Pfui, Herr Thierse!

Die Berliner Morgenpost titelt am Tag nach den Krawallen:

Berlin stellt sich gegen Neonazis

und berichtet, daß der Demonstrationszug der Rechten nach 800 Metern umkehren mußte, da eine Sitzblockade, an der auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse teilnahm, den Zug stoppte. Sie haben eine angemeldete und nicht verbotene Demonstration verhindert. Sie maßen sich an, selbst zu entscheiden, ob das rechte Pack seine Meinung auf einer Demonstration kundtun darf. Was mache ich, wenn Sie irgendwann der Meinung sind, daß ein Demonstration, an der ich gerne teilnehmen möchte, nicht stattfinden soll?

Sie sollen gesagt haben:

Ich weiß, daß es nur eine Minderheit ist, aber es macht mir Angst, daß diese Leute hier marschieren und dabei sehr aggresiv sind.“

Die Morgenpost protokolliert:

17.18 Uhr
Einige Poliezibeamten werden von Flaschen getroffen, die die Gegendemonstranten in Richtung Neonazis geworfen haben. Verletzt wird indes niemand.

Keiner wird Sie hoffentlich mit den Linksautonomen vergleichen, die Flaschen werfen. Unterscheidet Sie nur das Maß der Gewalt?

Brechmittel-Nebentäter

In der Pressemitteilung des BGH v. 29.04.2010 werden die Befürchtungen des Kollegen Hoenig, es werde mit zweierlei Maß gemessen, widerlegt:

Den unerfahrenen und mit einem solchen Eingriff stark überforderten Angeklagten treffe auch ein Übernahmeverschulden, das durch ebenfalls todesursächliche Pflichtverletzungen Dritter (Notarzt, Organisatoren des Beweismittelsicherungsdienstes) nicht beseitigt werden konnte. Diese seien – bisher unbehelligt gebliebene – Nebentäter. Der 5. Strafsenat hat zudem die Erwägungen als rechtsfehlerhaft bewertet, auf Grund derer das Landgericht eine subjektive Pflichtverletzung des Angeklagten infolge der Anwesenheit und (beschränkten) Mitwirkung des Notarztes verneint hatte.

Es beruhigt, daß nun wohl auch die Ermittlungen auf die genannten Verantwortlichen ausgedehnt werden und der unerfahrene Arzt nicht allein im Regen stehen gelassen wird.

AV Vergütungsfestsetzung

Allgemeine Verfügung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater (AV Vergütungsfestsetzung) vom 25. August 2009 der Senatsverwaltung für Justiz:

1.1 – Festsetzungsantrag
Der Festsetzungsantrag mit der Berechnung der Gebühren und Auslagen (§ 10 RVG) ist bei der Geschäftsstelle zweifach einzureichen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, die Festsetzung der ihnen aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen. Formlos oder mit Hilfe von EDV-Anlagen erstellte Festsetzungsanträge sollen inhaltlich den amtlichen Vordrucken entsprechen.
Quelle: AV Vergütung, AmtsBl 2009, 2243

Ich diskutiere zur Zeit mit einer Rechtspflegerin das Erfordernis des Einreichens der von ihr geforderten Abschrift und habe ihr im Kosteninteresse der Verwaltung empfohlen, unseren Antrag zu kopieren und nicht abzuschreiben. Die Dame ist tatsächlich der Ansicht, daß die oben genannte Allgemeinverfügung eine Bindungswikung für Rechtsanwälte entfaltet und wir die Anträge nebst Abschrift einzureichen hätten.

Ich freue mich auf die sich entwickelnde Brieffreundschschaft. Man muß auch Spaß an der Arbeit und bei der Arbeit haben

Liechtenstein- BReg knickt ein?

Nachdem gemeldet wurde, daß Liechtenstein keine Amtshilfe in den Fällen leisten wolle, in denen sich die Ermittlungen gegen mögliche Steuerhinterzieher auf gestohlene Bankdaten stützten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Pressemeldung vom 21.04.2010

Die diskutierten Einschränkungen stünden im Einklang mit dem OECD-Standard, erklärte die Regierung. Liechtenstein habe deutlich, gemacht, ”dass es sich voll an das Abkommen hält“.
Quelle: Pressemeldungen hib

Also keine Auskünfte aus Liechtenstein in den LGT-Fällen?

Noch ist das TIEA Liechtenstein weder in Deutschland noch in Liechtenstein ratifiziert. Den Stand der Liechtensteiner TIEA finden Sie hier

Wo bin ich 5 ?

„Entwicklungen im internationalen Informationsaustausch in Steuersachen aus der Sicht Deutschlands“

Ein knochentrockener aber elektrisierender Vortrag des Min.Rat Ernst Czakert, BMF.

„Die Liechtenstein – CD war der Katalysator für den internationalen Rechts- und Amtshilfeverkehr.“