Berliner Polizei wird in Zukunft die Berliner tasern…

Blackhahn down…anstatt sie im Fall der Fälle anzuschießen.

Dies ist sinngemäß der Pressemitteilung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 31.08.2016 zu entnehmen.

Die Beamten der Abschnitte 32 und 53 – zuständig u.a. in Mitte und Kreuzberg – sollen versuchsweise mit Tasern ausgerüstet werden. Der Gebrauch der sog. Distanz-Elektroimpulsgeräte darf nur unter den Vorraussetzungen erfolgen, die für den Gebrauch einer Schusswaffe erforderlich wären.

Die Funktion der neuen Waffen ist leicht erklärt: Sie schießt an zwei isolierten Drähten befestigte Projektile mit Widerhaken auf den Angreifer. Die Projektile verhaken sich in der Kleidung bzw. Haut des Betroffenen. Dadurch ist dann ein elektrischer Kreis geschlossen. Es fließt dann ein elektrischer Strom, der den Betroffenen außer Gefecht setzt.

Bzzzzzz…Brutzel…

PartGmbB – Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Da flattert mir die Klage einer größeren deutschen Stadt auf den Tisch. Vertreten durch den Oberbürgermeister.

Extrem schlecht gemachte Klage. Ich bin aber über den Streitwert begeistert: 1,5 Mio.

Kann mir jemand erklären, warum eine Stadt eine Kanzlei beauftragt, die stolz im Briefkopf die Bezeichnung

X, Y & Partner PartGmbB

trägt? Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Na klar, werden jetzt einige sagen. Mindestens 2,5 Mio € Versicherungssumme pro Partner.

Das kann man aber auch versichern, wenn man trotzdem mit Kopf und Kragen haftet.

Ich bin dafür zu altmodisch. Wir haften hier mit Kopf und Kragen. Versichert sind wir auch. Wir haften unseren Mandanten unbeschränkt.

Vielleicht motiviert uns das zu besonderen Leistungen? Eine Klage wie diese, wäre bei uns nicht aus dem Haus gegangen.

Am 01.01.2015[1] gab es bundesweit 3.716 Partnerschaftsgesellschaften mit Beteiligung von Rechtsanwälten, darunter 843 PartGmbB.

In Berlin 392 Partnerschaftsgesellschaften und 88 erklären ihren Mandanten auf dem Briefpapier, daß sie für ihre Fehler nicht haften wollen.

Man muß sich das doch auf der Zunge zergehen lassen: Da kommt ein Mandant und zahlt Geld dafür, daß der Rechtsanwalt für ihn eine Leistung erbringt. Der sagt aber:

Das Geld nehme ich gerne. Wenn ich aber etwas falsch mache und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht, dann zahle ich nicht dafür.

Lassen Sie jemanden Ihr Auto fahren, der nicht für einen eventuellen Schaden aufkommen will? Aber Sie geben ihm Ihren Rechtsfall? 1,5 Mio?

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  1. [1]Große Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer

Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen

VierAugen

 

Die erneute Zusammenführung des Gepäcks mit dem Fluggast würde den gesamten Abfertigungsablauf negativ beeinflussen und für viele Fluggäste – ggf. also auch für Sie – und den Flughafen eine erhebliche Belastung darstellen. Um die Abfertigungsprozesse in Ihrem Interesse so reibungslos wie möglich zu gestalten und eine höchstmögliche Flugpünktlichkeit zu gewährleisten, werden diese weiteren Gepäcküberprüfungen am Flughafen Tegel weitgehend ohne Beisein des Passagiers durchgeführt. In diesem Fall normiert das Gesetz den Flughafen, die Gepäckstücke zu öffnen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG). Dazu öffnen speziell qualifizierte Mitarbeiter die Gepäckstücke in Anwesenheit des Mitarbeiters der Luftsicherheitsbehörde, der die Kontrolle durchführt. Das Prüfergebnis wird auf umliegendem Öffnungsprotokoll schriftlich festgehalten (Vier-Augen-Prinzip). Da die Durchführung des Verfahrens in unmittelbarer Nähe der Gepäckverladung stattfindet, kann eine hohe Flugpünktlichkeit sichergestellt werden.

Dieses am Flughafen Berlin-Tegel angewandte Verfahren wird auch an anderen deutschen Verkehrsflughäfen erfolgreich praktiziert.

In den Hosentaschen findet man dann auch zwei Einwegfeuerzeuge, die der Einfachheit halber an Ort und Stelle entsorgt werden.

Jetzt fühle ich mich wirklich sicher. Man behelligt mich nicht einmal, sondern filzt mein Gepäck in meiner Abwesenheit, ich kann in der Lounge beruhigt meinen Tee schlürfen. Und wegen des Vier-Augen-Prinzips muß ich auch keine Angst haben, daß mir was untergeschoben wird. Alles dient nur unserer Sicherheit. Und es sind nicht nur qualifizierte Mitarbeiter, sondern speziell qualifizierte Mitarbeiter.

Ein Mitarbeiter einer Behörde filzt das Gepäck. Da war doch ‚mal was? Eigenwillige Assoziationen.

Das LuftSiG verweist auf die EU VO 2320/2002 [1]

  1. [1]VERORDNUNG (EG) Nr. 2320/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt

BVerfG: Kannst Dich selbst vertreten! Gibt keine PKH sondern Fristverlängerung!

Huhn
Eine offensichtlich zu wortgewandte Beschwerdeführerin stellte beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf PKH als die Stellungnahme der Gegenseite zu ihr nach Hause flatterte.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 11. August 2016 – 2 BvR 1754/14, 2 BvR 1900/14) beschloss:

Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts waren abzulehnen.

Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung (seit BVerfGE 1, 109 ) davon aus, dass im Verfahren der Verfassungsbeschwerde für den Beschwerdeführer die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entsprechend anzuwenden sind. Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ). Sie wird nur gewährt, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwalts unbedingt erforderlich ist, weil der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ).

Die Beschwerdeführerin ist ausweislich der Verfassungsbeschwerdeschriften in der Lage, ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Sie vermag den Sachverhalt sowie die Rechte, die sie geltend machen will, klar darzustellen und dabei auch juristisch zu argumentieren. In den Anträgen auf Prozesskostenhilfe trägt sie vor, auf die Stellungnahme der Prozessbevollmächtigten der Bundesregierung nicht „in so kurzer Zeit selbst“ antworten zu können und die fachliche Unterstützung eines Rechtsanwalts zu benötigen. Dem damit geltend gemachten erhöhten Zeitaufwand für ihr eigenes Tätigwerden kann mit einer Fristverlängerung begegnet werden. Die der Beschwerdeführerin bisher zur Stellungnahme eingeräumte Frist wird bis zum 30. September 2016 verlängert.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch = Pressemitteilung?

agent-1294795_640Da veröffentlichen die Medien Informationen aus einer Verschlußsache und keinen scheint das zu interessieren.

Ist in diesem Land alles öffentlich, incl. der Notdurft? Eine Kleine Anfrage[1] der Fraktion DIE LINKE wird beantwortet. Die der Anfrage zugrunde liegenden Informationen sollen vom Bundesnachrichtendienst stammen.

Die Antwort der Bundesregierung wird in Teilen als Verschlußsache eingestuft. § 4 II Nr. 4 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) definiert den Geheimhaltungsgrad VS-NfD:

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann.

Das ist die niedrigste Sicherheitsstufe. Es gibt dafür keinen eingeschränkten Empfängerkreis, der auch keine Sicherheitsüberprüfung erlitten haben muß.

Es gibt einen, der die Information weitergeben hat und einen, der sie dann veröffentlichte.

War es das wert? Die Informationen hat jeder aufmerksame Zeitungsleser oder wer Bekannte hat, die in der Türkei leben. Es verwundert nicht, daß die Bundesregierung zu dieser Einschätzung gekommen ist, sie ist zwingend.

Interessant zum Thema eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Geheimschutzrecht – Voraussetzungen und Folgen der Einstufung von Informationen als Verschlusssachen“ und das Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) als Anlage 7 zur VS-Anweisung

  1. [1] War es Aktuelle asylpolitische Fragen in Bezug auf die Türkei BTDrS 18/9339 ?