Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die aktuellen Tabellen online gestellt, jedoch leider nur in einer pdf-Version, die heruntergeladen werden muß. Wir haben sie hier in einer HTML-Fassung wiedergegeben und mittels dejure auch zu den einzelnen Gesetzesvorschriften verlinkt.

Für die Anwendung auf den Einzelfall steht Ihnen bei uns Herr RA Schulze zu einem Gespräch zur Verfügung.

A. Kindesunterhalt
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen
(Anm. 3,4)
Altersstufen in Jahren
(§ 1612a I BGB)
Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
(Anm. 6)
0-5 6-11 12-17 ab 18
1. bis 1.500 317 364 426 488 100 770/900
2. 1.501 – 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 – 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 – 2.700 365 419 490 537 115 1.200
5. 2.701 – 3.100 381 437

512

586 120 1.300
6. 3.101 – 3.500 406 466 546 625 128 1.400
7. 3.501 – 3.900 432

496

580 664 136 1.500
8. 3.901 – 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 – 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 – 5.100 508 583 682 781 160 1.800
ab 5.101 nach den Umständen des Falles
Alle Beträge in EURO

Anmerkungen:

1.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Weiterlesen

Notdienst

Ungewöhnliche Zeit für eine Durchsuchung. Der Anruf über unsere Notdienstrufnummer 01805/725333, 0,12€/Minute bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, die 24h an 7 Tagen die Woche die Erreichbarkeit eines Anwaltes gewährleistet, um 19:27h war ungewöhnlich. Durchsuchungen beginnen regelmäßig frühmorgens, 06h ist beliebt. Hier hatte ein Richter die Durchsuchung angeordnet, da die Polizei auf frischer Tat zugegriffen hatte und nun die Wohnungen zur Sicherung der Beweismittel und ggf. des Diebesgutes ohne Verzögerung durchsucht werden sollten.

Das Gespräch mit den Polizeibeamten in der Wohnung verlief freundlich, sie wiesen mich kompetent in den Sachverhalt ein und hatten schon das Protokoll der Durchsuchung vorbereitet. Mit den Eltern und den Beamten erörterte ich, daß es sinnvoll ist, vor einer Aussage die Akte zu kennen; der Beschuldigte sich also vorerst nicht zur Sache einlassen solle, was sie dem Jugendlichen ausrichten würden. Eine Stunde rechtzeitig aufgewandte Zeit, die später viel Arbeit und Kosten verhindert.

Eingentlich nichts Besonderes und nicht sonderlich berichtenswert – hätte ich nicht mein Auto im Schnee festgefahren. Als wäre es selbstverständlich, schieben drei junge Polizisten das Auto bergauf zurück auf die Straße und wünschen mir Gute Fahrt. Nein, das ist nicht mehr selbstverständlich. Umso mehr fällt es angenehm auf, und man freut sich: Polizisten im Nachtdienst, freundlich, höflich, kompetetent und hilfsbereit. Jetzt werde ich nachgucken, ob es erlaubt ist, der Abteilung ein Päckchen Kaffee für die langen Nachtschichten zukommen zu lassen. Ich will sie ja nicht einem Verfahren wegen § 331 StGB aussetzen. Ja, auch das ist in Berlin geregelt: Ausführungsvorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 9. März 1990, Inn II A 11.

Wo bin ich? 4

Der Zeuge hat schon wieder ein Problem: 150 €, ersatzweise 2 3 Tage Ordnungshaft. Die Schwurgerichtskammer, die anderen Robenträger, der Angeklagte, der Sachverständige und und … warten. Ich muß wenigstens nicht in einem Richterzimmer oder auf dem Flur warten.

Es fällt mir schwer, ihn nicht zu verwünschen!

Änderung des Pflichtteilsrechts ab 1. Januar 2010

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts gelten wesentliche Änderungen im bisherigen Pflichtteilsrecht.

Abkömmlinge oder Eltern, Ehegatten und Lebenspartner sollen am Nachlass teilhaben können, auch wenn der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat.

Der Pflichtteilsanspruch besteht in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes, muss aber gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. War dies bisher nur in voller Höhe möglich, so kann jetzt eine Stundung vom Erben verlangt werden, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruches für den Erben eine unbillige Härte werde.

Auch der sogenannte Pflichtteilsanspruch, d. h. die Berücksichtigung von Geschenken, die der Erblasser innerhalb 10 Jahre vor dem Erbfall dem Pflichtteil des Berechtigten gemacht hat, wird dahingehend variiert, dass nicht wie bisher auf die 10-Jahres-Frist strikt abgestellt wird, sondern jedes Jahr nach der Schenkung zu einer Minderung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs um 10 % führt.

Dies alles gilt nur, wenn der Erbfall nach dem 01.01.2010 eingetreten ist; sonst gilt das bisherige Recht weiter. Angesichts der zum Teil schwierigen Tatsachen und Rechtsbewertungen empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Das fängt ja gut an!

[singlepic id=“53″ w=“200″ h=“150″ float=“left“]Berlin, Sonnabend 02.01.2010. Die Hotels sind ausgebucht, die Geschäfte am Berliner Prachtboulevard Kurfürstendamm sind überfüllt. Das fängt gut an für die Geschäftsleute der Stadt.

Seit etlichen Stunden ist kein Schnee mehr gefallen. Über den KuDamm zu stapfen ist wahrlich kein Vergnügen und hat mit flanieren nichts gemein. Ich habe Passanten in Gummistiefeln gesehen. Not macht erfinderisch. Eine der vielen Visitenkarten der Hauptstadt. Be Berlin!