Wo war ich 2
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Mit einem befreundeten Kollegen über punitive damages gesprochen. Nicht nur das Schadensersatzrecht ist anders; mir fielen ganz andere Dinge ins Auge als ihm ;-)
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Mit einem befreundeten Kollegen über punitive damages gesprochen. Nicht nur das Schadensersatzrecht ist anders; mir fielen ganz andere Dinge ins Auge als ihm ;-)
Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur
analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll. Mit beeindruckender Resonanz: Innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht.
Quelle: AK-Zensur.de
Drei der jetzt vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern in Deutschland. Wieso hat die Polizei nichts dagegen unternommen?
Das macht nachdenklich:
Bei der überwiegenden Mehrheit der Webseiten, darunter einigen aus Deutschland, zeigte sich bei der Überprüfung durch den Provider, dass die Webseiten kein kinderpornographisches, teils überhaupt kein irgendwie beanstandbares Material enthielten – die Webauftritte waren folglich zu Unrecht gesperrt. In Finnland werden zudem auch mehrere inländische Webseiten blockiert, die sich kritisch mit den dortigen Internet-Sperren auseinandersetzen.
Der BGH hat entschieden: Das LG Frankfugt a.M. muß sich davon überzeugen, ob der Iran 2007 Atomwaffen entwickelte.
Was für eine Bühne für die Verteidigung. Ich habe im Geiste schon den Beweisantrag formuliert und bin sicher, daß der Zeuge glaubwürdig die Frage nach der Entwicklung von Atomwaffen verneinen wird. Ob die Erkenntnisse der Geheimdienste BND und CIA wohl zur Überzeugungsbildung des Gerichtes ausreichen werden? Dem OLG Frankfurt hat dies nicht ausgereicht, es hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt; der BGH sah das anders:
Eine derartige Wahrscheinlichkeit ist hier insgesamt zu bejahen; sie ergibt sich dafür, dass der Iran im Jahre 2007 an der Entwicklung von Atomwaffen arbeitete, insbesondere aus den aktenkundigen Angaben des Bundesnachrichtendienstes.
Wieso habe ich ein so komisches Gefühl?
Aus der Stellungnahme des BKA
Das Erstellen und die Pflege einer Sperrliste sind von der geltenden Rechtslage bereits abgedeckt.
Gemäß § 2 Abs. 1 BKAG unterstützt das Bundeskriminalamt als Zentralstelle die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Indem das Bundeskriminalamt zentral eine solche Liste führt, werden die Länder bei der Wahrnehmung der Strafverfolgung und -verhütung unterstützt.
Quelle: BKA-Stellungnahme im Bundestagsausschuß Wirtschaft und Technologie
Die Stellungnahmen sind lesenswert! Die Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft bringt die Unausgegorenheit auf den Punkt.
Der renommierte Beck-Verlag schreibt zu den Stellungnahmen in seinem Blog:
Die Stellungnahmen der Experten sind in schriftlicher Form bereits vorab veröffentlicht worden. Interessant sind die Stellungnahmen von Prof. Dr. Dr. h.c. Sieber (Max-Planck Institut, Freiburg) und Jun.Prof. Dr. Bäcker (Uni Mannheim). Vergleicht man sie v.a. mit der Stellungnahme des BKA wird der Niveau-Unterschied deutlich: Die entscheidenden juristischen und technischen Fragen werden vom BKA nicht einmal angeschnitten. Das BKA macht auch nicht den Versuch, auf Sachkritik überhaupt einzugehen – etwa, dass die skandinavischen Sperrlisten ganz überwiegend gar keine Kinderpornographie-Links enthalten.
Quelle: Beck-Blog
Tatsächlich ist das Vertrauen in die Politik ungebrochen, wie der Erfolg der Abwrackprämie belegt. Die Richtlinie
zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen stellt die Gewährung der Zuwendung unter Vorbehalt: Weiterlesen
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