Lieber Kfz-Haftpflichtversicherer: NäNäNäNääää – Mietwagenkosten satt und die Rache des Versicherers…

img_0135Eigentlich habe ich mich nur über die jährliche Nachricht meines Kfz-Haftpflichtversicherers zur Neueinstufung geärgert und nehme die Entscheidung des Landgerichtes Saarbrücken, Urteil vom 23. September 2016 – 13 S 53/16 – zum Anlass zu meckern.

Der Leitsatz lautet wie folgt:

Rechnet der Unfallgeschädigte seinen Schaden konkret ab, sind Mietwagenkosten grundsätzlich für die gesamte erforderliche Ausfallzeit zu leisten, d.h. für die im konkreten Fall notwendige Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich der Zeit für die Schadensfeststellung und ggfl. einer angemessenen Überlegungszeit. Auch konkret eingetretene Verzögerungen wie sie etwa durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, muss der Schädiger jedenfalls im üblichen Rahmen hinnehmen.

Was hat das jetzt mit der jährlichen Neueinstufung zu tun hat fragen Sie. Ich denke eine ganze Menge.

Aber mal langsam:

Ich durfte in der Mitteilung meines Versicherers lesen, dass ich jetzt auf SF 18 / 28 % fahre. Check, dass doch gut – runtergestuft.

Danach folgte dann ein im Versicherungsslang verstecktes HaHa. Es las sich ungefähr wie:

Fein gemacht kein Unfall gebaut, wir mussten zum Glück nix zahlen, ist aber egal wir machen jetzt teurer…

Na gut das versicherte Risiko wird ja jährlich neu bewertet, ok. Mein Auto ist auch alt und nur noch „Führerscheinanfänger“ zerheizen diesen Model. Mmmmh.

Geärgert hat mich dann die Begründung (aus dem Gedächtnis rekonstruiert):

Lieber Vollidiot Leider wurden in diesem Jahr ganz viele Unfälle gebaut und nur Du warst die Ausnahme. Deshalb mussten wir ganz viel Geld ausgeben, um die Schäden zu regulieren. Doof ist jetzt, dass die gierigen Automobilehersteller unerwartet in einem extremen und fast unfassbaren Rahmen die Ersatzteilpreise erhöht haben. Außerdem sind die Werkstätten auch alle gierig. Deshalb mussten wir Deine Versicherungsprämie trotz neuer niedrigerer SF-Klasse erhöhen.

Was hat das mit der Entscheidung des Landgerichtes Saarbrücken zu tun? Hat mein Versicherer noch die gierigen Geschädigten vergessen? Eher nicht. Dass die Mietwagenkosten zu erstatten sind, liegt nach minimalem Nachdenken auf der Hand.

Was mich geärgert hat ist, dass mein Versicherer vergessen hat, seine Ersparnis für Schulungen seines Personals abzuziehen, die dazu führen, dass sie ständig unnötige Verfahren wie dem zitierten veranlassen und verlieren, was wiederum die Kosten erhöht.

Persönlich hatte ich in diesem Versicherungsjahr mehre solcher Verfahren für unsere Mandanten gegen „meinen“ Versicherer, die völlig unnötig waren und nur dazu gedient haben, die Prämienerhöhung durch die Hintertür bei mir zu kompensieren (leider zum Schaden der anderen Versicherten).

Ich bin ja schon immer so freundlich den Sachbearbeitern die passende Rechtssprechung mitzuteilen, damit sie die Schreiben vll. jemanden zeigen, der das versteht. Klappt aber offensichtlich nicht immer.

Lieber Versicherer, bitte optimiere doch mal Deine Schadensabwicklung, bevor Du die Schuld auf „andere“ schiebst.

PS: Wer erkennt meinen Versicherer?

Definitionshoheit

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Der bisherige OLG-Richter Alexander Meyberg wurde zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wird Mitglied des IX. Zivilsenats.

titelte die LTO Legal Tribune Online. Sie erklärte dem Leser dann auch das Aufgabengebiet:

Der IX. Zivilsenat, dem Meyberg vom Präsidium zugeteilt wurde, befasst sich vornehmlich mit dem Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater.

Herzlichen Glückwunsch, Herr Meyberg!

Stimmt halt nicht alles, was so in den Zeitungen steht.

Ansprüche von und gegen Rechtsanwälte und Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte wegen Pflichtverletzungen (IX. Senat) sind zivilrechtliche Ansprüche und haben mit Berufsrecht wenig zu tun.

Für das Berufsrecht ist der Senat für Anwaltssachen zuständig.

Aberr woher sollte der Autor der LTO das auch wissen, er hat aus der Pressemitteilung des BGH zitiert.

Die Pressestelle sollte es allerdings besser wissen. Obwohl, ein Zyniker schrieb in seinem Berufsrechtskommentar, daß die Bezahlung der Fachliteratur keine Berufspflicht im Sinne des § 43 BRAO darstelle (weder Satz 1 noch Satz 2).

Irgendwann lassen es sich die Kammermitglieder nicht mehr gefallen

wird dem abermaligen Verlegungsantrag des Klägervertreters widersprochen. Die Angelegenheit wurde bereits einmal vertagt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Angelegenheit nicht vertretbar ist.

Vorstand der Rechtsanwaltskammer
i.A.
RA Rudi Ratlos
Geschäftsführer

Die Abteilung des Vorstandes hatte keine Rüge verhängt, sondern will die Sache wg. der grundsätzlichen Bedeutung vor den BGH bringen und hat deshalb eine mißbilligende Belehrung ausgesprochen.

Der Geschäftsverteilungsplan des AGH war fehlerhaft, worauf ich vor der Verhandlung verwiesen habe. Es erfolgte die Aufhebung des Termins, die Bekanntgabe eines geänderten Geschäftsverteilungsplanes und ein neuer Termin wurde anberaumt, der in eine fünftägige von mir gebuchte Fortbildungsveranstaltung fällt. Auf meinen deswegen gestellten Verlegungsantrag gibt die Kammer diese Stellungnahme ab.

Falsch. Dumm. Eine Frechheit.

Die Rechtsanwälte haben die Vertretung, die sie verdienen (gewählt) haben und die Kontrolle der Geschäftsführung (des Präsidenten) obliegt dem Vorstand.

In Berlin wird am 08.03.2017 gewählt.

Schauen Sie hier: ProKammer.de

Na gut, Klammeranwalt.de klappt auch :-)

SoIsses

Bye, bye – Airbnb

finger-gesture-237567_1280Vermeintlich politisch korrektes Verhalten der Kunden soll durchgesetzt werden.

Da erreicht mich am späten Samstagabend eine Mail, daß sich ab Dienstag die Regeln des Vertrages ändern. Das Airbnb-Community-Bekenntnis.

Wenn ich dem nicht zustimme, kann ich nicht mehr über Airbnb verreisen. Ich will hier nicht über die praktische oder rechtliche Absurdität schreiben oder die interessante Fristsetzung.

Wehret der Anfänge. Morgen ist die Bank nicht mehr bereit, mir ein Konto zur Verfügung zu stellen wenn ich Links-/Rechtsextreme verteidige? Political Correctness war hier auf dem Blog schon öfter das Thema.

Was maßen diese Leute sich eigentlich an, was wollen die von mir?

Du erklärst dich bereit, jeden [1] respektvoll, vorurteilsfrei und unvoreingenommen zu behandeln.

Einen Großteil meines Lebens habe ich damit verbracht, sinnvolle Vorurteile zu entwickeln. Wenn eine Regenwolke auf mich zukommt, ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, daß ich naß werde. Wenn ich einen Mann mit Priesterkragen sehe, könnte es tatsächlich ein Priester sein? Wenn mir einer mit einem Hakenkreuz-Tattoo auf der Stirn entgegenkommt, wird es wohl kein Priester sein?

Was soll das für ein Respekt sein, wenn ich den Mann noch nicht kenne? Ich werde auch weiterhin Mütter besonders respektvoll behandeln und dem Enkel-Trick-Betrüger meinen Respekt verweigern. Und selbstverständlich bin ich voreingenommen. Und kann es gar nicht anders sein. Ich kann einem Mann, der Auschwitz überlebte, nicht unvoreingenommen gegenübertreten.

Hat eigentlich irgendeiner derjenigen Idioten, die das verzapft haben, sich jemals mit Psychologie und menschlicher Kommunikation [2] beschäftigt?

  1. [1]– unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft, Volkszugehörigkeit, einer Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung oder Alter –
  2. [2] Gleichnamiger Titel von Watzlawick sei wärmstens empfohlen

HighIQ und Tuifly

heiko-und-tuifly

Gefunden am 21.10.2016 auf der Internetpräsenz des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Ich schreib jetzt lieber doch nicht was ich denke.

Wie, Sie meinen, so jemand darf nicht Justizminister sein?

Na, dann zeigen Sie mir doch mal die Vorschrift, die einen Mindestverstand erfordert!

Der darf das.

Oder wollen wir über juristische Kategorien von „dürfen“ und „nicht dürfen“ diskutieren? Das kostet dann wenigstens keine Steuergelder.