Abschreibung Einbauküche

Vereinbarter „Zuschlag Schönheitsreparaturen“

Vermieter – seit Jahren zum Thema Schönheitsreparaturen von den Gerichten gequält – werden kreativ: ein Großvermieter hatte die Faxen dicke und übernahm im Mietvertrag selbst die Ausführung der Schönheitsreparaturen und stellte klar, dass sich der dafür in der Miete enthaltene Kostenansatz auf derzeit 0,87 € je Quadratmeter monatlich berechne, weswegen er im Mietvertrag folgende Positionen vereinbarte: eine „Grundmiete“, eine Betriebskostenvorauszahlung und einen monatlichen „Zuschlag Schönheitsreparaturen“.

Es kam wie es kommen musste: Die Mieter unterschrieben den Mietvertrag, zahlten ein paar Monate ohne Beanstandung – und verklagten dann den Vermieter auf Rückzahlung des bereits erbrachten Zuschlags und wollten festgestellt haben, dass sie zur Zahlung dieses Zuschlags nicht verpflichtet seien.

Überraschung: Der BGH sah keinen Grund für die Zulassung der Revision, gab jedoch (Hurrah!) einen sogenannten Hinweisbeschluss, indem er kundtat, dass auch bei Zulassung der Revision die Klage der Mieter keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Der neben der „Grundmiete“ im Mietvertrag ausgewiesene „Zuschlag Schönheitsreparaturen“ ist eine Preis(haupt)abrede, die nicht der Kontrolle auf ihre inhaltliche Angemessenheit unterliegt. Ungeachtet des gesonderten Ausweises des Zuschlags neben der „Grundmiete“ stellt dieser ein Entgelt für die Hauptleistungspflicht (Gebrauchsgewährungs- und Gebrauchserhaltungspflicht) des Vermieters dar und hat somit für das Mietverhältnis rechtlich keine Bedeutung; er stellt beide Vertragsparteien nicht anders, als wäre eine um diesen Zuschlag höhere Grundmiete von Anfang an ausgewiesen worden. In beiden Fällen hätte der Mieter den Gesamtbetrag zu entrichten und zwar unabhängig davon, ob und welcher Aufwand dem Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen tatsächlich entsteht. Die Position „Zuschlag Schönheitsreparaturen“ ist lediglich ein Hinweis des Vermieters auf seine interne Kalkulation.

Bei späteren Mieterhöhungen gehört der Zuschlag zur Ausgangsmiete, die mit der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vergleichen sein wird.

Auch eine im Mietvertrag vereinbarte Quotenabgeltungsklausel (unwirksam, weil auf starrer Berechnungsgrundlage) machte den Zuschlag nicht unwirksam, da der Mietvertrag unmissverständlich klarstellt, dass die Schönheitsreparaturen dem Vermieter obliegen.
BGH, Hinweisbeschluss vom 30.05.2017 – VIII ZR 31/17

Sie ziehen aus und wissen nicht, ob die vertragliche Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen wirksam ist? Fragen Sie uns: – Kontakt –

Coins

Polizeiliche Vorladung

In der Post liegt eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Wie reagiert man am besten, worauf ist zu achten?

Aufgepaßt Ihr lieben Jäger und Sammler: Der Datenschutz gilt auch im Wald!

Der aktuelle Fall spielt im Saarland, wo der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einem begeisterten Jäger und Jagdpächter ein Merkblatt zum datenschutzkonformen Einsatz von Tierbeobachtungskameras im Wald zukommen ließ. Dies erfreute den Jägersmann vor allem deshalb nicht, weil dem Merkblatt ein Meldebogen beigefügt war, der – gut versteckt am Ende – darauf hinwies, dass der Betreiber von nicht gemeldeten Tierbeobachtungskameras zu einem Bußgeld von bis zu 50.000,00 € verdonnert werden könne.

Zunächst hatte unser Jäger Humor und wollte ein lustiges Schreiben mit dem Hinweis verfassen, dass ihm in seinem Revier noch kein Tierlein untergekommen sei, dass sein Recht am eigenen Bild eingefordert habe – egal ob Keiler, Fuchs oder Reh, weswegen sich niemand Sorgen machen müsse. Er entschied sich dann doch lieber für den Klageweg und beantragte, ihn von der Meldepflicht des § 4d I BDSG zu befreien, da seine Kameras in einem Gebiet aufgestellt werden, in dem ein Betretungsverbot gilt.

Überraschung: Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab!

Begründung: Zwar hätten Pilzsucher, Reiter und Hundehalter in diesem Gebiet nichts verloren, da es aber bekannt sei, dass sich Menschen nicht immer an Verbote halten; manchmal sogar gerade wegen des Nervenkitzels selbige bewusst übertreten, sei es eben nicht ausgeschlossen, dass auch menschliche Waldbesucher von den Kameras aufgenommen werden könnten. Und weil das Bundesdatenschutzgesetz auch deren Persönlichkeitsrecht schütze, müsse der Kläger entweder seine Kameras der zuständigen Behörde melden oder diese im Wald abbauen. (OVG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2017 – 2 A 197/16)

Mein Kommentar: Ohne Worte!

Selbstlseseband

Selbstleseverfahren

WTF ist Selbstleseverfahren?

Im Strafprozeß müssen die Beweismittel grundsätzlich in öffentlicher Hauptverhandlung erhoben werden. Für Urkunden bedeutet das, daß sie während der Hauptverhandlung verlesen oder in Augenschein genommen werden müssen. Dies kann lästig werden.

Der Gesetzgeber hat zur Vereinfachung des Verfahrens das sogenannte Selbstleseverfahren eingeführt. § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO bestimmt, daß die Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke anstatt in der Hauptverhandlung verlesen zu werden, im Selbstleseverfahren in den Prozeß eingeführt werden. Dies ist praktisch die Aufhebung des Mündlichkeitsprinzips in der Hauptverhandlung.

Bei umfangreichen Sammlungen hat sich ein sogenannter Selbstleseband eingebürgert. Die Vorsitzende läßt sämtliche zu lesenden Urkunden in einem Sonderband zusammenstellen, der den Prozeßbeteiligten übergeben wird. Die Urkunden müssen im Protokoll nach § 273 Abs. 1 Satz 1 StPO bezeichnet werden.

Zu protokollieren ist auch die nachfolgende Feststellung der Vorsitzenden, daß die Richter und Schöffen die Urkunden gelesen haben und die anderen Prozeßbeteiligten Gelegenheit hatten, vom Wortlaut der Urkunden Kenntnis zu nehmen.

Auch ein solches Verfahren bietet natürlich Mißbrauchsmöglichkeiten. Man nehme alle in der Akte befindlichen Urkunden, vorzugsweise die Kontoauszüge und -Verdichtungen und packe sie in den Selbstleseband. Dann kann man sich im Urteil immer noch den einen oder anderen Auszug auspicken und zum Gegenstand der Urteilsfeststellungen machen.

 

 

Heißer Tipp: Lieber Testament aufsetzen als Steuererklärung fertigen

Glauben Sie nicht?

Sollten Sie aber, obwohl beides etwas ist, womit sich niemand gern beschäftigt, gibt es nur bei der Steuererklärung eine Fristverlängerung – und auch ein Nottestament (sowas kann man tatsächlich auch noch auf dem Sterbebett abgeben) ist nicht immer wirksam:

In dem vom OLG Köln entschiedenen Fall (Beschluss vom 05.07.2017 – 2 Wx 86/17) lag der Erblasser hochbetagt bereits auf dem Sterbebett im Krankenhaus als ihm wenige Stunden vor seinem Tod einfiel, dass sein Nachlass weitgehend ungeregelt war. In der Kürze der noch verbleibenden Lebenszeit war ein Bürgermeister oder ein Notar nicht mehr aufzutreiben. Wenigstens war der alte Herr nicht einsam; es fand sich nämlich eine kleine Anzahl von Trauernden, von denen drei gerne bereit waren in einer Niederschrift zu bescheinigen, dass der Erblasser es mit allerletzter Kraft gerade noch geschafft habe, seine Lebensgefährtin mündlich als Alleinerbin einzusetzen – allerdings ohne es geschafft zu haben noch zu unterschreiben.

Nichtsdestotrotz eilte die Lebensgefährtin und nunmehr Alleinerbin zum nächsten Nachlassgericht und beantragte einen Erbschein. Nun kam es wie es kommen musste: Wo es etwas zu erben gibt, erwachen viele Verwandte, von denen man zuvor jahrelang nichts gehört hatte: Nichten und Neffen wandten sich gegen die Erteilung eines Erbscheins und bezweifelten die Wirksamkeit des Nottestaments – allerdings hatte auch das Nachlassgericht so seine Zweifel, da einer der drei Zeugen der Sohn der Lebensgefährtin war und somit als Beurkundungsperson ausschied, da er in gerade Linie mit der Begünstigten verwandt ist. Flugs erklärte daraufhin die Lebensgefährtin, dass seinerzeit noch ein vierter Zeuge dabei war.  Merkwürdigerweise konnte dieser jedoch überhaupt kein deutsch. Und deshalb, so das OLG Köln, habe dieser Zeuge gar nicht beurteilen können, was in der Niederschrift als letzter Wille festgehalten wurde.

Das Nottestament gem. § 2250 Abs. 2 BGB muß jedoch vor drei Zeugen erklärt werden und ist daher nicht formwirksam errichtet worden.