Rauch(warn)melderpflicht – jetzt auch in Berlin

smoke-1568953_640Rauch(warn)melderpflicht – jetzt auch in Berlin

Als letztes Bundesland hat es Berlin tatsächlich geschafft, seine Bauordnung zu ändern und die Rauchwarnmelderpflicht einzuführen – ging ja schneller als der BER …

Ab 01.01.2017 müssen in Wohnungen die Rauchmelder vorhanden sein – dies gilt zunächst jedoch nur für Neubauten; für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.

Nun muss Berlin ja immer irgendetwas anders als alle anderen machen: Die Pflicht besteht für alle Aufenthaltsräume außer Küchen und für alle Flure. In anderen Bundesländern hat man das Ganze auf Schlaf – und Kinderzimmer (und natürlich Flure) begrenzt.

Das ist doch gut, oder? Ehrlich gesagt: Ich finde es übertrieben. Wie immer wurde das Ganze seitens der Politiker nicht so richtig durchdacht – und vor allem an der Realität vorbei. Gerade in Berlin gibt es einen großen Bestand von Altbauwohnungen, die 4 und mehr Zimmer haben. Auch sind diese Wohnungen häufig so verwinkelt, dass es nicht nur mehrere Flure gibt, sondern diese auch „um die Ecke“ gehen (bedeutet, dass zwei Rauchmelder installiert werden müssen) und es fast immer eine ehemalige Mädchenkammer gibt, die im Regelfall direkt hinter der Küche liegt (das wird dann lustig beim intensiven Kochen).

Gerade bei dieser Kammer fängt nun für den Vermieter / Eigentümer die Detektivarbeit an: Wie nutzt denn der Mieter diese Mädchenkammer? Die einen nutzen die Kammer vielleicht als Arbeitszimmer (aha, Einbau ist Pflicht) während die anderen sie lieber als Stauraum oder für die Waschmaschine benutzen (äh, Einbaupflicht??) – na egal, die vom Vermieter beauftragte Fachfirma (muss ja ordnungsgemäß nach DIN 14676 installiert werden) wird´s schon richten.

Und wer muss zahlen? Die Politiker jedenfalls nicht. Zunächst darf der Vermieter / Eigentümer in Vorkasse gehen und – wenn er eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung gemacht hat – auf die Mieter umlegen. Da Mieter in Deutschland schon mal gerne über Blumenkästen und Fußmatten in Hausfluren gerichtlich streiten, kann man auf die nächste Klagewelle gespannt sein.

Und was es mit der Wartung (= Batteriewechsel und Funktionstest)?

§ 48 Berliner Bauordnung: „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, der Eigentümer oder die Eigentümerin übernimmt diese Verpflichtung selbst.“

Wenn also der / die Eigentümer/-in die Wartung übernimmt, ist der Mieter haftungsrechtlich fein raus, darf aber mehr zahlen und wird im Regelfall wieder einmal einen Vormittag von der Arbeit frei nehmen müssen um den Techniker in die Wohnung zu lassen.

Wenn der Eigentümer bzw. dessen Hausverwaltung die Organisation jedoch nicht übernehmen will, ist der Mieter oder „sonstige Nutzungsberechtigte“ (= Untermieter, erwachsene Kinder etc.) in der Pflicht, also in der Haftung. Da Rauchmelder naturgemäß an der Decke befestigt werden, muss er sich zunächst eine geeignete Leiter an-/beschaffen (Altbaudeckenhöhe ab 3,80 m aufwärts), sich dann Wartungsintervalle überlegen und diese dann auf Termin legen.

Hier stellen wir uns dann die über 80jährige, alleinlebende Rentnerin vor, wie sie das dann so bewerkstelligt…. Oder auch den Sozialhilfeempfänger, der erstmal einen Antrag auf Anschaffung von Leiter und Batterien beim zuständigen Amt stellen darf…

Tag der Jura-Studentinnen

wonder-woman-552109_640Gestern war Weltmädchentag. Heute rufe ich zum Jura-Studentinnentag aus. Der Kollege Hoenig fragt zu Soko-Wismar nach der Rechtslage. Viel zu schwierig.

Aber jeder hat die Heldentat der syrischen Flüchtlinge bei der Festnahme des gesuchten Landsmannes mitbekommen. Wie ist die Rechtslage? Freiheitsberaubung, Körperverletzung?

Denn der „Jedermann-Paragraph“ § 127 StPO ist wohl nicht einschlägig, da nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt. Wie begründet wohl der Staatsanwalt die Einstellung der Ermittlungen?

Krankmeldungen und Flugsicherheit

halloween-1001677_640Sicherlich sind einige der Mitarbeiter der Airline arbeitsunfähig erkrankt. Die statistisch auffällige Häufung gibt wohl jedem zu denken.

Mir auch.

Ich soll mein Leben Menschen anvertrauen, die sich aus taktischen Gründen arbeitsunfähig melden? Die damit dokumentieren, daß sie nicht bereit sind, sich an Recht, Gesetz und Verträge zu halten? Für einen wilden Streik zu feige?

Wer sagt mir, daß sie die Regeln einhalten, die meine Sicherheit während des Fluges gewährleisten sollen? Keinen Alkohol innerhalb der Sperrfristen trinken? Die erforderlichen Kontrollen vornehmen? Nicht selbst entscheiden, welche Regeln ihnen sinnvoll erscheinen und sie einzuhalten bereit sind?

Wüßte ich, wer es ist, ich würde nicht freiwillig mit den Feiglingen fliegen. Dazu bin ich zu feige.

Sie ziehen eine ganze Branche in den Dreck.

Aber sie finden breite Zustimmung in Teilen der Gesellschaft [1] Jedenfalls ist es so am Stammtisch zu vernehmen. Und Ärzte, die Krankschreibungen ohne Untersuchung vornehmen, kennt wohl auch jeder.

  1. [1]

    Ihr wisst nich viel, weil ihr nicht wisst
    Und wissen wollt, was Deutschland ist.

    Hoffmann von Fallersleben, Meusels gelehrtes Deutschland, aus: Unpolitische Lieder, 1842; zitiert aus dem Vorwort von Christian Bommarius, Wir kriminellen Deutschen, 2004

Ich werde alt

bureaucracy-1016169_640seit so vielen Jahren verteidige ich in Steuerstrafsachen aber es scheint immer schlimmer zu werden. Kistenweise hat die SteuFa Unterlagen mitgenommen.

Mir flattert der dazugehörige Durchsuchungsbefehl auf den Tisch. Die Anforderungen an die Begründung derartiger Beschlüsse sind sehr hoch, das Bundesverfassungsgericht versteht da relativ wenig Spaß.

Was mögen die Karlsruher wohl zu dieser mehr als knappen Begründung sagen?

Der Beschuldigte ist der Hinterziehung von Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer für die Zeiträume 2012 bis 2014 zu Gunsten der XY durch Unterlassung der entsprechenden Erklärungsabgabe verdächtig.

Im Hinblick auf § 30 AO entfällt eine weitere Begründung.

Welche künftigen Arbeitserleichterungen bieten sich da:

  • Im Hinblick auf das Sozialgeheimnis entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf das Bankgeheimnis[1] entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht entfällt eine weitere Begründung.
  • Im Hinblick auf die anwaltliche Schweigepflicht entfällt eine weitere Begründung.
  • Vielleicht auch im Hinblick auf das richterliche Beratungsgeheimnis?

Da fehlen nicht ein paar Gründe, da wird überhaupt nichts Nachvollziehbares dargestellt, kein Lebenssachverhalt geschildert. Wie kann sowas einen Richtertisch verlassen?

Wenn ich die Akte bekomme werde ich bestimmt feststellen, daß der Beschluß 1:1 dem Antrag des Finanzamtes entspricht.

Wissen Sie was ein Kompositum ist? Erklärungsabgabe ist wohl ein Determinativkompositum, bei dem das erste Substantiv das zweite bestimmt. Es handelt sich also um eine Abgabe, genauer: Erklärungsabgabe. Vgl. Tisch + Decke = Tischdecke. Das Erstglied bestimmt das Zweitglied. Erklärung bestimmt Abgabe.

Was ist eine Abgabe? Abgabe (steuer-rechtlich) ist eine kraft öffentlichen Rechts begründete Geldzahlungspflicht an den Staat zur Erzielung von Einnahmen. Zu den Abgaben zählen Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben.[2].

Eine Abgabe auf Erklärungen, so wünschenswert sie auch sein mag, kennt das geltende Recht aber nicht. Ihr Unterlassen kann also keine Strafbarkeit begründen.

Aber ist ja egal, nicht wahr? Wir alle wissen ja schließlich was gemeint ist. In ein paar Jahren braucht es nichtmal diesen semantischen Schwachsinn, ein allgemeines Grunzen wird die Begründungserfordernisse erfüllen, suum cuique – Sau quiekt.

Vom Unterschied zwischen der Unterlassung und dem Unterlassen will ich hier nicht berichten. Der eine oder andere wird mich verstehen.

  1. [1]gibt es nicht
  2. [2]http://www.juraforum.de/lexikon/abgabe

Terminsbericht Anwaltsgerichtshof Berlin Wahlanfechtung

hahn-1307980_640Heute fand die Verhandlung der Klage zweier Berliner Anwälte vor dem Anwaltsgerichtshof Berlin statt. Beklagter ist die Rechtsanwaltskammer Berlin und die betroffenen Klammeranwälte wurden beigeladen.

Die Rechtsanwälte hatten die Wahlen 2015 angefochten. Heute fand die Verhandlung vor dem 1. Senat statt. Die neue Präsidentin des AGH führte in den Prozeßstoff ein und die Beteiligten hatten die Gelegenheit zu ausschweifenden Erläuterungen.

Am besten gefiel mir das Argument, daß alle Kammern so verfahren würden. Diese Behauptung wurde auch mit einem Beweisantrag untermauert.

Den Klägern wurde eine Schriftsatzfrist gewährt und Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde anberaumt.

Wir haben einen Terminsbericht erstellt und werden ausnahmsweise auch den Verkündungstermin besuchen.

Den Terminsbericht finden Sie: Hier