensee – aber nur die badischen Strandabschnitte)

ReFa-Azubi gesucht

Wir suchen zum 01.08.2016 eine pfiffige Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten[1] – gerne auch Wechsler.

Wir bieten einen technisch sehr gut ausgestatteten Arbeitsplatz, ein vielseitiges Aufgabengebiet und ein tolles Team mit freundlicher Arbeitsatmosphäre.

Motivation, Zuverlässigkeit und perfektes Deutsch in Wort und Schrift zählen zu Ihren Stärken?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Diese senden Sie bitte als .pdf an

Frau Isabel Hoffmann

 

Urkunde_Ausbildung_RAK_k

Tipps für die Bewerbung – oder auch nicht – Hier!

  1. [1]Hinweis AGG:
    Nein, wir diskriminieren nicht nach Geschlechtern! Selbstverständlich ist es für unsere Einstellungsentscheidung völlig egal, ob es ein Bewerber oder eine Bewerberin ist. Wir wollen uns vom Gesetz (§§ 11, 7 I AGG).) nicht zu sprachlichen Ungeheuern im Text verleiten lassen. Die in unseren Texten ggfl. verwandten Genera sind nicht zur Diskriminierung des jeweils anderen Geschlechtes bestimmt.

Rechtsanwälte für Werbung mißbraucht

Honorar

Der Mieter fragte, ob die vom Vermieter geforderte Mieterhöhung in Ordnung sei.

Nein, ist sie nicht!

Bereits jetzt ist die Miete höher als der Mietspiegel hergibt. Die vom Mandanten zu bezahlende Vergütung beträgt 176,12 €

Diese Rechnung schicken wir der Rechtschutzversicherung und bitten gleich um eine Deckungszusage für das erwartete gerichtliche Verfahren.

Zurück kommt die oben im Auszug wiedergegebene Deckungszusage. Sehen Sie irgendeinen Zusammenhang mit unserer Forderung?

Sie haben recht! 176,12 € ist weniger als 154.000 €

Da haben wir ja nochmal Glück gehabt. Wir müssen natürlich diesen Dreckszettel auch noch an den Mandanten weiterleiten, der sich freuen wird, daß die Versicherung nicht nur unsere Rechnung zahlt, sondern sogar bis zu 154.000 € zahlen würde, ja wenn. Von der Zahlung unserer 176,12 € schreiben die ja nichts, aber …

RSV_Bla-bla

Wir sollen ganz viel für die Versicherung erledigen. Das soll natürlich nicht gezahlt werden. Der Mandant will es nicht zahlen und die Versicherung auch nicht. Wir sollen aber deren Arbeit erledigen.

Kein Wort zu unserer Rechnung.

176,12 €

Na ja, schauen Sie doch mal beim RSV-Blog vorbei! Über den wächst mittlerweile Gras. Schade!

Herr(ch)enlos

Aus der Werbung der Senatsverwaltung  für das neue Berliner Hundegesetz:

Hundehalter und Hundeführer werden verpflichtet, zur Beseitigung von Hundekot Beutel oder andere geeignete Utensilien wie beispielsweise eine Plastiktüte bei sich zu führen. Der Verstoß gegen die Mitführpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Haufen

 

 

Und nu?