Für’s Wochenende II

Letzer Wille:

John was on his deathbed and gasped pitifully. ‚Give me one last request, dear,’he said.

‚Of course, John,‘ his wife said softly.

‚Six months after I die,‘ he said, ‚I want you to marry Bob.‘

‚But I thought you hated Bob,‘ she said.

With his last breath John said, ‚I do!‘

Bildungsgefälle und Strafverfolgung

[singlepic id=69 w=320 h=240 float=left]Kein Aufschrei geht durchs Vaterland, nur wenige interessieren sich dafür, beispielsweise Burhoff: Neues zur geplanten Aussagepflicht von Zeugen bei der Polizei – Bundesregierung nimmt Stellung.

Strafverteidiger in Berlin können darüber nur den Kopf schütteln. Wer hier Strafakten bearbeitet, weiß nach einer halben Stunde nicht mal mehr, wie man Ferkerspolizei schreibt. Da wird fröhlich drauflos eine neue Orthographie erfunden, die sich dem Leser nur mit Mühe erschließt. Fakt ist unbestritten, daß die juristissche Ausbildung der Staatsanwälte und Richter höchstes Niveau hat und daher diesen das Recht vorbehalten ist, das Erscheinen eines Zeugen zu erzwingen. Der Gesetzentwurf beschränkt das Recht nicht einmal auf besonders ausgebildetet Polizisten, beispielsweise früher den als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichneten Dienstgraden, sondern statuiert die Verpflichtung des Erscheinens vor der Polizeibehörde und droht Sanktionen für den Fall des Nichtgehorsams an.

Ich erinnere gut den Mandanten, der auf meine Frage, warum er das Protokoll seiner Zeugenvernehmung nicht unterschrieben habe antwortete, das sei ihm wegen der vielen Rechtschreibfehler zu peinlich gewesen. Und diesen Menschen wollen wir die Macht einräumen, unser Erscheinen vor ihnen zu erzwingen?

Aus dem Bericht in einer Ermittlungsakte, Verfasserin ist eine Berliner Kriminalkommissarin (das ist Besoldungsgruppe A9, mindestens 2.200 1.916,09 € plus Zulagen):

Auf Grund der Uneinsichtigkeit der Beschuldigten SUSI SORGLOS und RUDI RATLOS wird hier ein Beschluss zur Entnahme einer DNA-Speichelprobe angeregt.

Eine DNA-Untersuchung anordnen, weil der Beschuldigte uneinsichtig ist! Diese Frau soll Ihr Erscheinen vor der Polizei durchsetzen dürfen?

Fragen Sie Ihren Abgeordneten, Sie finden ihn hier: Abgeordnetenwatch

Für’s Wochenende I

A man goes to see the Rabbi.. ‚Rabbi, something terrible is happening and I have to talk to you about it.‘

The Rabbi asked, ‚What’s wrong?‘

The man replied, ‚My wife is poisoning me.‘

The Rabbi, very surprised by this, asks, ‚How can that be?‘

The man then pleads, ‚I’m telling you, I’m certain she’s poisoning me, what should I do?‘

The Rabbi then offers, ‚Tell you what. Let me talk to her, I’ll see what I can find out and I’ll let you know.‘

A week later the Rabbi calls the man and says, „I spoke to her on the phone for three hours. You want my advice?‘

The man said yes and the Rabbi replied, ‚Take the poison!‘

Mietvertrag schweigt

Die Annonce in der Zeitung gab die Größe der Wohnung mit ca. 76 m2 – also auf den Quadratmeter genau – an. Im Mietvertrag stand nichts von der Wohnungsgröße, der Vordruck für den Vertrag sah auch keine Angaben dazu vor. Vor Abschluss des Mietvertrages wurden der Mieterin eine Grundrissskizze sowie eine detaillierte Wohnflächenberechnung übergeben, in der die Gesamtgröße der Wohnung mit 76,45 m2 ausgewiesen wird. Die Mieterin hat mit der Begründung, die Wohnung habe lediglich eine Wohnfläche von 53,25 m2, unter anderem die Rückzahlung überzahlter Miete geltend gemacht.

Das Amtsgericht sah es so wie die Mieterin und später auch der Bundesgerichtshof im Urteil v. 23. Juni 2010 – VIII ZR 256/09:

Die vom Berufungsgericht festgestellten Gesamtumstände lassen vielmehr darauf schließen, dass die Parteien den schriftlichen Vertrag in der beiderseitigen, dem jeweiligen Vertragspartner erkennbaren Vorstellung geschlossen haben, die Wohnung weise die zuvor angegebene Wohnfläche auf. Dies begründet eine konkludente Vereinbarung über die Wohnungsgröße. Liegt – wie im entschiedenen Fall – eine Wohnflächenunterschreitung um mehr als zehn Prozent vor, führt dies zu einer Mietminderung gemäß § 536 BGB (st. Rspr.; vgl. zuletzt Urteil vom 10. März 2010 – VIII ZR 144/09, Pressemitteilung Nr. 53/2010).
Quelle: Pressemitteilung BGH v. 23.06.2010

Der Vermieter wäre gut beraten gewesen, sich vor Abschluß des Vertrages durch eine im Mietrecht spezailisierte Anwältin beraten zu lassen und nicht das letztlich sehr teure Muster zu verwenden.

Waffenrecht USA

[singlepic id=67 w=320 h=240 float=left]Stimmungsmache Waffenrecht. Die Meldungen in Deutschland überschlagen sich anläßlich der Entscheidung des Supreme Court i.S McDonald u.a. ./. City of Chicago u.a.

Das Gericht hat festgestellt, daß die Verfassung der USA im Second Amendment das Recht des Volkes “to keep and bear arms” garantiert. Wahrlich nichts Neues, sondern alter Tobak. 2008 in seinem Urteil District of Columbia ./. Heller hatte das Gericht schon auf die Verfassungslage verwiesen.

Spiegel Online schreibt:

Urteil des Obersten US-Gerichts: Grundrecht auf Wildwest-Verteidigung

Die Waffenlobby frohlockt, im linksliberalen Lager herrscht Entsetzen: Der Supreme Court hat das Recht auf Waffenbesitz in den USA ausgedehnt – und damit einen 219 Jahre alten Verfassungszusatz neu ausgestaltet. Kritiker befürchten eine Zunahme der Kriminalität und eine Prozesswelle.…

Die Süddeutsche hat auch eine Meinung:

Supreme Court kippt Waffenverbot

Das Oberste Gericht der USA hat das umstrittene Recht auf Waffenbesitz ausgeweitet. Chicago und andere US-Städte müssen die Aufbewahrung von Schusswaffen in Wohnungen nun zulassen.

Seit 1982 galt in Chicago das Verbot der Handfeuerwaffen. Die Klägerseite argumentierte, daß die „handgun murder rate“ seitdem von 9,65 auf 13,88 in 2008 anstieg. Die Kriminellen hatten Waffen, die rechtstreuen Bürger keine. Hier haben wir eine ähnliche Situation. Ich bin gespannt, wie sich die „handgun murder rate“ nun entwickelt. Das abgebildete Fahrzeug soll jedenfalls nicht in Chicago gesichtet worden sein.

Update: Ausführliche Analyse zum McDonald-Urteil hier. Herzlichen Dank an das Verfassungsblog für die Fundstelle!