Tragfläche eines Flugzeuges über den Wolken

Hochfliegende Pläne

Unter anderen berichtete Spiegel Online über Pläne der Bundesregierung, den Strafrechtsschutz vor Beleidigungen zu verbessern.

Seit Jahrzehnten erodiert der Ehrenschutz durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Meinungsäußerung. Der Ehrenschutz ist tot.

Aggressive Beleidigungen sollen härter bestraft werden können und Personen des öffentlichen Lebens sollen durch einen eigenen Straftatbestand geschützt werden.

Was für ein Unsinn. Härtere Bestrafungen? Sollen doch erstmal überhaupt Bestrafungen erfolgen! Ich werde die Kampagne daran messen, ob künftig die Aussage Soldaten sind Mörder unter Strafe gestellt sein wird. Oder weniger Tucholsky-belastet: „Jäger sind Mörder„.

Wer eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet, erlebt regelmäßig die Einstellung durch die Staatsanwaltschaft. Entweder ist es eine zulässige Meinungsäußerung oder das Opfer wird auf den Privatklageweg verwiesen. Es findet definitiv keine Verfolgung der Beleidigung statt.

Einen besonderen Strafrechtsschutz von Personen des öffentlichen Lebens? Warum sollen sie besser geschützt sein als andere? Die Ehre eines Politikers ist also mehr wert, als die des Obdachlosen? Alle Menschen sind gleich?

Und zu guter Letzt, diejenigen, die jetzt am lautesten eine Verschärfung fordern, waren das nicht die, die in den Talkshows vehement die Äußerungen Böhmermanns als Kunst verteidigten? Also keinen Strafrechtsschutz gegen Beleidigungen für Verfassungsorgane anderer Staaten aber für Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland?

Falls es keiner gemerkt hat, das hier ist eine Beleidigung des politischen Establishments!

 

 

Rechtsfachwirtin onboard

Geprüfte Rechtsfachwirtin

Jetzt ist es amtlich. Den Titel darf Frau Hoffmann seit dem 19.10.2019 offiziell führen.

Der Rechtsfachwirt wird auf Dauer die mittlerweile schon antiquiert anmutende Bezeichnung Bürovorsteher ablösen.

Im Bundesgesetzblatt 2001, 2250 ist die Verordnung über die Prüfung veröffentlicht. Die in der Prüfung nachzuweisenden Kenntnisse sind happig.

Mit der Prüfung ist nachgewiesen, daß Fr. Hoffmann die notwendigen Qualifikationen besitzt, die sie zur Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros befähigen.

Und was mußte sie in der Prüfung nachweisen?

Vier Handlungsbereiche:

  1. Büroorganisation und -verwaltung,
  2. Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
  3. Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
  4. Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.

Darunter kann sich der Fachmann, insbesondere natürlich der Anwalt, schon einiges vorstellen. Aber was steckt weiter dahinter? Die oben verlinkte Verordnung gibt Auskunft:

„Im Handlungsbereich „Büroorganisation und Verwaltung“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, ein Anwaltsbüro im nichtanwaltlichen Bereich eigenverantwortlich, systematisch und betriebswirtschaftlich orientiert zu führen.“

„Im Handlungsbereich „Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Vorgänge auf der Basis betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Grundlagen interpretieren, analysieren und bearbeiten kann. Er soll in der Lage sein, Praxisziele, Organisations- und Kooperationsformen im Zusammenspiel von Mitarbeitern, Mandanten und anderer Beteiligter einzuschätzen und zu berücksichtigen.“

„Im Handlungsbereich „Mandatsbetreuung im Kosten, Gebühren- und Prozessrecht“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Vorgänge des Gebührenrechts, der Festsetzung und Erstattung der Gebühren bearbeiten kann sowie die dazugehörigen Regelungen des Prozessrechts interpretieren und anwenden kann.“

„Im Handlungsbereich „Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, titulierte Forderungen in jeglicher Hinsicht durchzusetzen, die entsprechenden Anträge zu stellen sowie die zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse einzuordnen und dazugehörige einfache Rechtsfragen richtig beurteilen zu können.“

Und sonst so?

Das ist nur ein Ausschnitt. Die Geprüfte Rechtsfachwirtin ist für den gesamten Ablauf der Büroorganisation verantwortlich. Manches neue Gesetz stellt die Rechtsanwaltskanzleien vor Herausforderungen an die Organisationsfähigkeiten, die DSGVO ist ein gutes Beispiel für den erheblichen Aufwand, den die Büros stemmen müssen.

StA läßt Lastschrift platzen

Es ist eine ziemlich langweilige Ermittlungsakte mit unzähligen TKÜ’s (Telekommunikations-Überwachung) und Observationen.

Halt Papiermüll (elektronisch), durch den man sich als Verteidiger in so einem großen Verfahren durchkämpfen muß.  Und dann finde ich eine an die Staatsanwaltschaft gerichtete Mahnung:

Geplatzte Lastschrift für Telekommunikationsüberwachung

Da hat die Staatsanwaltschaft eine Lastschrift der Telekom platzen lassen.

Zumindest behauptete das die Telekom. Kurz darauf der handschriftliche Vermerk „Heute alles angewiesen“

„Telekom … Erleben, was verbindet.“

steht in Großbuchstaben über der Mahnung der Telekom. Der Slogan gewinnt in diesem Zusammenhang eine völlig neue Bedeutung.

Auf einmal doch nicht so langweilig :-)

 

 

Balkon

Andere Länder – andere Sitten

In letzter Zeit fühle ich mich von Ersten Staatsanwältinnen verfolgt. Aus Niedersachsen und Baden-Württemberg wurde ich von Ersten Staatsanwälten/tinnen angeschrieben.

Da bin ich natürlich besonders aufmerksam. Immerhin haben die ersten Beamten der Staatsanwaltschaft beachtliche Machtbefugnisse, vgl. § 145 GVG.

Sie sind befugt, bei allen Gerichten ihres Bezirks die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft selbst zu übernehmen oder mit ihrer Wahrnehmung einen anderen als den zunächst zuständigen Beamten zu beauftragen. Hier auf den Fluren in Moabit kursieren dazu immer noch die tollsten Geschichten. Ich habe solche Ehrwürdigkeiten bisher nur im Rahmen von Beschwerden und auf Empfängen kennen gelernt.

Und so ein hohes Tier bearbeitet einfache Waffenrechtsfälle bei der Staatsanwaltschaft (und dann noch falsch)?

Nein, ich bin einer Achtlosigkeit aufgesessen.

Erster Beamter der Staatsanwaltschaft ist nicht gleich Erster Staatsanwalt!

Erste Beamte der Staatsanwaltschaft sind bei den Oberlandesgerichten und dem Kammergericht die Generalstaatsanwälte und bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte die Leitenden Oberstaatsanwälte.

Niedersachsen und Baden-Württemberg haben die Besonderheit der Ersten Staatsanwälte. Offenbar spart man sich damit Oberstaatsanwaltsstellen und versieht die Staatsanwälte dafür mit einer Amtszulage (354,49 € in B-W) und der herausstellenden Bezeichnung als Erster unter Gleichen.

So, nun stimmt mein Weltbild wieder :-)

Bild einer Strafakte einer deutschen Staatsanwaltschaft

Bundesweite Durchsuchungen wg. Zielpunktprojektoren

Durchsuchungen und Zielpunktprojektoren

wie paßt das zusammen?

Es ist ein ständiges Ärgernis: Der Verkauf von Zielpunktprojektoren über eBay oder vergleichbare Plattformen. Er führt regelmäßig zu Durchsuchungen, um Zielpunktprojektoren zu finden und die Besitzer zu bestrafen.

Der nichts ahnende Kunde sieht im Internet ein Produkt, das ihm für sein Gewehr sinnvoll erscheint. Besonders Jäger sind nach unseren Erfahrungen betroffen. Es sind uns aber auch Besitzer von Luftgewehren bekannt geworden. Beispielsweise möchte er ein preiswertes Leuchtpunktvisier erwerben.

„532nm grüner Laser Dot Leuchtpunktvisier Sight Scope Jäger Zielfernrohr“ zum Preis von 19.98 €.

Versuchen Sie es selbst und geben bei eBay den Begriff „Leuchtpunktvisier“ ein. Sie werden viele zulässige Leuchtpunktvisiere finden aber auch einige, die nach dem deutschen Waffengesetz streng verboten sind. Aus der Beschreibung der Produkte ist das nicht unbedingt erkennbar.

Und nun geht das Elend richtig los. Wir hatten bereits im November 2017 von einer entsprechenden Durchsuchungswelle berichtet: Laserpointer

Der Kunde schaut noch nach, ob der Verkäufer in Deutschland ansässig ist und kauft dann das Ding. Wer kommt schon auf die Idee, daß bei einem Verkäufer mit Standort Deutschland eine verbotene Waffe verkauft wird?

Es kommt, wie es kommen muß, die Polizei durchsucht die Wohnung und stellt es sicher.

Fundstück in der Akte

Der beauftragte Strafverteidiger liest dann in der Akte:

Der Vertrieb dieser Zielprojektoren wurde vom Zollkriminalamt (ZKA) auf der Internetplattform entdeckt und eine entsprechende Mitteilung an das BKA gefertigt. Nach Einschätzung des BKA handelt es sich bei diesen Zielprojektoren um verbotene Waffen i.S. § 2 Abs. 3 WaffG. Aus diesem Grund leitete das BKA ein Verfahren gegen die Betreiber dieses Ebay-Shops ein. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch die Kundendaten ausgewertet. Die entsprechenden Käufer wurden den für den Wohnort zuständigen Dienststellen mittgeteilt.

Der Betreiber sitzt im Ausland und hat nur eine Lieferadresse in Deutschland, die er bei eBay als seinen Sitz in Deutschland bewirbt. Ich gehe davon aus, daß der Betreiber nicht zur Verantwortung gezogen wird.

Leidtragender ist der deutsche Käufer, dem nun ein erheblicher Verstoß gegen das Waffengesetz mit herber Strafandrohung vorgeworfen wird. Die Einzelheiten zur Strafandrohung können Sie unseren oben verlinkten Beiträgen entnehmen.

Wir raten in Waffensachen wegen der erheblichen Auswirkungen auf die waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse dringend vom Versuch ab, sich selbst zu verteidigen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!