Berliner Polizei paßt auf

Vermerk des KOK XY vom 24.03.2009:

… wurde festgestellt, dass im in der Ermittlungsakte befindlichen Durchsuchungsbeschluß 000 Gs 0/00 vom 06.01.09 einige Unkorrektheiten bestehen:

  • das Verfahren gegen Susi Sorglos wird nun wegen „Vortäuschens eines Kfz-Diebstahls“ geführt (nicht wegen BSD)
  • die Beschuldigte hat keinen Raubüberfall vorgetäuscht, sondern einen BSD
  • bei den aufgeführten Tageseinnahmen, die mit dem Fahrzeug entwendet sein sollen, handelt es sich nicht um das Geld ihrer …, sondern …

Der zuständige Ermittlungsrichter hat einen neuen Durchsuchungsbeschluß erlassen und den alten aufgehoben.

Der ursprüngliche Durchsuchungsbefehl entsprach wortgleich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der neue entsprach ebenfalls wörtlich dem neuen Antrag.

Ob nun Raubüberfall oder besonders schwerer Diebstahl (BSD) ob nun so ein Sachverhalt oder ein anderer. Kann schon mal passieren. Darf aber nicht.

Beiden Durchsuchungsbeschlüssen ist folgende Formulierung gemein:

Die Anordnung der Durchsuchung in dem vorgenannten Umfang ist im Hinblick auf den Tatvorwurf und die Stärke des Tatverdachtes verhältnismäßig, insbesondere sind mildere Maßnahmen beim derzeitigen Ermittlungsstand nicht ersichtlich.

Das reflektionslose Verwenden eines Textbausteins ist keine Lüge, sondern ein Versehen – behaupte ich mal.

Lösungen gegen Amokläufe

Nach dem Amoklauf im Gymnasium

Mit Messer und Axt: Amoklauf im Gymnasium
Quelle: Berliner Morgenpost v. 18.09.2009

Ein 18-Jähriger stürmte gestern Morgen, bewaffnet mit drei Molotowcocktails, zwei Messern und einer Axt, das Gymnasium

haben erste namhafte Politiker Lösungen propagiert: Weiterlesen

Wo war ich? 4

Kluge Brüder Auf den Xinnovations 2009 wurde wieder die elektronische Gerichtsakte diskutiert, die auch wieder auf dem EDV-Gerichtstag in Saarbrücken Thema sein wird.

Interesant war das Projekt der Hessischen Justiz, die in Kassel das gesamte Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrssachen mit elektronischer Akte führt. Auch der Anwalt erhält die PDF-Akte elektronisch übersandt. 18. DEUTSCHER EDV-GERICHTSTAG / Arbeitskreise / BLK II: eRV-OWi

Die berichteten Erfahrungen sind gut, die anderen Länder sind eingeladen sich zu beteiligen und das Prodkukt weiter zu entwickeln. Ob die das gehört haben?

So sind sie

Wir versuchten, die Bemühungen zur Förderung der Auszubildenden zu unterstützen (Beitrag Bonus für Ausbildungsplätze Die in Bezug genommene Broschüre enthält keinen weiterführenden Hinweis auf die Fundstellen der Gesetze etc., jeoch diesen Hinweis:

Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein Belegexemplar an den Herausgeber.

Wenn jetzt bitte ‚mal jemand rechnen würde, wieviel dieser geistlose Hinweis in Relation zu den Gesamtkosten der Broschüre ausmacht… Ich wundere mich, daß sie nicht einen Disclaimer eingesetzt haben und sich von jeglicher Haftung freizeichneten und die Haushaltsordnung beigefügt haben und …

Bonus für Ausbildungsplätze

Aus einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit:

Als Reaktion auf die Krise ist der Ausbildungsbonus zusätzlich ausgeweitet worden: Arbeitgeber, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen und ihnen dadurch ermöglichen, ihre Ausbildung zu beenden, können jetzt ebenfalls den Ausbildungsbonus erhalten.
Quelle: Broschüre Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Bonus beträgt 4.000 oder 5.000 oder 6.000 €

Vielleicht ist das eine sinnvolle Förderung und hilft den Jugendlichen, deren Ausbildungsbetrieb insolvent geworden ist. Sie müßten es nur wissen! Die betroffenen Auszubildenden solltem dem Arbeitgeber in spé die Broschüre vorlegen. Der Betrag versüßt vielleicht die Entscheidung.