Frosch zieht einen Trolly hinter sich her

Bezirksamt Mitte – Zweckentfremdung

Und wieder das Bezirksamt Mitte –  Zweckentfremdung: Auf unsere Meldung, dass ich den Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidige und Akteneinsicht beantrage, erhalten wir folgende Antwort:

Abs. 1:

Die Überlassung originaler Akte kann ich leider nicht gewähren. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Kopie der Akte zu erhalten. Gerne können Sie auch nach vorheriger Terminvereinbarung die Akte vor Ort einsehen.

Schon der erste Satz lässt einen stolpern: Nein, wir wollen keine nackten Männer/Frauen/Divers bei uns aufnehmen! (okay, ist nur ein Schreibfehler des Sachbearbeiters – ist aber witzig)

Wir wollen die Übersendung der Akte – oder zumindest die Möglichkeit, diese persönlich abzuholen (so handhabt es z. B. das Bezirksamt Tempelhof – trotz Corona).

Für die Übersendung entstehen Gebühren (bei den Staatsanwaltschaften sind es 12,00 €) und dafür bekommt man das „Original“; der Anwalt kann dann in Ruhe entscheiden, was kopierwürdig ist bzw. die Akte scannen und prüfen, ob sie überhaupt vollständig ist.

Beim Angebot im zweiten Satz, nämlich eine Kopie gegen Gebühr zu erhalten, handelt es sich um eine Kostenfalle: Für den Zeitaufwand des öffentlich Bediensteten entsteht eine Gebühr in Höhe von 55,96 € zzgl. der Kopierkosten (die ersten zehn Seiten kosten je 0,50 €, jede weitere Seite 0,15 €).

Auch Angebot Nr. 3 kann uns nicht begeistern: Sollen wir die Akte auswendig lernen oder abschreiben, um den Inhalt mit dem Mandanten besprechen zu können? Und um eine Terminvereinbarung zu treffen, ist auf dem Schreiben die Telefonnummer 115 angegeben – sollen wir jetzt versuchen, dass Bürgertelefon zu erreichen und uns durchzufragen?

Und jetzt kommt Abs. 2:

Des Weiteren bitte ich um Übersendung einer Vertretungsvollmacht.

Dieser Satz offenbart völlige Ahnungslosigkeit des Verfahrensrechtes. Eigentlich sollte ich antworten: „Wir vertreten den Mandanten nicht, ich verteidige ihn.“ Ein Verteidiger benötigt eine Verteidigervollmacht, die auch mündlich erteilt werden kann. Er verteidigt und vertritt – bis auf seltene Ausnahmen – nicht den Mandanten im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Äh nee: Wir versenden keine Vollmachten in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  1. Hierzu besteht keine Verpflichtung, da Rechtsanwälte ohne Auftrag und Vollmacht nicht tätig werden; wir sind Organ der Rechtspflege!
  2. Wenn wir nämlich die schriftliche Vollmacht an Behörden abgeben (egal ob im Original oder in Kopie), und diese dann in deren Akten gelangt, bringt dies die Verpflichtung für den Verteidiger mit sich, Zustellungen und sonstigen Mitteilungen für den Betroffenen in Empfang zu nehmen. Dies hätte dann zur Folge, dass wir mit behördlichen Maßnahmen konfrontiert werden könnten, auf die wir ohne Rücksprache mit dem Mandanten reagieren müssen (Fristen), falls dieser für uns – aus welchen Gründen auch immer – nicht erreichbar ist (Urlaub, Krankheit, Verkehrsunfall, Corona).

Entsprechendes haben wir den Sachbearbeiter gefaxt (die Faxnummer war immerhin auf dem Briefkopf) – wir sind gespannt auf die Reaktion. Den Bezirksämtern der Stadt ist die Zuständigkeit für die Ordnungsaufgaben durch das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) Anlage Nr. 15 für die Ordnungsaufgaben nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz übertragen worden. In dieser Rolle sind sie sich sicherlich noch fremd.

Bezirksamt Mitte – Zweckentfremdung – bleibt ein interessantes Thema. Wenn Sie sich mit einem der Berliner Bezirksämter in einer Zweckentfremdungssache konfrontiert sehen, sollten Sie sich an die Fachfrau wenden: Ich helfe Ihnen gerne.

Lesenswert zum Thema Vollmachtsvorlage: Unser Beitrag „Last not least“, zu finden auf unserer Homepage ganz unten rechts unter HINWEISE oder über diesen Link: Der Trouble mit der Vollmacht

 

Nett erklärt

Ausnahmsweise zitieren wir ein Urteil fast vollständig. Dem ist dann auch nichts mehr hinzuzufügen:


Amtsgericht Leverkusen vom 27.05.2020 – 27 C 135/19

 

Schmiede

Farbausdrucke der Schriftsätze

Landgericht Berlin muß Schriftsätze in Farbe ausdrucken

Aufgrund fehlender Farbausdrucke ist den sonst so besonnenen Richtern am Berliner Kammergericht der Kragen geplatzt.

Bereits mehrfach hatten sie darauf hingewiesen, dass die Gerichtsverwaltung des Landgerichtes Berlin eingehende Schriftsätze und Anlagen in Farbe ausdrucken muss. Aus welchen Gründen auch immer (wir können es uns natürlich denken) verfährt die Verwaltung des Landgerichtes wie immer: Elektronisch eingehende Schriftsätze und deren Anlagen werden in schwarz/weiß ausgedruckt, gegebenenfalls vorhandene farbige Bestandteile gehen so natürlich verloren.

Kammergericht maßregelt Gerichtsverwaltung

Das Kammergericht hat nun sehr deutliche Worte gefunden:

Die Zurückverweisung erscheint im Übrigen auch deshalb angebracht, um dem Landgericht Gelegenheit zu geben, vor Weiterbearbeitung der Sache ordnungsgemäße Papierakten zu produzieren. Dies scheint bislang nicht der Fall zu sein, weil und soweit die elektronisch eingereichten Schriftsätze einschließlich aller Anlagen – der wiederholten, verfehlten, Übung der Gerichtsverwaltung des Landgerichts Berlin geschuldet – in schwarz-weiß ausgedruckt sind, obwohl sie möglicherweise Farbbestandteile enthalten (vgl. beispielsweise auch schon Senat, Vfg. v. 07.05.2020 – 5 W 1004/20 = LG Berlin – 102 O 13/20; Senat, Beschl. v. 25.10.2019 – 5 W 175/19, S. 9 ff. = LG Berlin – 52 O 226/19). Der Senat kann letzteres nicht überprüfen, da er keinen Zugriff auf die beim Landgericht gespeicherten elektronischen Eingänge hat. Das Landgericht wird hier deshalb den Papieraktenbestand (einschließlich aller Anlagen) ggf. entsprechend zu korrigieren haben.

Der Senat behält sich für die Zukunft vor, eine Bearbeitung von Akten des Landgerichts Berlin mit entsprechenden Defiziten von vornherein abzulehnen. Hierbei kann nicht maßgeblich sein, ob es auf die nur schwarz-weiß ausgedruckten Farbbestandteile in den elektronischen Schriftsätzen einschließlich aller Anlagen im Einzelfall „ankommt“ oder (wie im Streitfall wohl) nicht. Weder ist es den Richtern zumutbar mit „anderen“ Eingängen zu arbeiten als von den Parteien eingereicht, noch wird deren verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewahrt, wenn das Gericht ihre eingereichten Dokumente nicht in authentischer Form beurteilt, sondern in abgewandelter Form.
KG Berlin, Beschluß v. 23.06.2020 – 5 W 1031/20

Farbausdrucke anstatt elektronische Ausrüstung für Richter

Wohlgemerkt: Das Gericht bemängelt nicht einmal, daß es die Posteingänge nicht elektronisch erhält, sondern daß der Systembruch nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird.

Farbausdrucke sind ja nun wirklich keine Hexerei. Manche Gerichtsverwaltungen sind jedoch damit überfordert. Sie werden in zwei Jahren gnadenlos scheitern.

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und Personen öffentlichen Rechts bundesweit Schriftsätze, Anträge und Erklärungen elektronisch bei den Gerichten einreichen. Die Gerichte werden bis dahin keine digitale Infrastruktur aufgebaut haben.

Für uns ist die digitale Bearbeitung der Akten incl. der Posteingänge Standard. Unseren Mandanten stellen wir ohne Mehrkosten eine Online-Akte zur Verfügung. Wir sind dem Gesetzgeber und den Verwaltungen ein Jahrzehnt voraus.

Coins

Richtermangel

Richtermangel ist Rechtsverweigerung

Richtermangel am Amtsgericht Mitte. Der Richter bekommt eine Klage in einer Mietsache im August 2019 auf den Tisch. Heute ist bei uns die Ladung zum Termin für den November dieses Jahres eingetroffen.

Der Richter hat der Ladung einen Hinweis hinzugefügt:

Im Klartext:

  • Richter war schwer erkrankt
  • Es stand für Monate kein Richter zur Verfügung, der ihn vertritt
  • Nun arbeitet er wieder, allerdings halbtags
  • Er muß zunächst den Rückstand aufarbeiten
  • Hilfe bekommt er weiterhin nicht

Dem Präsident/in: N.N kann man keinen Vorwurf machen: Den Richtermangel kann er nicht beheben. Er kann nur den Mangel verwalten. Der Berliner Regierung ist ein Vorwurf zu machen!

Das ist kein Berliner Problem, sondern bundesweit zu beobachten. Der Bundesgesetzgeber hat bereits reagiert: Es werden fleißig Gesetze mit hohem Kontrollaufwand und vorhersehbaren Streitpotential erlassen. Nur gibt man weder der Exekutive noch der Judikative das notwendige Personal.

Dieses Thema ist uralt. Es muß aber regelmäßig erwähnt werden. Schließlich sind wir Wähler, sehr geehrter Herr Senator.

Unser Aktenvernichter vernichtet nach den höchsten Sicherheitsanforderungen

Falzmarken

Liebe Auszubildende (m/w/d),

wenn der Brief gefaltet werden muß, um ihn in den Briefumschlag zu legen, gibt es nur eine richtige Verfahrensweise. Bei Youtube kursieren viele falsche Anleitungen, insbesondere die sogenannte Wellenmethode.

Warum ist das richtige Falten wichtig?

Wer viel Post bekommt, nutzt maschinelle Brieföffner. Diese schneiden den hinteren Teil des Briefumschlages am oberen Ende auf. Wer einen Brieföffner mit der Hand nutzt, führt diesen in den Briefumschlag hinten ein und reißt den oberen Rand auf.

Bei falsch gefalteten Briefen wird dadurch der Brief an einer der Faltungen häufig aufgeschnitten oder zerrissen.  Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch zeitaufwendig zu reparieren.

Bei richtig gefalteten Briefen passiert dies nicht. Die Faltkante befindet sich dann nicht am oberen Rand des Briefumschlages, sondern tiefer und wird so nicht vom Brieföffner erfaßt.

Faltanleitung

Schauen Sie sich das Briefpapier, das sie falten müssen, einmal genau an! Wenn es der DIN 5008 entspricht, hat es am linken Rand einen oder zwei kleine waagerechte Striche, Falzmarken genannt. Die obere, häufig die einzige, ist die hier interessierende.

Legen Sie den Brief mit der beschriebenen Fläche auf den Schreibtisch. Biegen Sie das Blatt so weit auf, daß Sie die Falzmarke sehen können und falten (knicken) Sie den Brief an genau dieser Stelle! Der obere Teil des Briefes ist jetzt genau 10,5 cm hoch und die Anschrift ist in einem DL-Briefumschlag mit Fenster jetzt genau an der richtigen Stelle.

Der untere Teil muß aber auch noch gefaltet werden. Und das ist der Knackpunkt! An welcher Stelle soll hier der Brief gefaltet werden?

  • Der untere Blattrand wird bündig zur oberen Faltkante gelegt und dann gefalzt.

Was kommt dabei raus?

Ergebnis ist ein in Z-Form gefalteter Brief.  Die Zeichnung ist natürlich zur Verdeutlichung übertrieben. Der obere Teil ist 10.5 cm hoch, die beiden anderen Teile jeweils 9,5 cm. Der obere Teil steht also ca. 1 cm über der Faltung und verringert so die Wahrscheinlichkeit des Aufschlitzens des Briefes.

So gefaltet verrutscht der Brief auch nicht im Briefumschlag und das Adressfeld bleibt im Fensterumschlag an der richtigen Stelle. Der Brief läßt sich so auch einfacher auffalten. Entscheidend ist, daß der obere Teil des Briefes „übersteht“ und die darunter liegende Faltung dadurch ca. 1 cm unterhalb der Oberkante des Briefumschlages liegt.

Noch mehr Verwirrung gefällig?

Falzen ist das Herstellen einer scharfen Knickkante, die mit Hilfe eines Werkzeugs oder einer Maschine erzeugt wird. Wird die Knickkante ohne Werkzeuge erstellt, so spricht man von Falten. Daher ist die Überschrift dieses Artikels falsch gewählt und müßte statt Falzmarken Faltmarken heißen. Bei mir in der Schreibtischschublade liegt noch ein Falzbein; aber das ist dann schon wieder eine andere Geschichte. Zur Typographie: Faltmarke

Das war alles zu abstrakt? Werden Sie unser Mandant und erhalten von uns richtig an den Falzmarken gefaltete Post. Es muß ja nicht nur unsere Online-Akte sein.