Erörterungen vor der Hauptverhandlung

Das Gesetz sieht in § 202a StPO die Möglichkeit der Erörterungen mit den Verfahrensbeteiligten vor.

Gemeint ist das Verfahrensstadium vor Eröffnung des Hauptverfahrens in Strafsachen. Hier haben Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Gelegenheit, sich über die Anklage und das weitere Verfahren informell auszutauschen.

Uns ist kein Fall erinnerlich, wo es uns gelungen wäre, in einem solchen Gespräch die Zulassung der Anklage zu verhindern.

In der Regel beschränken sich solche Erörterungen auf die Präsentation miteinander unvereinbarer Strafvorstellungen seitens der Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Dies ist zu kurz gesprungen, wie das nachfolgende Zitat aus der Verfügung eines Vorsitzenden treffend belegt:

Nach der Auffassung der Kammer erfüllen solche Gespräche bereits dann ihren Sinn, wenn sie die Kommunikation personalisieren und dazu beitragen, überflüssige Konfrontationsrituale zu vermeiden.

Eine Terminsgebühr wird damit jedoch nicht verdient.

 

Coins

Teure Erstberatungsgebühr

Nach unseren Erfahrungen mit der Waffenbehörde sah es mau aus für die Wünsche des Mandanten. Ich habe ihm von einem Verfahren abgeraten und die Sache lang und breit mit ihm beraten.

Dafür hat er 190 € Erstberatungsgebühr berappt.

Das war ihm nicht genug, er ging noch zu einem anderem Rechtsanwalt und dieser riet ihm zum vollen Programm:

  1. Verwaltungsverfahren vor der Verwaltungsbehörde
  2. Verfahren vor der Widerspruchsbehörde
  3. Einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht

Dreieinhalbtausend EUR später hatte er es vom Verwaltungsgericht schwarz auf weiss: es bleibt bei der Entscheidung der Waffenbehörde.

Woher ich das weiß? Er kam mit einer Schachtel Pralinen vorbei und erzählte uns die Geschichte.

Fragen Sie uns – gut investiertes Geld. Abraham Lincoln sagte es bereits:

A lawyer’s time and advice are his stock in trade

 

Olaf Tank – Verfahren eingestellt

Wir berichteten bereits mehrfach über die Verfahren gegen den ehemaligen Abo-Fallen-Anwalt Olaf Tank aus Osnabrück.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Landshut hat nach neun Verhandlungstagen und gefühlten mehr als 50 Zeugen das Verfahren eingestellt, da die

mögliche Schuld des Angeklagten nach der Durchführung einer längeren Hauptverhandlung und unter Berücksichtigung der umfangreichen Nachermittlungen gering erscheint und ein öffentliches Interesse an der Verfolgung nicht mehr besteht.

Eine unaufgeregte Hauptverhandlung, die gekennzeichnet war von

  • außergewöhnlicher Sachkunde des Gerichtes im IT-Bereich
  • keinerlei bajuwarisch – preußischen Feindseligkeiten
  • breitestem niederbairisch des Berichterstatters
  • einem im Gegensatz zum Anklageverfasser der Objektivität verpflichteten Vertreter der Staatsanwaltschaft

diente der Aufarbeitung der umfangreichen Vorwürfe.

Außer Spesen nix gewesen!

Die tanzen SamBA

Die Senatsverwaltung für Justiz hat einen Sammelfonds für Geldauflagen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen (SamBA) eingerichtet. Das Kammergericht berichtet:

In den Sammelfonds fließen Geldbeträge aus Zahlungsauflagen ein, die im Zusammenhang mit Strafverfahren erteilt werden. Die Mittel werden gemeinnützigen Organisationen für konkrete Maßnahmen im Bereich der

  • Opferhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Straffälligen- und Bewährungshilfe
  • Gesundheits- und Suchthilfe sowie zur
  • Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Die Geldauflage, beispielsweise im Rahmen des § 153a StPO, kann einer konkreten Organisation zukommen oder dem SamBA.

Sicherlich förderlich ist die Entscheidung, die konkreten Empfänger der Zahlungen aus dem Fonds zu benennen, was für die letzten Jahre erfolgt ist: Liste der Empfänger mit Stand 11.10.2017

Einige Beträge sind fünfstellig. Grund zum Tanzen für die gemeinnützigen Organisationen.

Dieser Fonds stand 2016 an zweiter Stelle der Empfänger, an erster Stelle mit über 5 Mio € steht die Staatskasse; so die Übersicht über die Empfänger der Geldauflagen insgesamt für das Land Berlin. Wo das Geld für die Staatskasse hingeht, kann dem Haushaltsplan des jeweiligen Landes entnommen werden.

Ob es sinnvoll ist, mit der Zahlung einer Geldauflage das Verfahren zu beenden? Wir beraten Sie!

 

 

Hinweise Einsichtnehmenden

ist das denn politisch korrekt?

 

Hinweise für Einsichtnehmenden:

Diese Akten dürfen an andere Stellen nicht ohne Einwilligung der Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden! Diese Seite ist Aktenbestandteil und darf nicht entfernt werden!
Es wird gebeten, die Versendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR (KV 9003 GKG) an die Landesjustizkasse Chemnitz, IBAN: DE568.70000000087001500, BIC: MARKDEF1870, unter Angabe des folgenden Rechnungskennzeichens im Verwendungszweck (Referenznummer), zu überweisen: 123456000000 AE XXX Js XXX/17 Sorglos

Da wird aus dem im Adressfeld Angegebenen ein Einsichtnehmender. Wir bekommen die Akte und wenn wir der Bitte auf Zahlung nicht nachkommen – kommt eine Mahnung. Eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung haben wir – wenn wir den Anweisungen folgen – nicht in der Akte.

Ob es wohl datenschutzrechtlich zulässig ist den Namen des Mandanten bei der Zahlung anzugeben? Geht die Bank schließlich nichts an und ist für die Verbuchung nicht notwendig (solange nur eine Beschuldigte in der Akte geführt wird).

Wer hat dieses weit verbreitetet Formular entworfen?

Dürfen sich an Allerheiligen Scheinheilige in Bundesländern Gedanken machen, in denen der Tag kein Feiertag ist?