WTF: Palmfett ungehärtet aus Orang-Utan freundlichem Anbau

Berufsbedingt interessiere ich mich für das Kleingedruckte, auch am Frühstückstisch mit dem Bio-Müsli. Man kann Fett anbauen?

Bisomüsli aus den Zutaten:
Crunchy and Oat (Haferflocken, Weizenflocken, Vollrohrzucker, Palmfett ungehärtet (aus Orang-Utan freundlichem Anbau), Gerstenflocken, Puffreis, Honig, Zimt), Mandeln, Apfelstücke, Cranberries (mit Apfeldicksaft gesüßt, Sonnenblumenöl), Sesam, Buchweizenflocken, Erdbeeren, viel Liebe.

Was hat der Beitrag im Blog der Kanzlei zu suchen? Nun, in dieser Welt ist alles juristisch verquast. Die Jungunternehmer sollten einen Anwalt beauftragen. Einschlägig ist die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV), die bestimmt, daß die Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles aufzuführen sind. „viel Liebe“ gehört also nach gaaanz vorne. :-)

Und über § 3 Abs. 3 könnten die Mädels auch mal nachdenken:

Die Angaben nach Absatz 1 sind auf der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett an gut sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen. Die Angaben nach Absatz 1 können auch in einer anderen leicht verständlichen Sprache angegeben werden, wenn dadurch die Information des Verbrauchers nicht beeinträchtigt wird.

Ooops, Zu spät im Büro!

Origineller Drittwiderspruch

Der Gerichtsvollzieher pfändet eine sehr teure Rolex. Der Arbeitgeber des Schuldners wendet ein, diese Uhr gehöre ihm, der employee of the month seines Unternehmens dürfe sie kostenlos einen Monat tragen, aus diesem Grunde sei sie beim Schuldner aufgefunden worden.
Man sieht mich selten sprachlos :-)

Waffenbehörde ist unzuverlässig

[singlepic id=159 w=320 h=240 float=left]Schweißtropfen auf der Stirn des Erben und Jägers. Eine kostbare Waffe ist ihm als Erinnerungsstück an den Verblichenen geblieben. Es kommt gar nicht auf das Erbenprivileg des § 20 WaffG an. Er erfüllt die Voraussetzungen zum Erwerb der Waffe. Er kann sie aber nur erwerben, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer der Waffe war.

In der Waffenbesitzkarte des Erblassers ist zwar eine Waffe eingetragen, deren Kaliber- und Herstellerangabe auf die Prachtwaffe passen – aber mit einer ganz anderen Nummer! Sofort kreisen die Gedanken um den eigenwilligen Verstorbenen. Ob er sie wohl mit einem Jagdfreund getauscht hat? Wo ist die richtige Waffe hin und woher stammt die Waffe aus dem Schrank?

Immer wieder werden alle eingeschlagenen Zeichen verglichen. Es bleibt dabei! Eintragung in der Waffenbesitzkarte und Waffennummer auf der Waffe sind nicht identisch. Das ist aber auch eine eigenartige Waffennummer in der WBK.

Der Blick fällt auf das Zielfernrohr. Da wird doch nicht etwa? Doch. Die Waffenbehörde hat die Nummer des Zielfernrohrs als Waffennummer in die Waffenbesitzkarte eingetragen.

Fehler passieren!

Geschenk zum Jahreswechsel

Den ersten fünf Einsendern schenken wir die Gebühren für jeweils eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte durch die Berliner Waffenbehörde.

Kein Scherz!

Am 03.September letzten Jahres erreichte uns (per Empfangsbekenntnis) ein Bescheid der Berliner Waffenbehörde, mit dem ein nicht geringer Betrag zu Gunsten unseres Mandanten, der mit unserer Hilfe gegen Entscheidungen der Waffenbehörde vorgegangen war, festgesetzt wurde. Trotz mehrfacher Mahnung und Aufforderung durch die vorgesetzte Behörde ist bei uns das Geld nicht eingegangen.

Die ersten fünf Blogleser, die sich bei unserem Fachmann für das Waffenrecht, Herrn Rechtsanwalt Andreas Jede, melden, erhalten von ihm einen Gutschein zu Vorlage bei der Waffenbehörde. Rechtlich gesehen ist der Gutschein eine Abtretung der bestandskräftigen Gebührenforderung der Rechtsanwälte Dr. Schmitz & Partner gegen die Waffenbehörde, den Polizeipräsidenten in Berlin.

Wir finden die Idee sehr zweckmäßig. Eintragungen kosten Geld, das nach der Gebührenordnung sofort fällig ist. Die braven Waffenbesitzer zahlen auch sofort. Unsere Gebühren sind auch sofort fällig.

Die Kostenentscheidung der Behörde ist vom 01.05.2010.
Unsere Abrechnung stammt vom 01.06.2010.
Die Festsetzung der Höhe der Kosten trägt das Datum 01.09.2010

Gesundes Neues Jahr und Spaß bei der Arbeit! ;-)

Wie bitte?

Der Kollege ist am 24.01.1985 zugelassen worden und schreibt an das Kammergericht:

… hat der Senat die Berufungsbegründung vom 03.12.2010 dankenswerterweise unverzüglich übersandt. Flapsig gesprochen merke ich einleitend dazu an, dass offensichtlich bis heute bei der Berufungsführerin und deren Vertretung nicht verstanden wurde, worauf die Kündigung gestützt wurde.

Nun ist dies allerdings keine Art der Sachäußerung, die gegenüber einem Oberlandesgericht ziemlich ist. Ich bitte deshalb um Entschuldigung und erkläre in der Sache was folgt: …

Er meint, sich mit den einleitenden Zeilen falsch zu verhalten, entschuldigt sich und schickt es ab. Glaubt er wirklich, die Senatsmitglieder entschuldigen ein derartiges Verhalten? Wieder ein Schriftsatz für die bei unseren Referendaren beliebte Sammlung Kuriositätenkabinett.