[singlepic id=69 w=320 h=240 float=left]Kein Aufschrei geht durchs Vaterland, nur wenige interessieren sich dafür, beispielsweise Burhoff: Neues zur geplanten Aussagepflicht von Zeugen bei der Polizei – Bundesregierung nimmt Stellung.
Strafverteidiger in Berlin können darüber nur den Kopf schütteln. Wer hier Strafakten bearbeitet, weiß nach einer halben Stunde nicht mal mehr, wie man Ferkerspolizei schreibt. Da wird fröhlich drauflos eine neue Orthographie erfunden, die sich dem Leser nur mit Mühe erschließt. Fakt ist unbestritten, daß die juristissche Ausbildung der Staatsanwälte und Richter höchstes Niveau hat und daher diesen das Recht vorbehalten ist, das Erscheinen eines Zeugen zu erzwingen. Der Gesetzentwurf beschränkt das Recht nicht einmal auf besonders ausgebildetet Polizisten, beispielsweise früher den als Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bezeichneten Dienstgraden, sondern statuiert die Verpflichtung des Erscheinens vor der Polizeibehörde und droht Sanktionen für den Fall des Nichtgehorsams an.
Ich erinnere gut den Mandanten, der auf meine Frage, warum er das Protokoll seiner Zeugenvernehmung nicht unterschrieben habe antwortete, das sei ihm wegen der vielen Rechtschreibfehler zu peinlich gewesen. Und diesen Menschen wollen wir die Macht einräumen, unser Erscheinen vor ihnen zu erzwingen?
Aus dem Bericht in einer Ermittlungsakte, Verfasserin ist eine Berliner Kriminalkommissarin (das ist Besoldungsgruppe A9, mindestens 2.200 1.916,09 € plus Zulagen):
Auf Grund der Uneinsichtigkeit der Beschuldigten SUSI SORGLOS und RUDI RATLOS wird hier ein Beschluss zur Entnahme einer DNA-Speichelprobe angeregt.
Eine DNA-Untersuchung anordnen, weil der Beschuldigte uneinsichtig ist! Diese Frau soll Ihr Erscheinen vor der Polizei durchsetzen dürfen?
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