[singlepic id=60 w=250 h=200 float=left]“Der Wolf ist zur Ikone gegen den Artenschwund geworden“
schreibt der Chefredakteur der Jagdzeitschrift Wild und Hund, Heiko Hornung, im Editorial der Ausgabe 05/2010. Das Heft befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Wiederansiedlung des Wolfes und gibt die Ansicht des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wieder, wonach Deutschland genügend Platz für 440 Wolfsrudel (ca. 3.000 Wölfe) bietet.
Das ist eine ganze Menge. In Finnland, dem mit knapp 16 Einwohnern je Quadratkilometer (km2) am dünnsten besiedelten Land Europas und einer annähernd so großen Fläche wie Deutschland lebten in der Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 1000 Wölfe.
Quelle: Wild und Hund 05/2010, 22
In Lüneburg ist einem Jäger diese Ideologie zum Verhängnis geworden. Er schoß auf einen bereits tödlich verwundeten Wolf und wurde dafür mit 50 Tagessätzen und dem Einzug der Waffe bestraft. Rechtsanwalt Dr. Benjamin Munte beleuchtet die rechtlichen Aspekte im Heft unter der Überschrift „Im Namen des Volkes?“ und zitiert Rechtsanwalt Andreas Jede mit den Worten:
Ein Urteil, dass dem Täter nicht in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung erläutert, wie er sich im Konfliktfall hätte entscheiden sollen, wird den Anforderungen an ein Urteil „Im Namen des Volkes“ nicht gerecht. Vom Angeklagten zu verlangen, er „hätte zuwarten müssen, um zum Beispiel einen Tierarzt hier das Einschreiten zu ermöglichen“, lässt sich mit ethischen Grundsätzen nicht vereinbaren.“