Wann sind wir so weit?

Der Kollege Steinbeis weist in seinem Verfassungsblog auf ein interessantes Referendum der Bürger von Oklahoma hin. Mit einer Mehrheit von 70 % haben sie beschlossen, daß die Verfassung die Anwendung internationalen Rechts nicht gestatten soll:

The courts shall not look to the legal precepts of other nations or cultures. Specifically, the courts shall not consider international law or Sharia Law.
Quelle: Verfassungsblog

Kaugummi, Ketschup, Fastfood …

Polizei bildet fort

Nicht nur Anwälte bilden sich fort, auch die Polizisten besuchen Fortbildungen. Nicht im Jagdrecht, viel bequemer zu Hause:

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Gesehen am 27.10.2010 im Gebäude einer Kriminalpolizeiinspektion.

Deutscher Jagdrechtstag 2010

[singlepic id=73 w=106 h=80 float=left]Dieses Jahr tagt der Deutsche Jagdrechtstag in der Heide Niedersachsens und hat sich ein anspruchsvolles Programm gegeben. Exotische Themen, wie der Wolf im Jagdrecht, mit dem wir auch unsere Erfahrungen haben und knallharte Tatsachenfeststellungen vom Kollegen Joachim Streitberger, der die ersten Erfahrungen mit dem novellierten Bundeswaffengesetz referiert.

Eine Woche Fortbildung auf den verschiedensten Gebieten des Naturschutzes im Interesse der Mandanten.

Geheimnisverrat

Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.

Moderne Technik – aber richtig eingesetzt!

Als Berliner Strafverteidiger ist man auch öfter im Flieger zu auswärtigen Terminen unterwegs. Es ist schon eingenartig zu beobachten, wie sofort nach Erlöschen der Anschnallzeichen die Laptops ausgepackt werden und alle anfangen „zu arbeiten“. Ob sie nun einfach nicht fertig wurden mit der Arbeit oder dies als besonders effizient betrachten, mag dahingestellt bleiben.

Neben mir ein Zeitgenosse mit schickem ultradünnen Laptop. Innerhalb kürzester Zeit sah ich womit er sich beschäftigte – diese Texte kenne ich bestens: Ein Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft München in einer Korruptionssache.

Ich habe den Kollegen darauf angesprochen und der Rest des Fluges verlief in ausgesprochen frostiger Atmosphäre. Auch mein Hinweis auf sogenannte Blickschutzfilter hat die Stimmung nicht verbessern können. Ich habe mir den Namen des Kollegen nicht merken können, wiedererkennen werde ich ihn auch nicht und die anderen Daten sind mir auch nicht erinnerlich, aber:

§ 43a II BRAO
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Dies umfasst auch die Tatsache, wer Mandant des Anwaltes ist. Verstöße werden hart nach § 203 StGB bestraft.

Als Anwälte sollten wir sehr vorsichtig mit den Daten unserer Mandanten umgehen. Die vielfach unfreiwillig mitgehörten Mobiltelephongespräche und im Intercity bearbeiteten Akten, auf deren Deckeln die Daten der Beteiligten erfaßt sind, schaffen kein Vertrauen in diese schwarzen Schafe der Anwaltschaft.

Die von der Bundesrechtsanwaltskammer auf der 90 Hauptversammlung verabschiedete Charta der Mandanten Volltext auf unserer Website stellt unmißverständlich fest:

Der Mandant hat
4. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit – auch gegenüber Gerichten und Behörden – verpflichteten Anwalt, dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,

Da wird doch eine Folie für einen Hunderter kein Hindernis sein?