Notdienst
Ungewöhnliche Zeit für eine Durchsuchung. Der Anruf über unsere Notdienstrufnummer 01805/725333, 0,12€/Minute bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, die 24h an 7 Tagen die Woche die Erreichbarkeit eines Anwaltes gewährleistet, um 19:27h war ungewöhnlich. Durchsuchungen beginnen regelmäßig frühmorgens, 06h ist beliebt. Hier hatte ein Richter die Durchsuchung angeordnet, da die Polizei auf frischer Tat zugegriffen hatte und nun die Wohnungen zur Sicherung der Beweismittel und ggf. des Diebesgutes ohne Verzögerung durchsucht werden sollten.
Das Gespräch mit den Polizeibeamten in der Wohnung verlief freundlich, sie wiesen mich kompetent in den Sachverhalt ein und hatten schon das Protokoll der Durchsuchung vorbereitet. Mit den Eltern und den Beamten erörterte ich, daß es sinnvoll ist, vor einer Aussage die Akte zu kennen; der Beschuldigte sich also vorerst nicht zur Sache einlassen solle, was sie dem Jugendlichen ausrichten würden. Eine Stunde rechtzeitig aufgewandte Zeit, die später viel Arbeit und Kosten verhindert.
Eingentlich nichts Besonderes und nicht sonderlich berichtenswert – hätte ich nicht mein Auto im Schnee festgefahren. Als wäre es selbstverständlich, schieben drei junge Polizisten das Auto bergauf zurück auf die Straße und wünschen mir Gute Fahrt. Nein, das ist nicht mehr selbstverständlich. Umso mehr fällt es angenehm auf, und man freut sich: Polizisten im Nachtdienst, freundlich, höflich, kompetetent und hilfsbereit. Jetzt werde ich nachgucken, ob es erlaubt ist, der Abteilung ein Päckchen Kaffee für die langen Nachtschichten zukommen zu lassen. Ich will sie ja nicht einem Verfahren wegen § 331 StGB aussetzen. Ja, auch das ist in Berlin geregelt: Ausführungsvorschriften über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 9. März 1990, Inn II A 11.