Wolf entnehmen
Der Wolf hat das Kabinett passiert. Mit Beschluß vom 22.05.2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Wir werden hier in den nächsten Tagen den Link auf das Dokumentationssystem des Bundestages zur weiteren Verfolgung setzen.
Der aus dem Hause der Bundesumweltministerin (Svenja Schulze, SPD) stammende Entwurf bleibt hinter vielen Erwartungen zurück. Er war der Minimalkonsens, dem dann auch Julia Klöckner, CDU für das Landwirtschaftsministerium mit deutlicher Zurückhaltung zugestimmt hat:
Sowohl die Herabsetzung der Schadenschwelle zur Entnahme von Wölfen aus der Natur als auch die verbesserte Rechtsicherheit durch den möglichen Abschuss einzelner Wölfe eines Rudels, auch wenn unklar ist, welcher Wolf den Schaden verursacht hat, bis hin zur Entnahme des gesamten Rudels sind in der Sache ein Fortschritt.
Sachsen hatte zuvor ein Änderungsgesetz eingebracht, das die vollständige Umsetzung der Möglichkeiten der EU-Richtlinie 92/43/EWG (Habitatrichtlinie) in nationales Recht vorsieht: DIP
Das ist auf den Minimalkonsens eingedampft worden. Wenigstens etwas.
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