Lachen oder weinen?

Das Päckchen Kaffee für weniger als 5€ ist zurückgelangt. Ich werde es der Suppenküche Pankow schenken. Ich berichtete (Notdienst), daß ich mich über ein paar junge Polizeibeamte freute und ihnen auch eine Freude machen wollte: mit einem Päckchen Kaffee. Ich befürchtete Schlimmstes und habe mich extra in den Vorschriften vergewissert, daß es keinen Ärger geben kann.

Das Päckchen zog Kreise bis zum Polizeipräsidenten in Berlin und zurück zur Direktion. Von dort kam eine sehr nette junge Polizeibeamtin in unserer Büro, bedankte sich herzlich für die nette Geste und gab den Kaffee zurück. Man wolle jeden falschen Anschein vermeiden und nehme daher das Geschenk nicht an. Meine erste Reaktion war: Das ist ja nun wirklich Quatsch! Aber je länger ich darüber nachdenke: Hut ab!

Wenn wir alle mehr über die positiven Erfahrungen mit der Polizei berichteten, würde man sich über die Ausreißer nicht so ärgern.

Wo bin ich? 5

Ich habe den Eindruck, die Polizeibeamten haben was gegen Ermittlungsrichter. Festnahme am Donnerstag. Freitag ist er in der Gefangenen-Sammelstelle City und wird nun um 16h dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Vier Stehordner Fallakten, Observationsberichte, Telephonüberwachung, alles was man so mag. Der Anwalt sieht die Akten zum ersten Mal. Die Standardargumente gegen die Fluchtgefahr werden ohne erkennbare Reaktion zur Kenntnis genommen. 3/4 Stunde warten, der Haftbefehl wird verkündet. Das Haus ist menschenleer. Der Beschuldigte wird sein erstes Wochenende im Knast verbringen.

Pelzmäntel für Hartz IV-Empfänger

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder zugeschlagen! Die deutschen Regierungen haben sich daran gewöhnt, nicht nur die andere Wange hinzuhalten.

Das BVerfG hat festgestellt: Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) sind nicht verfassungsgemäß (Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –)

Das Urteil löst – wohl nicht nur bei mir – blankes Entsetzen aus. Für eine endgültige Bewertung ist es noch zu früh, die Urteilsgründe müssen sorgfältig studiert werden. Klar ist aber schon nach flüchtigem Lesen: Das Gericht ohrfeigt den Gesetzgeber. Mit der geballten Faust. Und wirft ihm dilletantische Arbeit vor.

Der in § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Da wurden die statistisch relevanten Ausgaben für Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge der „Besserverdienenden“ bei den untersten Einkommensschichten abgezogen. Ich kann es nicht glauben! Ich will es nicht glauben!

Es geht weiter so:

Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Noch mehr Fremdschämen?:

Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung. Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren Kindern.

Mein GOTT, ist mir das peinlich. Ich schäme mich. Ich kann mich nicht erinnern, jemals solch deutliche Mißbilligung in einer Entscheidung des BVerfG gelesen zu haben. Der Gesetzgeber hat nur wenig Zeit für eine Neuregelung:

9. Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin anwendbar. Wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, aufgrund eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen. Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen. Er muss vielmehr ein Verfahren zur realitäts- und bedarfsgerechten Ermittlung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums notwendigen Leistungen entsprechend den aufgezeigten verfassungsrechtlichen Vorgaben durchführen und dessen Ergebnis im Gesetz als Leistungsanspruch verankern.

Die Zitate sind der Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010 entnommen.

Regierung aufgepaßt: Neues Schnäppchen!

[singlepic id=58 w=320 h=240 float=left]Die Völker haben die Signale verstanden! Die Schweizer sowieso! Bevor sich der Markt der Steuer-CDs/DVDs so richtig entwickeln konnte, hat schon ein Anbieter eine Marktlücke entdeckt. Für lächerliche 2,5 Mio (VB?) bietet BloggingTom die ultimative Scheibe: Die Steuerbetrüger-CD

Nach dem Programmstart einfach das gewünschte Land auswählen und schon werden Kontodaten, Transaktionen der letzten 15 Jahre und Überweisungen auf dubiose Holding-Konstrukte in karibischen Gewässern der Steuerbetrüger aus dem eigenen Land angezeigt.

Grandiose zusätzliche Features, jedoch anspruchsvoller Workaround:

Der Schäuble-Modus erfordert zusätzliche 1 GB RAM sowie 15 GB zusätzlichen verfügbaren Festplattenspeicher

Jurablogs.com

Wo guckt der moderne Anwalt zuerst nach? Richtig, Im Internet! Es gibt eine Seite, die die bekanntesten deutschen Blogs mit rechtlichen Inhalten sammelt und vor allem darin suchen läßt: Jurablogs. Hier findet man juristisch relevante Nachrichten von Profis aufbereitet, teils schneller als die Urheber erwarten.

Dort sind zur Zeit 325 juristische Blogs gelistet. Aus lauter „Bosheit“ hat der Betreiber auch ein Ranking für die teilnehmenden Blogs erstellt. Natürlich schreibt keiner für das Ranking – A B E R – gucken tut man schon :-)

Wir haben auf unserem Blog 108 Beiträge publiziert und nehmen Position 108 des Rankings ein. Wenn sich das Ranking weiterhin reziprok zu den Beiträgen verhält, können sich Rechtslupe, Udo Vetter und der beck-blog schon mal auf ein Stühlerücken vorbereiten!