Sprachliche Gleichstellung für Haustiere

Endlich ist es soweit:

in den Beförderungsbedingungen der Berliner Verkehrsbetriebe werden männliche Tiere nicht länger diskriminiert

Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines Hauskaters) oder andere kleine Haustiere müssen in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. Ä.) auf dem Schoß gehalten oder wie Handgepäck untergebracht werden. Es gilt die Regelung zur kostenlosen Mitnahme wie bei Handgepäck.
Quelle: Beförderungsbedingungen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Richtig wäre natürlich (Hauskätzin/Hauskater), denn Katze bezeichnet die Familie (Filidae).

Da steh ich nun, ich armer Tor! und bin so klug als wie zuvor;

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Habe nun ach! Philosophie, Juristerei (…)! durchaus studiert mit heißem Bemühn.

aber unser Verordnungsgeber treibt mich zur Verzweiflung, ich verstehe seine Sprache nicht! Im vorauseilenden Gehorsam will ich seinen Auftrag erfüllen und brüte über der Formulierung unserer den Mandanten zu erteilenden Informationen. Die Lachtränen (Da wiehert der Anwalt) sind getrocknet und wichen der Verzweiflung.

Wir sollen

Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten
§ 3 I Nr. 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV

machen. Multidisziplinär!

Hier sehen Sie, wie das Wort dekliniert wird (werden könnte): dict.cc
Der Duden beschreibt den Begriff so:

1. mul|ti|dis|zi|pli|när <Adj.>: sehr viele →Disziplinen umfassend, die Zusammenarbeit vieler Disziplinen betreffend.

Als Strafverteidiger in Berlin mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht bin ich in den Disziplinen Steuerrecht und Strafrecht unterwegs. Dazu gehört aber auch eine gehörige Portion Psychologie. Was soll ich nur für Angaben machen?
Wiki hilft weiter?

Unter Multidisziplinarität (auch: Pluridisziplinarität) versteht man die nebenläufige Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung oder Untersuchung eines Forschungsobjekts durch Wissenschaftler voneinander unabhängiger Fachbereiche, wobei zwischen den Disziplinen kein nennenswerterer methodischer, terminologischer oder konzeptioneller Austausch stattfindet.

Im Unterschied zur Inter- und Transdisziplinarität wird also weder eine einheitliche konzeptionelle Rahmenstruktur aufgebaut, noch erfolgt die Erarbeitung gemeinsamer Lösungsstrategien, sondern jede Disziplin definiert und bearbeitet ihre Problemstellung weitgehend isoliert. Eine Synthese erfolgt lediglich additiv, durch Zusammenführung der jeweils getrennt erzielten Ergebnisse. Dem Muster „nebeneinander planen – nebeneinander handeln“ folgend, stellt Multidisziplinarität somit die schwächste Form der inhaltlichen Kooperation bei fachübergreifender Arbeit dar.
Quelle: Wikipedia

Also nach dieser Definition werde ich nicht multidisziplinär tätig. Auch wenn wir Steuerberater mit ins Boot nehmen, erarbeiten wir gemeinsame Lösungsstrategien für den Mandanten.
Wenn ich das richtig interpretiere, müssen nur diejenigen, die nebeneinander her arbeiten, die geforderten Angaben machen. Wer zum Wohle des Mandanten mit anderen Fachleuten oder mit eigenem Fachwissen aus anderen Disziplinen (juristischen?) fachübergreifende Lösungsstrategien entwickelt, muß darüber keine Angaben machen.

Lieber Leser, wenn Sie die Beauftragung einer der großen internationalen Kanzleien mit Zweigstellen auch in der Dritten Welt bevorzugen: Wären Sie bitte so freundlich, mir die Antwort der Kanzlei auf diese Informationspflicht zu schicken:

2. Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die er ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden,
§ 3 I Nr. 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV

T-Online eMail Mobil

Dieses Mobil habe ich noch nicht rumfahren gesehen, so aber der Titel eines Browserfensters. Der Inhalt der Seite (Anwendung) hat mich zunächst sprachlos gemacht. Ich befand mich in einem eMailprogramm eines  Kollegen und hätte alle Mails lesen, ändern und löschen können. Mir war ein Referrer unseres Statistikprogramms aufgefallen, der auf einen unserer Artikel verlinkte. Als Referrer auf einen unserer Artikel finde ich diese (geänderte) Adresse:

https://mobil.t-online.de/email/tomo/;s=JVTY_19alphanumerischeZeichen/index.php?ctl=read_mail&p[area]=read&p[page]=mail&p[msgid]=26061&p[folder]=INBOX

In die Adresszeile des Browsers eingegeben öffnete sich ein eMailprogramm und gab mir Zugriff auf sämtliche Mails des Besuchers:[singlepic id=63 w=320 h=240 float=center]

Was war passiert? Der Kollege erhielt per eMail einen Hinweis auf unsere Seite als Link und rief diesen aus seiner Anwendung auf. Das Programm übermittelte den Link inclusive der für das Einloggen notwendigen Daten.

Hallo T-Online:

Finden Sie das witzig?

Da wiehert der Anwalt

Dank der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom
27.12.2006, S. 36) sind nunmehr besondere Informationspflichten des Rechtsanwaltes in der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV) vom 12. März 2010 (BGBl 2010, 267), die aufgrund einer Verordnungsermächtigung in der Gewerbeordnung (sic!) erfolgte, geregelt.

Danach hat der Dienstleistungserbringer – auch der Rechtsanwalt erbringt Dienstleistungen im Sinne der Verordnung – vor Abschluß des schriftlichen Vertrages oder Erbringung der Dienstleistung diverse unaufgeforderte Informationspflichten zu erfüllen, unter anderem die Mitteilung seiner Berufshaftpflichtversicherung. Besonderen Charme hat auch die Verpflichtung zur Angabe des Preises. Unsere Auszubildenden erlernen drei Jahre die Anwendung der Rechtsanwaltsvergütungsordnung und wir sind nur verpflichtet, die näheren Einzelheiten der Berechnung, anhand derer der Dienstleistungsempfänger die Höhe des Preises leicht selbst errechnen kann, anzugeben. Wir empfehlen, die Angaben auf der Homepage zu machen und einen Aushang in den Büroräumen vorzunehmen. Bei uns stehen den Mandanten die entsprechenden Unterlagen in der Bibliothek zur Verfügung Die entsprechenden Vorschriften im Wortlaut: Weiterlesen

285 Berliner ernähren einen Anwalt

Spielen mit ZahlenStatistik!

Verschiedene Zahlen miteinander in Verbindung gebracht verleiten zum Staunen.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK-Berlin) meldete der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) 12.049 Berliner Anwälte für den Stichtag 01.01.2009. Das Statistische Bundesamt gibt die Bevölkerung Berlins mit 3.431.675 Einwohnern an.

Die beiden Zahlen ins Verhältnis gesetzt ergeben 284,81. Wenn wir außer acht lassen, daß Kinder und ganz Alte regelmäßig keine Aufträge an Anwälte erteilen und selbstverständlich auch wir Rechtsanwalte in Berlin (jedenfalls die Kanzlei Dr. Schmitz & Partner) auch Aufträge aus den anderen Bundesländern annehmen, haben wir aufgrund der Anwaltsdichte von 1 : 285 die Situation, daß 285 Berliner Einwohner den Lebensunterhalt eines Anwaltes finanzieren (unterstellt, daß er ausschließlich aus den Honoraren seinen Lebensunterhalt bestreitet und nicht noch nebenberuflich tätig ist oder aus öffentlichen Mitteln alimentiert wird).

Als Strafverteidiger in Berlin gucke ich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2008 in Berlin. Dort sind 480T Fälle in 2008 ausgewiesen, inklusive Beförderungserschleichung. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität werden „nur“ knapp 10.000 Fälle ausgewiesen.

Auch für Verteidiger in Berlin ist der Markt eng geworden. Gut für Berlin, das insgesamt einen erheblichen Rückgang der Kriminalität verzeichnen konnte.