Mein Bibliothekar auf dem Weg nach oben

[singlepic id=25 w=320 h=240 float=left title=“Solon“ alt=“Solon“] Dr. Tillmann Röpenack ganz weit oben! Der Geschäftsführer der Solon Buch-Service GmbH klettert auch mit seinem Produkt für Anwaltskanzleien ganz nach oben.

Seit Jahren haben wir unsere umfangreiche Bibliothek mit Hilfe seiner Software im Griff. Über 1.000 Titel hat eine Mitarbeiterin seines Unternehmens bei uns aufgenommen und in die Datenbanken von Mein-Bibliothekar.de eingespielt. Dort können wir nach unseren Büchern und im Verzeichnis Lieferbarer Bücher recherchieren. Aber auch in vielen Klappentexten, Inhalts- und Stichwortverzeichnissen der Bücher kann recherchiert werden.

Schauen Sie sich dies beispielhaft mit ein paar Klicks in unserer Bibliothek an, für die wir Jahr für Jahr mehr als 10.000 € ausgeben und recherchieren, was bei uns gelesen wird:

Zugang zu Mein-Bibliothekar

Werberecht für Ärzte

lautete der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack aus Freiburg, dem Enfant Terrible der Berufsrechtszene.

Kurzweilig ist es immer ihm zuzuhören. Und er kann wunderbar in Bildern sprechen, beispielsweise wenn er schildert, daß ihm ‚mal eine Verfassungsbeschwerde, wohl durch Kammerbeschluß, nicht zur Entscheidung angenommen wurde:

Bundesverfassungsgericht: Hat der Pförtner gesagt: „Nehmen wir nicht an!“

Der Deutsche Medizinrechtstag bietet manchesmal derartige Highlights, von denen der Vorsitzende Dr. Peter Müller hier berichtete: „Spaß mit der GKV und andere lautstarke Episoden auf dem Medizinrechtstag“

Der Kollege Kleine-Cossack hat aber auch kluge Sachen gesagt. Kann man in seinem Kommentar zum Berufsrecht nachlesen. Angeblich steht er bei einigen Kammern im Giftschrank.

Schlichtungsstelle

[singlepic id=24 w=91 h=98 float=left alt=Logo Stiftung Gesundheit] Die Diskussion auf dem Medizinrechtstag geht heiß her. Macht es überhaupt Sinn für den Mandanten, insbesondere in Großschadenfällen, die Schlichtungsstellen der Ärztekammern anzurufen? Nachdem auf dem Medinzinrechtstag in Hamburg ein relativ unkritischer Beitrag zu hören war, konnten die Zuhörer sich nun an einem kritischen Beitrag einer Kollegin erfreuen und dann die direkte Erwiderung einer Mitarbeiterin der Norddeutschen Schlichtungsstelle genießen.

Es kommt darauf an, den Richtigen zu finden. Die Stiftung Gesundheit bietet verschiedene Datenbanken, die bei der Suche helfen. Dem Laien und dem Fachmann:

Arzt-Auskunft
Die Anwalt-Suche

Vom Beratungsnetz erhalten Sie einen Berechtigungsschein, der Ihnen die Türen zu einem spezailisierten Anwalt öffnet.

Oder Sie kommen gleich zu uns :-)

Medizinrechtstag in Frankfurt

Stiftung Gesundheit In diesen Minuten beginnt der 10. Deutsche Medinzrechtstag in Frankfurt/M. in einem netten Tagungsraum im 21. Stock mit Blick auf den Main und die Skyline von Mainhatten.

Eine kleine aber edle Veranstaltung mit ungefähr 100 Teilnehmern aus Ärzteschaft, Richtern, Fachpresse, Krankenkassen und Anwälten, die sich auf das weite Gebiet des Arztrechts spezialisiert haben.

Ich würde zu dieser Veranstaltung auch reisen, wäre ich nicht der Regionalsprecher der Stiftung des Vereins der Medizinrechtsanwälte e.V., der gemeisam mit der Stiftung Gesundheit den jährlichen Medizinrechtstag ausrichtet. Die auf derartigen Veranstaltungen erlangten Informationen kann man nicht durch Lesen der Zeitschriften oder anderer Fachliteratur erlangen.

Das Programm ist teilweise spannend wie ein Krimi. Beispielsweise der Bericht über das Behandlungsfehlermanagement der AOK Schleswig – Holstein.

Amnestie im Waffenrecht

Ich werde es wohl nie begreifen! Wieder hat der Gesetzgeber eine befristete Amnestieregelung im Waffengesetz geschaffen.

Warum nicht unbefristet? Im Steuerrecht geht es ausweislich § 371 AO doch auch.

Wenn die Devise lautet: „So wenig Waffen wie möglich“, muß man doch die Gelegenheit schaffen, sich legal von den illegalen Waffen trennen zu können. Bis zum 31.12.2009 kann man sich der illegalen Waffen entledigen ohne sich selbst der Strafverfolgung auszusetzen.

§ 58 VIII WaffG
Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn
1.
vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2.
der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Update: Bitte beachten Sie, daß die Amnestie voraussetzt, daß die Waffe am 25.07.2009 bereits im Besitz desjenigen gewesen sein muß, der sie abgibt. Wer danach eine Waffe erwirbt und vor dem 31.12.2009 abgibt, wird bestraft. Der Vater, der seinem Sohn nach dem 25.07.2009 die Waffe abnimmt und zur Polizei bringt, macht sich strafbar. Die Amnestie bezieht sich auch nicht auf das Führen von Waffen, etc. Also bitte die Waffen kommentarlos abgeben und bloß nicht der Polizei erläutern, wer, wo, wann, wie, warum, etc.

Man kann nur hoffen, daß möglichst viele Waffen abgegeben werden. Bekannt ist die Vorschrift leider nicht.