Da veröffentlichen die Medien Informationen aus einer Verschlußsache und keinen scheint das zu interessieren.
Ist in diesem Land alles öffentlich, incl. der Notdurft? Eine Kleine Anfrage[1] der Fraktion DIE LINKE wird beantwortet. Die der Anfrage zugrunde liegenden Informationen sollen vom Bundesnachrichtendienst stammen.
Die Antwort der Bundesregierung wird in Teilen als Verschlußsache eingestuft. § 4 II Nr. 4 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) definiert den Geheimhaltungsgrad VS-NfD:
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.
Das ist die niedrigste Sicherheitsstufe. Es gibt dafür keinen eingeschränkten Empfängerkreis, der auch keine Sicherheitsüberprüfung erlitten haben muß.
Es gibt einen, der die Information weitergeben hat und einen, der sie dann veröffentlichte.
War es das wert? Die Informationen hat jeder aufmerksame Zeitungsleser oder wer Bekannte hat, die in der Türkei leben. Es verwundert nicht, daß die Bundesregierung zu dieser Einschätzung gekommen ist, sie ist zwingend.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-08-18 11:02:032016-08-18 11:02:03Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch = Pressemitteilung?
Flug Berlin – Nizza. Selbstverständlich ist für das aufzugebende Gepäckstück ein extra Entgelt fällig.
Für diesen Preis läßt sich Eurowings, immerhin eine Tochter der Lufthansa, einiges an Extras einfallen:
Das Gepäckstück wird nicht in derselben Maschine mit dem Fluggast befördert. Kann passieren. Verursacher war die Sicherheitskontrolle des Berliner Flughafens, die das Gepäckstück einer Handkontrolle unterzog. Das dauerte.
Das Gepäck fliegt mit der nächsten Maschine nach Nizza? Mitnichten!
In Nizza gibt es keine Vertretung der Eurowings. Die Damen am Lufthansa-Counter verweisen darauf, daß sie mit Eurowings bzw. Germanwings nichts zu tun haben. Die Tochter ist halt selbständig geworden und was die Mutter da über die Tochter sagt – das gehört sich nicht zitiert.
Eurowings hat sich einen Handling-Agent in Nizza geholt. Die Aviapartner wickelt den Gepäckverlust – die Gepäckverspätung – ab. Immerhin, die Mitarbeiter dort sprechen nicht nur französisch, sondern auch englisch.
Der Koffer steht in Berlin. Eurowings nutzt nicht die Möglichkeit des Transportes über Düsseldorf oder eine andere Möglichkeit, das Gepäck so schnell wie möglich zum Kunden zu bringen. Man hält es auch nicht für erforderlich, den Kunden zu informieren, bspw.: „Machen Sie sich keine Sorgen, das Gepäck ist da – wir bringen es mit Flug XY123 nach Nizza.“
Am vierten Tag nach Abflug des Kunden kommt der Koffer auf dem Flughafen in Nizza an. Rechtzeitig, um für den Rückflug in Empfang genommen zu werden. Ich werde telephonisch über die Ankunft informiert – am fünften Reisetag. Vorher bange Fragen: Ist er geklaut, kommt er irgendwann an? Es ist in der Zwischenzeit nicht zu erfahren, daß der Koffer in Berlin steht und nicht verloren ist. Telephonisch ist nur nach ewiger Wartezeit der Handling Agent zu erreichen: „Wir haben keine Informationen.“
Wenn einmal der Wurm drin ist: Mehrere Autounfälle führen dazu, daß ich die Maschine für den Rückflug nicht erreiche. Keine Vertretung von Eurowings am Flughafen, der Handling Agent hat bereits Feierabend. „Sie müssen ein neues Ticket kaufen. Im Internet.“ Eine Vertretung von Eurowings gibt es in Nizza nicht – ich habe es schon erwähnt -.
Nun, dann frage ich bei Eurowings nach der Rückehr über das Kontaktformular und per eMail wegen der Rückerstattung der Kosten und einer Entschädigung für die Gepäckverspätung an und erhalte folgende Eingangsbestätigung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um uns zu schreiben.[1] Ihr Anliegen ist uns wichtig und wird daher einem unserer Kundenbetreuer persönlich zugeordnet[2]. Wir bitten um Verständnis, dass die aktuelle Bearbeitungszeit 5 Wochen betragen kann[3]
Ich habe verstanden, sehr geehrte Damen und Herren von der Eurowings. Ich bin bisher nicht mit der Konkurrenz geflogen und will es auch künftig nicht. Ich werden Ihnen aber diese Art des Umgangs mit mir nicht versüßen. Es wird teuer für Ihre Gesellschaft werden. Teurer als die Personalkosten für eine anständige Abwicklung des Vertrages. Der geringe Streitwert der Klage wird dazu führen, daß Sie Ihre eigenen Klammeranwälte mit der Bearbeitung beschäftigen müssen oder 1. Klasse-Anwälte ordentlich dafür bezahlen müssen.
[1]Dieses Dankeschön kann man doch nur falsch (oder doch richtig) verstehen: „Haben Sie nichts anderes zu tun?“↩
[2]Bin ich blöd oder ist dieser Satz tatsächlich völlig sinnfrei? Aus einer Zuordnung an einen Mitarbeiter soll ich schließen, daß die mich ernst nehmen?↩
[3]Sehr geehrte Damen und Herren der PR-Abteilung. Ich habe so viel Verständnis, daß Sie sich nicht die Zeit nehmen um mein Ihnen angeblich wichtiges Anliegen zu bearbeiten, daß ich nach Ablauf von zwei Wochen ohne Kommentar eine Klage beim Gericht einreichen werde.
Und noch ein Gedanke: Wenn Ihnen mein angeblich so wichtiges Anliegen bis zu 5 Wochen Wartezeit wert ist, wie wichtig ist Ihnen eigentlich die Wartung der Maschine und die Ausbildung des Personals?
Wenn Sie derartige automatische Antworten verschicken, die wohl kaum vom Auszubildenden stammen, sondern von recht weit oben zumindest abgesegnet sein sollten: Wes Geistes Kind sind die Mitarbeiter des mittleren Managements? Beschäftigen Sie überwiegend Praktikanten? Ist diese „Qualität“ symptomatisch?↩
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-08-15 16:34:282016-08-15 16:34:28Von einem der ausflog, das Gruseln zu lernen
[toc]Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15) hatte mit einem „Langsteher“ zu tun. Als Langsteher verstehen wir im Folgenden ein Fahrzeug, dass zwischen Produktion und erster Zulassung ganz lange auf Halde gestanden hat. Das Besondere bei der neuen Entscheidung ist, dass der Bundesgerichtshof das Langstehen im Hinblick auf das Vorliegen eines Sachmangels bei einen späteren Verkauf durch den ursprünglichen Erstbesitzer als Gebrauchtwagen zu prüfen hatte.
Die Entscheidung soll jetzt aber nicht im Vordergrund stehen – Spoiler: Es stellt bei einziger Angabe der Erstzulassung keinen Sachmangel dar.
Im Folgenden schauen wir uns lieber die zugrunde liegenden wertbildenden Begrifflichkeiten an:
Warum gibt es „Langsteher“
Vertragshändler haben einen Vertrag mit dem Hersteller. Dieser regelt, dass der Vertragshändler eine bestimmte Anzahl von Neuwagen abnehmen muss. Es ist hierbei unbeachtlich, ob der Vertragshändler eine Kunden für den Wagen hat. Er muss die Fahrzeuge abnehmen. In den meisten Fällen kann der Vertragshändler die verschiedenen, in bestimmten Stückzahlen abzunehmenden Modelle, selbst konfigurieren. D.h. er bestimmt die Motorisierung, Ausstattung, Stoffe/Leder und die Innen- und Außenfarbe.
Das kann aber auch schief gehen und der Vertragshändler trifft z.B. bei Volumenmodellen (je nach Hersteller z.B. Klein- und/oder Kompaktwagen, Mittelklasse usw.) nicht den Geschmack seiner Kunden, die einen „vorrätigen“ Neuwagen kaufen möchten. Die „vorrätigen“ Neuwagen bieten dem Kunden den Vorteil, dass er natürlich nicht die Bestell- und Lieferzeiten des Herstellers abzuwarten braucht.
So kann es passieren, dass die tolle grüne Mittelklasselimosiniene mit der knallroten 80er Jahre Velourinnenausstattung, ohne Automatik, Navi und dem größten Motor (nur ein Beispiel) die nächsten Monate auf dem Lagerplatz des Vertragshändlers rumsteht.
Nach 12 Monaten sagt dann der Bundesgerichtshof, dass es kein Neuwagen mehr ist. Was nun?
Solche „Langsteher“ mag dann kein Kunde haben. Da man für diese Fahrzeuge eh hohe Rabatte gewähren muss, werden sie dann auf den Händler für einige Tage zugelassen. Manche Vertragshändlerverträge sehen dann Zuschüsse vom Hersteller vor, um entsprechend höhere Rabatte ohne größere Verluste anbieten zu können. Oder man schiebt solche Fahrzeuge im Bündel günstig an z.B. Mietwagenfirmen weiter.
Wie erkenne ich den Langsteher?
Baujahr
Das Baujahr beschreibt den tatsächlichen Zeitpunkt der Herstellung. Es steht nirgends am Fahrzeug, sodass nur der Hersteller und ggf. der Vertragshändler mit Hilfe der Fahrgestellnummer genaue Angaben machen kann.
Modelljahr
Die Produktion von Fahrzeugen unterliegt ständigen (Verschlimm-)Besserungen. Stellt sich im Produktionszeitraum heraus, dass z.B. verwendete Bauteile dauernde Reklamationen hervorrufen, werden sie bei der Produktion durch andere z.T. Verbesserte ersetzt. Dies geschieht vornehmlich nach dem Wechsel des Modelljahres.
Wann ein Modelljahr beginnt und endet, bestimmt nicht der Kalender sondern der Hersteller. Bei Audi oder VW wechselt das Modelljahr in der Regel nach den Werksferien. D.h. ab August/ September 2016 beginnt das Modelljahr 2017.
Erstzulassung
Die Erstzulassung sagt über den Herstellungszeitpunkt nichts aus. Sie gibt nur an, wann eine Zulassungsbehörde erstmals die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) in die Hände bekam, das Fahrzeug erstmals zum öffentlichen Verkehr zugelassen wurde und erstmals eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgefertigt wurde.
Wie erkenne ich nun das Baujahr?
Das ist gar nicht so einfach. In Deutschland ist es z.B. nicht vorgeschrieben, dass der Herstellungszeitpunkt in der Fahrzeugidentifikationsnummer codiert ist.
Der Vertragshändler weisd das aber und wird auf Nachfrage ggf. die Fahrgestellnummer prüfen (durch die EDV in einigen Sekunden) oder in den Unterlagen zur Fahrzeugbestellung (beim Neuwagenkauf) nachschauen und zumindest das Modelljahr mitteilen können.
Einfacher haben es z.B. Käufer bei VW/Audi Modellen. Hier ist das Modelljahr in der Fahrgestellnummer codiert. Die 10. Stelle gibt hierüber Aufschluß:
A = 1980 oder 2010
B = 1981 oder 2011
C = 1982 oder 2012
D = 1983 oder 2013
E = 1984 oder 2014
F = 1985 oder 2015
G = 1986 oder 2016
H = 1987 oder 2017
J = 1988
K = 1989
L = 1990
M = 1991
N = 1992
P = 1993
R = 1994
S = 1995
T = 1996
V = 1997
W = 1998
X = 1999
Y = 2000
1 = 2001 oder 1971
2 = 2002 oder 1972
3 = 2003 oder 1973
4 = 2004 oder 1974
5 = 2005 oder 1975 oder 1965
6 = 2006 oder 1976 oder 1966
7 = 2007 oder 1977 oder 1967
8 = 2008 oder 1978 oder 1968
9 = 2009 oder 1979 oder 1969
0 = 1970
Hierbei sind dann wieder die Eigenheiten des Begriffs „Modelljahr“ (siehe oben) zu berücksichtigen.
Tipp: Seitenscheibe
Schauen Sie doch mal auf die im Fahrzeug verbauten Schreiben. Auf jeder Scheibe ist eine Ziffer angebracht (0-9). Die sagt Ihnen, wann die Scheibe hergestellt wurde. Die Ziffer ist immer die letzte Ziffer des Herstellungsjahres. Z.B. steht die 6 für die Jahre 1996, 2006, 2016.
Bei Gebrauchtwagen schauen Sie sich aber die Seitenscheiben an, da Frontscheiben ab und an ausgetauscht werden müssen.
Dies ist dann ein sichtbares Indiz für ein bestimmtes Produktionsjahr des Autos. Natürlich muss man ein bisschen mitdenken. Bei einer Erstzulassung im Februar 2016 ist dann natürlich eine 5 in der Scheibe für 2015 in Ordnung. Die Teile müssen ja erstmal zur Produktionsstätte des Herstellers. Bei dem neusten Modell des Herstellers steht dann die 6 auch nicht für 1996.
Gegen 23 Uhr wurde die Berliner Polizei durch einen Anwohner in die Sprengelstraße (Berlin-Wedding) gerufen.
Gegen den Willen des Mieters hatte sich eine Spinne Zugang zu seinem Bad verschafft.
Die Polizei hat die Spinne vorläufig festgenommen. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer Gefährderansprache konnte die Spinne dann entlassen werden.
An der Cote d’Azur achten die deutschen Touristen vielleicht auf Taschendiebe. Wer sich hier für ein paar € ein Messerchen kauft, das nicht mit dem Laguiole-Binchen verziert ist, sondern geteilte Griffe hat – Butterfly-Messer – hat in Deutschland ein massives Problem am Hals.
Einzelheiten finden Sie auf unserem Spezialangebot Deutsches Waffenrecht oder Sie fragen mich ab nächster Woche persönlich.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gif00Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2016-08-11 17:52:092016-08-11 17:52:091000 Jahre Knast
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