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Habe nun ach! Philosophie, Juristerei (…)! durchaus studiert mit heißem Bemühn.
aber unser Verordnungsgeber treibt mich zur Verzweiflung, ich verstehe seine Sprache nicht! Im vorauseilenden Gehorsam will ich seinen Auftrag erfüllen und brüte über der Formulierung unserer den Mandanten zu erteilenden Informationen. Die Lachtränen (Da wiehert der Anwalt) sind getrocknet und wichen der Verzweiflung.
Wir sollen
Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten
§ 3 I Nr. 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV
machen. Multidisziplinär!
Hier sehen Sie, wie das Wort dekliniert wird (werden könnte): dict.cc
Der Duden beschreibt den Begriff so:
1. mul|ti|dis|zi|pli|när <Adj.>: sehr viele →Disziplinen umfassend, die Zusammenarbeit vieler Disziplinen betreffend.
Als Strafverteidiger in Berlin mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht bin ich in den Disziplinen Steuerrecht und Strafrecht unterwegs. Dazu gehört aber auch eine gehörige Portion Psychologie. Was soll ich nur für Angaben machen?
Wiki hilft weiter?
Unter Multidisziplinarität (auch: Pluridisziplinarität) versteht man die nebenläufige Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung oder Untersuchung eines Forschungsobjekts durch Wissenschaftler voneinander unabhängiger Fachbereiche, wobei zwischen den Disziplinen kein nennenswerterer methodischer, terminologischer oder konzeptioneller Austausch stattfindet.
Im Unterschied zur Inter- und Transdisziplinarität wird also weder eine einheitliche konzeptionelle Rahmenstruktur aufgebaut, noch erfolgt die Erarbeitung gemeinsamer Lösungsstrategien, sondern jede Disziplin definiert und bearbeitet ihre Problemstellung weitgehend isoliert. Eine Synthese erfolgt lediglich additiv, durch Zusammenführung der jeweils getrennt erzielten Ergebnisse. Dem Muster „nebeneinander planen – nebeneinander handeln“ folgend, stellt Multidisziplinarität somit die schwächste Form der inhaltlichen Kooperation bei fachübergreifender Arbeit dar.
Quelle: Wikipedia
Also nach dieser Definition werde ich nicht multidisziplinär tätig. Auch wenn wir Steuerberater mit ins Boot nehmen, erarbeiten wir gemeinsame Lösungsstrategien für den Mandanten.
Wenn ich das richtig interpretiere, müssen nur diejenigen, die nebeneinander her arbeiten, die geforderten Angaben machen. Wer zum Wohle des Mandanten mit anderen Fachleuten oder mit eigenem Fachwissen aus anderen Disziplinen (juristischen?) fachübergreifende Lösungsstrategien entwickelt, muß darüber keine Angaben machen.
Lieber Leser, wenn Sie die Beauftragung einer der großen internationalen Kanzleien mit Zweigstellen auch in der Dritten Welt bevorzugen: Wären Sie bitte so freundlich, mir die Antwort der Kanzlei auf diese Informationspflicht zu schicken:
2. Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die er ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden,
§ 3 I Nr. 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV